Justizausschuss: Koalitionsmehrheit für Regierungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Wien (PK) – Der Justizausschuss hat heute mit den Stimmen der
Dreierkoalition
eine Regierungsvorlage zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von
großen Unternehmen befürwortet, die bereits morgen im
Nationalratsplenum zur Debatte stehen wird. Die Regierungsvorlage war
bis 13. Jänner einer Ausschussbegutachtung unterzogen worden. Im
Ausschuss brachten die Koalitionsparteien heute einen
Abänderungsantrag ein, der laut Justizministerin Anna Sporrer
hauptsächlich redaktionelle Korrekturen enthält. Die heutige
Umsetzung soll ihr zufolge nur für Unternehmen der „ersten Welle“
gelten. Denn mit dem „Omnibus“-Entlastungspaket seien EU-Vorgaben
zwischenzeitlich teilweise wieder zurückgenommen worden. Weitere
Themen bzw. die „zweite Welle“ sollen demnach so rasch als möglich
mit einer weiteren Gesetzesvorlage gelöst werden.

Insgesamt seien in Österreich etwa 120 Unternehmen hinsichtlich
der Nachhaltigkeitsberichte betroffen, erörterte ein Experte des
Justizministeriums. Im entsprechenden EU-„Omnibus“-Paket seien für
die „zweite Welle“ Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden und über
450 Mio. Ꞓ Umsatzerlösen adressiert. Was heute vorliege, betreffe vor
allem das Bilanzjahr 2026 und Unternehmen von öffentlichem Interesse
mit mehr als 500 Mitarbeitern, etwa Banken oder Versicherungen.
Justizministerin Sporrer betonte im Hinblick auf ein EU-
Vertragsverletzungsverfahren zu dieser Materie, dass mit dem
aktuellen Beschluss drohende EU-Strafzahlungen abgewendet würden.

FPÖ und Grüne lehnten die Vorlage aus unterschiedlichen Gründen
ab. So befürchten die Freiheitlichen Mehrbelastungen für Unternehmen.
Die Grünen vermissen in der Vorlage Maßnahmen gegen
Finanzverschleierung.

Anpassung der Nachhaltigkeitsberichte an EU-Regelungen

Mit den Regelungen soll der Umfang der
Nachhaltigkeitsberichterstattung der betreffenden Unternehmen
erweitert und durch verbindliche Standards an EU-Regelungen angepasst
werden. Dabei geht es etwa um Aspekte aus den Bereichen Umwelt,
Soziales und Unternehmensführung. Nachhaltigkeitsberichterstattung
soll demnach der gleiche Stellenwert wie der Finanzberichterstattung
zukommen. Weiters soll in diesem Bereich die Unterschrift,
beispielsweise des Jahresabschlusses, durch eine technologieneutrale
Form der Verifizierung abgelöst werden. Mit dem im Paket enthaltenen
Drittlandunternehmen-Berichterstattungsgesetz sollen unter anderem
auch entsprechende Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen von
großen Drittlandunternehmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
unterworfen werden.

Darüber hinaus sollen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur
Beratung für bzw. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
berechtigt und ihre Fachprüfungen adaptiert werden. Prinzipiell
sollen in Österreich auch unabhängige Erbringer von
Prüfungsleistungen die Prüfung vornehmen können, so die
Erläuterungen. Dazu bedürfe es allerdings zunächst gesetzlicher
Regelungen zur Gleichwertigkeit mit den Wirtschaftsprüferinnen und
Wirtschaftsprüfern. Erforderlich ist außerdem eine Umsetzung im
Bereich der Finanzmarktlegistik in einer Reihe weiterer Gesetze.

Ein Gesetzesantrag der Grünen zum selben Thema greift jenen
Ministerialentwurf auf, den Grünen-Abgeordnete Alma Zadić seinerzeit
als Justizministerin in Begutachtung geschickt hat. Er wurde im
Ausschuss mit den Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt.

Mit dem „Omnibus“-Entlastungspaket habe die EU ihre Vorgaben
teilweise wieder zurückgenommen, so Justizministerin Sporrer. Zudem
sei eine Verschiebung der Unternehmen der zweiten Umsetzungswelle
beschlossen worden. Kern der nunmehrigen Vorlage sei eine umfassende
Modernisierung des Unternehmensrechts, Anpassungen an die neuen
Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die
Möglichkeit, die verpflichtende Berichtsprüfung durch unabhängige
Prüferinnen und Prüfer vornehmen zu lassen.

Debatte über EU-rechtliche Änderungen und Auswirkungen

Mit den „Omnibus“-Regelungen liege plötzlich eine neue
Gesetzeslage vor, so Selma Yildirim (SPÖ). Sie verstehe daher die
Herausforderungen, zumal man sich Strafzahlungen zusätzlich zur
belasteten Budgetsituation nicht leisten könne. Fachlich betreffe die
Materie mehrere Ministerien. Dem Antrag der Grünen könne sie unter
anderem deshalb nicht näher kommen, weil er die neuen EU-rechtlichen
Umstände nicht erfasse.

Harald Stefan (FPÖ) kritisierte die Vorgangsweise, dass der
Abänderungsantrag erst kurz vor dem Ausschusstermin vorgelegen sei.
Die Opposition müsse die Möglichkeit haben, sich Gesetze vorher
anzuschauen. Er stellte daher einen Vertagungsantrag, der allerdings
in der Minderheit blieb. Grundsätzlich führe aus seiner Sicht eine
Nachhaltigkeits-Berichtspflicht zu einem „riesigen Aufwand“ für
Unternehmen und damit zu einer „volkswirtschaftlichen Katastrophe“,
wenn die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen damit herabgesetzt
werde. Auch Christian Ragger (FPÖ) ortet darin einen „massiven
Wirtschaftsschaden“ für Unternehmen. Außerdem sei zu befürchten, dass
sich die Konzerne „abputzen“ würden und am Ende des Tages die kleinen
und mittleren Betriebe die Last tragen müssen.

Alma Zadić (Grüne) ortet in der Kurzfristigkeit des
Abänderungsantrags eine Missachtung der Abgeordneten und des
Parlaments. Sie werde einem solchen „Sonder-Ausschusstermin“ wie
heute nur noch unter der Bedingung zustimmen, dass Anträge
rechtzeitig vorliegen. Inhaltlich würden die Grünen die
Nachhaltigkeitsberichterstattung als das Kernstück des Green Deal
erachten. Dass sich in der Vorlage allerdings keinerlei Maßnahme
gegen Finanzverschleierung finde, sei bedauerlich. Es gelte, endlich
die Lehren aus der Signa-Pleite zu ziehen und Maßnahmen im Sinne des
ehrlichen Wirtschaftens zu setzen.

Jakob Grüner (ÖVP) betonte, es sei keine Absicht, dass die
Abänderung erst heute vorliege – der Austausch zu diesem umfassenden
Paket sei intensiv gewesen. Mit dem Abänderungsantrag würden zwei
wesentliche Punkte des Gold Plating, also der Übererfüllung von EU-
Vorgaben, bereinigt. So orientiere man sich beim Minderheitenrecht
der Gesellschafter betreffend Nachhaltigkeitsberichterstattung an den
EU-Vorgaben. Auch eine vorgesehene Doppelbestrafung sei überschießend
gewesen und „kommt wieder hinaus“. Auch Grüner schätzt die Zahl der
betroffenen Unternehmen in Österreich mit etwa 120 ein.

Die „überfällige“ Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
erfolge ohne Gold Plating, zeigte sich Sophie Wotschke (NEOS)
überzeugt. Es werde dafür gesorgt, dass in Österreich möglichst wenig
Unternehmen betroffen seien. Die Grenze der Umsatzerlöse werde auf
450 Mio. Ꞓ gelegt, zudem sei das Sanktionssystem gestaffelt und es
werde auf das Prinzip „beraten statt strafen“ geachtet.

Der Experte des Justizministeriums erörterte, dass Sorge getragen
worden sei, dass die Berichtspflicht nicht auf Klein- und
Mittelbetriebe „durchsickert“. Aus dem Abänderungsantrag, der
vorwiegend redaktionelle Dinge enthalte, hob er ähnlich wie Grüner
unter anderem die Anpassungen beim Minderheitenrecht von
Gesellschaftern hervor. Laut einem Experten des Finanzministeriums
betreffen die Änderungen unter anderem auch die Strafbestimmungen für
Abschlussprüfergesellschaften, etwa betreffend etwaige Verstöße gegen
die Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung. (Schluss
Justizausschuss) mbu