Wien (PK) – Zur Bekämpfung von Kinder- und Zwangsehen soll in
Österreich die
Eheschließung Minderjähriger unter 18 Jahren künftig rechtlich nicht
mehr möglich sein. Außerdem soll das Verbot der Eheschließung sowie
der Begründung eingetragener Partnerschaften auf Verwandte bis zum
vierten Grad der Seitenlinie ausgeweitet werden. Der Justizausschuss
hat eine entsprechende Regierungsvorlage mit Änderungen im Ehegesetz
und im Eingetragene-Partnerschaft-Gesetz von Justizministerin Anna
Sporrer heute einstimmig befürwortet. Miterledigt wurde eine
Gesetzesinitiative der Grünen, die sich mit einem eigenen Antrag für
ein Eheverbot für Minderjährige ausgesprochen hatten.
Ein weiterer Antrag der Grünen zur Umwandlungsmöglichkeit
zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft wurde mit den Stimmen
der Dreierkoalition ebenso vertagt wie eine Forderung der FPÖ zur
Senkung der Gerichtsgebühren.
Regierungsvorlage für Eheverbot für Minderjährige
Bisher gab es vom Eheverbot unter 18 eine Ausnahme ab 16 Jahren,
wenn ein Gericht die Person auf Antrag für ehefähig erklärte. Diese
Ausnahme soll mit der nunmehrigen Regierungsvorlage ( 97 d.B. )
gänzlich entfallen und daher das Mindest-Ehe-Alter von 18 Jahren
gelten. Das Eheverbot und Verbot der eingetragenen Partnerschaft
zwischen Verwandten soll bis einschließlich des vierten Grads der
Seitenlinie ausgeweitet werden, um etwa Ehen zwischen Cousin und
Cousine oder zwischen Neffe oder Nichte und Onkel oder Tante zu
verhindern. Die neuen Regelungen sollen analog für
Adoptivverwandtschaften anzuwenden sein. Wieder eingeführt werden
soll damit außerdem die Klagebefugnis der Staatsanwaltschaft zur
Nichtigerklärung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft bei
fehlender Ehefähigkeit. Als Datum für das Inkrafttreten für diese
Regelungen ist im Entwurf der 1. August 2025 vorgesehen.
Ebenso im Sinne des Kinderschutzes haben die Grünen ein Ehe- und
Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz ( 188/A ) beantragt. Auch sie
fordern, dass die Fähigkeit, eine Ehe oder eine eingetragene
Partnerschaft einzugehen, ohne Ausnahme erst mit Volljährigkeit
gegeben sein soll. Ebenso sollte dem Antrag der Grünen zufolge das
Eheverbot auch zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der
Seitenlinie gelten.
Es gehe hier um Kinderschutz, damit Kinder nicht mehr verheiratet
würden, sei es aus gesellschaftlichem, familiären oder kulturellem
Druck, so Johanna Jachs (ÖVP). Dass „Cousinen-Ehen“ bis zum vierten
Grad verboten würden, sei zudem auch von medizinischen Überlegungen
getragen, meinte sie. Aus Sicht von Harald Stefan (FPÖ) wiederum sei
das Thema erst in den letzten Jahren und durch die Einwanderung zum
Problem geworden. Die von Jachs angesprochenen medizinischen Gründe
hinsichtlich der „Cousinen-Ehe“ betreffe wohl die Sorge um genetische
Defekte. Nicht nachvollziehen könne er allerdings, warum man auch die
Ehe zwischen „Cousine und Cousine“ oder „Cousin und Cousin“ verbiete.
Wenn junge Menschen in die Ehe gedrängt würden, müsse man alles
tun, um diese zu schützen, zeigte sich Alma Zadić (Grüne) überzeugt.
Die Anhebung des Alters sei aber nur ein Aspekt. Es brauche aus ihrer
Sicht weitere Schritte, um das Phänomen in den Griff zu bekommen.
Umwandlungsmöglichkeit zwischen Ehe und eingetragener
Partnerschaft
Für eine Umwandlungsmöglichkeit zwischen eingetragener
Partnerschaft und Ehe haben die Grünen außerdem eine
Gesetzesinitiative vorgelegt, mit der das Ehegesetz, das Eingetragene
-Partnerschaft-Gesetz und das Personenstandsgesetz geändert werden
sollen ( 189/A ). Geregelt werden soll damit zum einen die
Möglichkeit der Umwandlung einer bestehenden eingetragenen
Partnerschaft in eine Ehe. Dieser Wechsel soll dem Antrag zufolge
auch dann zulässig sein, wenn die umzuwandelnde eingetragene
Partnerschaft erst nach dem 31. Dezember 2018 begründet wurde. Der
Zeitpunkt bezieht sich laut den Erläuterungen auf das Wirksamwerden
der „Öffnung“ der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft für
verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare durch den
Verfassungsgerichtshof.
Zum anderen soll mit dem Vorschlag die Umwandlung einer
bestehenden Ehe in eine eingetragene Partnerschaft geregelt werden.
Ebenso wie beim Wechsel von der eingetragenen Partnerschaft zur Ehe
soll eine Umwandlung von der Ehe in eine eingetragene Partnerschaft
auch dann möglich sein, wenn die Ehe nach dem 31. Dezember 2018
geschlossen wurde. Eine Umwandlung soll demnach aber nur ein einziges
Mal möglich und daher dann ausgeschlossen sein, wenn die Ehe schon in
die eingetragene Partnerschaft umgewandelt wurde. Geht es nach den
Grünen, soll ein mehrmaliger Wechsel von einer Beziehungsform in die
andere vermieden werden, um für eine gewisse Kontinuität des
Personenstandes zu sorgen.
Es brauche eine Klarstellung, dass ein Umstieg zwischen Ehe und
eingetragener Partnerschaft möglich sei, ohne dass es vorher eine
Scheidung bzw. Auflösung brauche, so Alma Zadić (Grüne). Beide Formen
würden allen Geschlechtern offen stehen, es gebe aber große
Rechtsunsicherheiten bei Änderungen in die andere Form. Sophie Marie
Wotschke (NEOS) meinte, sie könne dem Antrag viel abgewinnen, das
Thema sei in Arbeit. Diesem Prozess wolle man nicht vorgreifen,
sprach sie sich daher für die Vertagung aus.
FPÖ fordert Senkung der Gerichtsgebühren
Die FPÖ forderte mit einem Entschließungsantrag eine Senkung der
Gerichtsgebühren, um den Zugang zur Justiz für alle Bürger:innen
erschwinglich zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft
Österreichs in der Europäischen Union zu verbessern ( 259/A(E) ).
Österreich sei mit den Einnahmen durch Gerichtsgebühren der
Spitzenreiter in der EU und in Europa insgesamt, machte Harald Stefan
(FPÖ) geltend. Hohe Gerichtsgebühren würden eine erhebliche Hürde im
Rechtsstaat darstellen, insbesondere für Menschen mit niedrigerem
Einkommen. Eine Senkung etwa der Grundbuch- und Firmenbuchgebühren
könne der FPÖ zufolge außerdem wirtschaftliche Vorteile bringen. Die
Senkung der Gerichtsgebühren sei daher ein notwendiger Schritt, um
den Zugang zur Justiz zu erleichtern, die Rechtsstaatlichkeit zu
stärken und soziale Gerechtigkeit zu fördern, so der Antrag.
Der Antrag sei bereits im Plenum diskutiert und abgelehnt worden,
meinte Muna Duzdar (SPÖ). Eine Senkung der Gerichtsgebühren sei durch
die budgetäre Situation nicht möglich. Es werde aber eine Evaluierung
angepeilt, weil der niederschwellige Zugang zum Rechtsstaat allen ein
großes Anliegen sei. Was die Grundbuchsgebühr betreffe, gab sie zu
bedenken, dass jene, die ihren Hauptwohnsitz dort meldeten, befreit
seien. Nikolaus Scherak (NEOS) meinte ebenso wie Jakob Grüner (ÖVP),
dass eigentlich alle Parteien der Meinung seien, dass die
Gerichtsgebühren gesenkt gehörten. Man könne sich vorstellen, hier
gemeinsam zu versuchen, im Rahmen der budgetären Möglichkeiten einen
Kompromiss zu finden. Christian Ragger (FPÖ) sprach sich dafür aus,
das Thema wirklich anzugehen und sich auch unter Einbinden des
Finanzministers „zusammenzusetzen“. (Fortsetzung Justizausschuss) mbu