Wien (PK) – Mit dem Beschluss einer Regierungsvorlage heute im
Justizausschuss
soll die Quotenregelung für Aufsichtsratsmitglieder in den
börsenotierten Gesellschaften in Österreich von 30 % auf 40 %
angehoben werden. Die Abgeordneten sprachen sich mit den Stimmen von
ÖVP, SPÖ und NEOS dafür aus. Im Ausschuss wurden seitens der
Dreierkoalition noch Anpassungen zu den zeitlichen Bestimmungen sowie
zur Berichterstattung der Unternehmen über die Fortschritte bei der
Quote vorgenommen. Ein mitverhandelter Vorschlag der Grünen für eine
umfassendere Umsetzung der „Women-on-Boards-Richtlinie“ samt
Regelungen für Vorstände blieb in der Minderheit.
Mit den Stimmen der Dreierkoalition vertagt wurden eine Reihe von
Anträgen der Opposition. So haben die Grünen eine Initiative für „Nur
Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht vorgelegt und sprechen sich außerdem
gegen Pläne zu einer Klarnamenpflicht im Internet aus. Die FPÖ
forderte neuerlich ein Gewaltschutzpaket und pochte auf eine
Entlastung der Justizanstalten und eine Behebung der Personalnot im
Strafvollzug.
Quotenregelung für 40 % Frauen bei Aufsichtsratsmitgliedern
Mit dem Ziel, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen
börsenotierter Gesellschaften weiter zu erhöhen, hat die
Bundesregierung ein „Gesellschaftsrechtliches
Leitungspositionengesetz“ vorgelegt ( 367 d.B. ). Konkret soll damit
eine strengere Quotenregelung für Aufsichtsratsmitglieder in
börsenotierten Gesellschaften festgelegt werden. Die nunmehrige
Umsetzung von EU-Vorgaben soll über die Mindestanforderungen hinaus
alle börsenotierten Gesellschaften in Österreich erfassen, so die
Erläuterungen. Die bisherige Quotenregelung betrug in diesem Bereich
30 %. Künftig soll hier eine Mindestquote von 40 % Frauen und 40 %
Männern zu erreichen sein. Vorgesehen ist im Entwurf zwar ein
Inkrafttreten am 30. Juni 2026. Mit einem Abänderungsantrag der
Koalitionsparteien wurde jedoch festgelegt, dass die neuen Vorgaben
erst für Wahlen und Entsendungen in den Aufsichtsrat sowie auf
Hauptversammlungen anzuwenden sein sollen, die nach dem 31. Dezember
2026 stattfinden.
Zusätzlich zur Quote für die Zusammensetzung wird festgehalten,
dass der Aufsichtsrat individuelle quantitative Zielvorgaben zur
Verbesserung der ausgewogenen Vertretung der Geschlechter unter den
Vorstandsmitgliedern festlegen kann. Eine stärkere Vertretung der
Frauen in den Leitungsorganen sei nicht nur für die betreffenden
Frauen von Vorteil, sondern trage auch dazu bei, dass das Unternehmen
für weibliche Talente attraktiver und die Präsenz von Frauen auf
allen Führungsebenen und in der Belegschaft des Unternehmens erhöht
werde, so die Erläuterungen. Für nicht börsenotierte Unternehmen mit
mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern soll die bestehende
Quotenregelung im Aufsichtsrat unverändert beibehalten werden.
Im Zusammenhang damit legte die Dreierkoalition außerdem eine
Änderung des Unternehmensgesetzbuchs vor. Demnach sollen die
betreffenden börsenotierten Unternehmen künftig im Corporate
Governance-Bericht die Fortschritte zur ausgewogeneren Vertretung von
Frauen und Männern in ihren Leitungsorganen darstellen. Diese Angaben
sollen erstmals in Corporate-Governance-Berichte für Geschäftsjahre
aufzunehmen sein, die nach dem 29. Juni 2026 beginnen. Auch für diese
Änderung stimmten ÖVP, SPÖ und NEOS.
Für eine umfassende Umsetzung der „Women-on-Boards-Richtlinie“
sprachen sich die Grünen mit einem Antrag ( 302/A(E) ) aus, der
allerdings in der Minderheit blieb. Neben einer Geschlechterquote für
Aufsichtsräte börsenotierter Unternehmen mit 40 % sollten demnach in
Vorständen börsenotierter Unternehmen, die aus zumindest drei
Personen bestehen, mindestens eine Person des unterrepräsentierten
Geschlechts vertreten sein.
Sporrer: Gleichstellung auch Gebot der ökonomischen Vernunft
Vielfalt in Führungsetagen verbessere die Qualität von
Entscheidungen und sichere die Zukunftsperspektive von Unternehmen,
hielt Justizministerin Anna Sporrer fest. Die ausgewogene Vertretung
der Geschlechter sei daher auch ein Gebot der ökonomischen Vernunft.
Mit der vorliegenden Umsetzung der „Women-on-Boards-Richtlinie“ der
EU gehe Österreich den nächsten Schritt und erhöhe die Quote bei
Aufsichtsräten auf 40 %. Damit Planungssicherheit für die betroffenen
Unternehmen bestehen bleibe, habe man nunmehr vorgesehen, dass die
Bestimmungen für die Wahlen und Entsendungen erst nach dem 31.
Dezember 2026 gelten. Was die Besetzung der Vorstände betrifft, habe
man eine tragfähige Brücke gebaut, indem Aufsichtsräte die
Möglichkeit erhalten, eigenständige Vorgaben zu setzen. Das könne
aber nur der Beginn einer Entwicklung sein und nicht deren Endpunkt,
so die Justizministerin. Sie wies dazu unter anderem darauf hin, dass
die Quote im öffentlichen Dienst schon lange wirke. Auch in der
Privatwirtschaft würden es sich Frauen verdienen, dass sie in
Leitungsfunktionen aufsteigen könnten.
Kritik seitens der FPÖ und der Grünen gab es an den ihnen zufolge
sehr kurzfristig vorliegenden Abänderungen. Markus Tschank (FPÖ)
kritisierte darüber hinaus, dass es sich bei den Maßnahmen um
klassisches Gold Plating handle, zumal sie für alle börsenotierten
Unternehmen gelten sollen. Außerdem könne Gleichstellung nicht
verordnet werden, ortet Tschank einen massiven Eingriff in
Unternehmen und reine Symbolpolitik, die, ohne das Leistungsprinzip
abzubilden, an der Zielsetzung vorbeigehe. Alma Zadić (Grüne) sagte,
sie sei der festen Überzeugung, dass sich genug hochqualifizierte
Frauen finden würden. Frauen und Mädchen bräuchten außerdem
Vorbilder. Zadić plädierte vor allem Richtung Sozialdemokratie dafür,
jetzt das „Window of opportunity“ zu nutzen. So sei es etwa dringend
an der Zeit, dass sich in der Privatwirtschaft etwas ändere.
Elisabeth Götze (Grüne) schloss sich der Ministerin insofern an, dass
im Hinblick auf erfolgreichere Unternehmen die Quote auch
volkswirtschaftlich sinnvoll sei. Leider wirke sich die vorgesehene
Quote nicht direkt auf Vorstände aus, auch dort wäre aus ihrer Sicht
eine solche gut. Eine „vertane Chance“ sieht sie umso mehr, als die
Regelung jetzt noch einmal zeitlich „nach hinten geschoben“ würde.
Man bleibe ebenfalls an einer Quotenregelung auch für Vorstände
weiter dran, so Sabine Schatz (SPÖ). Dort zeige die Frauenquote in
börsenotierten Unternehmen eine massive Unterrepräsentation. Bei den
Aufsichtsräten setze man nun neuerlich Maßnahmen gegen die „gläserne
Decke“. Diese Quote sei im Sinn der Frauenförderung wichtig, meinte
Johanna Jachs (ÖVP). Österreichs Unternehmen würden darüber hinaus
aber auch schon sehr viel tun, wenn es um Förderung von Frauen gehe.
Wichtig sei auch, dass nunmehr für die betroffenen Unternehmen noch
ein bisschen Zeit bleibe. Henrike Brandstötter (NEOS) meinte in
Richtung Tschanks, die Umsetzung greife nicht in funktionierende
Märkte ein, sondern korrigiere ein gesellschaftliches Versagen. Durch
diverse Besetzungen würden nachweislich bessere Entscheidungen
getroffen. Die Quote sei kein Selbstzweck, sondern solle Strukturen
aufbrechen, sodass gleiche Chancen die Realität würden.
Grüne für „Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht
Es sei höchste Zeit, das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ im
Sexualstrafrecht zu verankern und das Konsensprinzip klar gesetzlich
festzuschreiben, meinen die Grünen. Sexuelle Handlungen sollten klar
nur dann als einvernehmlich gelten, wenn alle Beteiligten eindeutig
zustimmen. Die Grünen schlagen daher in einem Initiativantrag ( 632/A
) eine Änderung im Strafgesetzbuch vor. So soll in der betreffenden
Regelung die Wortfolge „gegen deren Willen“ durch die Wortfolge „ohne
deren Einverständnis“ ersetzt werden. Der Wortlaut „gegen deren
Willen“ knüpfe lediglich an eine nach außen hin erkennbare Ablehnung
des Opfers an und verfehle damit das Ziel, nicht einvernehmliche
sexuelle Handlungen generell unter Strafe zu stellen. Jede dritte
Frau erlebe im Lauf ihres Lebens körperliche oder sexualisierte
Gewalt, so Alma Zadić (Grüne). Es sei höchste Zeit, dass diese
Änderung endlich umgesetzt werde.
Ausschussvorsitzender Klaus Fürlinger (ÖVP) zufolge helfe die
Überschrift „Nur Ja heißt Ja“ wenig bis nichts für die
gegenständliche Beweislast. Wenn man schon eine Änderung wolle, müsse
diese sinnvoll und wirksam sein. Selma Yildirim (SPÖ) wiederum gab
dem Ansinnen des Antrags recht. Das Konsensprinzip sei bereits in 18
EU-Staaten umgesetzt. Es gehe nicht um eine Beweislastumkehr, sondern
darum, dass im Verfahren der Täter im Fokus stehe und nicht das
Opfer. Man bleibe an dem Thema dran, um auch eine
Bewusstseinsänderung zu erwirken. Die Frage sei simpel, so Sophie
Marie Wotschke (NEOS). Sie laute, wer solle im Fokus des Verfahrens
stehen und welcher Maßstab solle angewendet werden, um sicher zu
sein, dass ein Konsens vorliege.
Man habe in Österreich nicht-einvernehmliche Handlungen bereits
unter Strafe gestellt, meinte Markus Leinfellner (FPÖ). Aus seiner
Sicht gelte es, bei der illegalen Zuwanderung anzusetzen, zumal
„Täter und Tatverdächte zu mehr als 50 % keine österreichischen
Staatsbürger“ seien. Zadić entgegnete, es gehe um den Schutz von
Frauen und Mädchen, diese Debatte sollte nicht mit irgendeiner
anderen vermischt werden.
FPÖ mit Antrag für ein Gewaltschutzpaket II
Außerdem thematisierte die FPÖ neuerlich, dass in den vergangenen
Jahren eine signifikante und besorgniserregende Zunahme von
Gewaltdelikten durch unmündige Minderjährige – insbesondere durch
Personen unter 14 Jahren – zu verzeichnen sei. Zudem sei der Anteil
straffällig gewordener Minderjähriger mit ausländischer
Staatsangehörigkeit bzw. Migrationshintergrund überproportional hoch.
Mit dem Antrag für ein „Gewaltschutzpaket II“ ( 721/A(E) ) fordern
die Freiheitlichen eine Absenkung der Strafmündigkeit auf das
vollendete 12. Lebensjahr samt Entwicklung eines abgestuften, alters-
und deliktsadäquaten Maßnahmenmodells. Außerdem brauche es die
fremdenrechtliche Erfassung schwerer Straftaten unmündiger
Minderjähriger ohne österreichische Staatsbürgerschaft in einem
eigenen Strafregister unabhängig vom Aufenthaltstitel. Darüber hinaus
spricht sich die FPÖ für die Rückführung bereits als Minderjährige
straffällig gewordener Fremder bei Erreichen der Volljährigkeit und
nach Verbüßung der halben Strafe aus. Das sollte ihrem Antrag zufolge
insbesondere bei wiederholten schweren Gewalt- oder Sexualdelikten
gelten.
Harald Stefan (FPÖ) wies auf einen Anteil von ihm zufolge über 50
% an Tätern ausländischer Herkunft in den österreichischen
Gefängnissen hin. Er behaupte nicht pauschal, dass Zuwanderung per se
schlecht sei, zumal es viele tüchtige und gut integrierte Personen
gebe. Integration sei allerdings keine Einbahnstraße, vor allem, wenn
jemand sein Gastrecht missbrauche, so Stefan. Henrike Brandstötter (
NEOS) begründete die Vertagung damit, dass sich ein Paket zur
Bekämpfung von Jugendkriminalität in Verhandlung befinde. Muna Duzdar
(SPÖ) zufolge sei etwa angedacht, punktuelle Freiheitsbeschränkungen
für Jugendliche zu schaffen, die besondere Probleme verursachen.
Gudrun Kugler (ÖVP) betonte, das Gastrecht dürfe nicht missbraucht
werden. Es gebe aber viele Fragen zu diskutieren. Elisabeth Götze (
Grüne) sieht hinter dem Anstieg der Zahlen auch andere Gründe, wie
etwa, dass die Aufklärungsrate gestiegen sei. Es brauche aus ihrer
Sicht statt einer Herabsetzung des Alters sozialpädagogische
Maßnahmen und eine ausreichende Ausstattung der Kinder- und
Jugendhilfe.
FPÖ pocht auf Entlastung der Justizanstalten
Die FPÖ pocht zudem auf ein Sofortpaket zur Entlastung der
Justizanstalten ( 572/A(E) ). So brauche es eine rasche und
dauerhafte Senkung der Belegungsquote unter 100 Prozent, ein Ende der
Doppel- und Dreifachbelegung, eine Erweiterung von Kapazitäten und
die Modernisierung bestehender Häuser sowie ein Verlegungs- und
Personalreservekonzept zur sofortigen Entlastung besonders belasteter
Anstalten. Christian Lausch (FPÖ) kritisierte die Justizministerin
dafür, dass keinerlei praxistaugliche Maßnahmen in Sicht seien, um
die Situation zu entlasten.
Die Bediensteten der österreichischen Justizverwaltung,
insbesondere die Justizwache, arbeiteten vielerorts am Rand oder
bereits jenseits ihrer physischen und psychischen Belastungsgrenzen,
kritisierte außerdem Nicole Sunitsch (FPÖ). Die Freiheitlichen
forderten daher von der Bundesregierung ein umfassendes
Maßnahmenpaket zur Behebung der Personalnot im Strafvollzug ( 573/A(E
) ). Unter anderem sollte demnach die Zahl der Planstellen in der
Justizwache um zumindest 200 erhöht und der Personalstand in
Psychologie, Sozialarbeit, medizinischem Dienst und Verwaltung dem
tatsächlichen Bedarf angepasst werden.
Die Ministerin arbeite seit Tag eins dafür, in diesem Bereich die
Bediensteten zu entlasten, so Selma Yildirim (SPÖ). Sie hob eine
Reihe an Maßnahmen hervor – von neuen Grundausbildungslehrgängen für
Nachbesetzungen bis hin zur zeitlichen Ausweitung des elektronisch
überwachten Hausarrests. Alma Zadić (Grüne) wies darauf hin, dass in
der Justiz im Hinblick auf dringend notwendige Ressourcen nicht
gespart werden dürfe. Es gebe Handlungsbedarf, er vertraue darauf,
dass die Regierung Maßnahmen ergreife, sagte Ernst Gödl (ÖVP). Das
Thema habe höchste Priorität, so Sophie Marie Wotschke (NEOS). Man
wolle aber jetzt den kommenden Budgetverhandlungen nicht vorgreifen.
Grüne gegen Pläne zu einer Klarnamenpflicht
Die Grünen fordern mit einem Antrag die Bundesregierung auf, die
Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Datenschutz zu wahren (
725/A(E) ). Insbesondere gelte es, eine anonyme Meinungsäußerung
online wie offline zu schützen und ein Bekenntnis gegen Pläne einer
Klarnamenpflicht zu beschließen. Das Recht, sich pseudonym oder
anonym zu äußern, sei eine fundamentale Voraussetzung demokratischer
Diskussionskultur, bekräftigte Süleyman Zorba (Grüne). Die
Klarnamenpflicht habe einen sogenannten „Chilling Effekt“, wonach
Personen in einer Art „Selbstzensur“ auf rechtlich erlaubte
Äußerungen oder Handlungen verzichten würden, weil sie negative
Konsequenzen, Repression oder Klagen befürchten würden. Demgegenüber
habe sich etwa zur Bekämpfung von Hass-Postings in Südkorea eine
Klarnamenpflicht in der Praxis als wenig hilfreich erwiesen. Auch aus
Sicht von Harald Stefan (FPÖ) wäre eine Klarnamenpflicht eine falsche
Herangehensweise. Für ausführliche weitere Debatten zu diesem Thema
sprachen sich etwa Antonio Della Rossa (SPÖ) und Henrike Brandstötter
(NEOS) aus. (Schluss Justizausschuss) mbu