Wien (PK) – Die Regierungsparteien stimmten im Justizausschuss heute
für ein
neues Vergaberechtsgesetz, das die Transparenz in Vergabeverfahren
stärken und die Rechtssicherheit beim Abschluss von
Rahmenvereinbarungen erhöhen soll. Zugleich ist die Anhebung der
Schwellenwerte für Direktvergaben vorgesehen. Die Aktualisierung des
Vergaberechts sei längst überfällig, meinte Justizministerin Anna
Sporrer. Sie erwartet sich dadurch weniger Bürokratie und mehr
Praxisnähe. Die Vergabeverfahren sollen ihr zufolge einfacher,
übersichtlicher und rechtssicherer werden. Die beiden
Oppositionsparteien stimmten der Novelle nicht zu. Die Freiheitlichen
befürchten einen erhöhten Dokumentationsaufwand, die Grünen
Intransparenz.
Ein Initiativantrag der FPÖ zur Neuregelung der Befangenheit von
Richterinnen und Richtern fand keine Mehrheit. Die restlichen zur
Debatte stehenden Oppositionsanträge wurden vertagt. Die Themen
reichten von Gleichstellung und Kindesunterhalt über Gewaltschutz und
Sexualstrafrecht bis zum Umgang mit Deepfakes.
Anhebung der Schwellenwerte für Direktvergaben
Mit dem „Vergaberechtsgesetz 2026“ ( 302 d.B. ) wird auch
unionsrechtlichen Vorgaben nachgekommen. So sollen bei nationalen
Vergabeverfahren künftig elektronische Formulare („eForms“) und im
Rechtsschutz ein neues Pauschalgebührensystem implementiert werden.
Die „eForms“ kommen bei der öffentlichen Auftragsvergabe auf
europäischer Ebene bereits zum Einsatz und sollen den Auftraggebern
größtmögliche Flexibilität ermöglichen und den technischen Aufwand
minimieren. Die Umstellung auf Gebührenkategorien, die sich am (
geschätzten) Auftragswert orientieren, soll der Transparenz dienen,
da die Gebührenhöhe für Antragsteller im vorhinein ersichtlich wird.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Gemäß der Regierungsvorlage sollen die nationalen Schwellenwerte
für Direktvergaben aus der Schwellenwerteverordnung als
Dauerregelungen in die gesetzlichen Grundlagen aufgenommen werden.
Laut Justizministerin Anna Sporrer werde eine Struktur geschaffen,
die nun nicht mehr alle paar Jahre angepasst werden müsse. Sie wertet
das als einen wichtigen Schritt zur Entbürokratisierung. Die Erhöhung
einzelner Schwellenwerte im Unterschwellenbereich sorge ihr zufolge
für mehr Praxistauglichkeit. So soll laut Regierungsvorlage etwa bei
Bauaufträgen künftig eine Direktvergabe bis unter 200.000 Ꞓ zulässig
sein. Aktuell liegt dieser Schwellenwert bei 143.000 Ꞓ.
Bei der Vergabe sollen künftig auch Nachhaltigkeitskriterien eine
Rolle spielen. Die Justizministerin betonte, dass wichtige Impulse
für innovative und nachhaltige Beschaffung gesetzt werden. Es
entscheide nicht der niedrigste Preis über das beste Angebot. Es soll
nicht nur günstig, sondern auch zukunftsfähig sein.
Laut Manfred Sams (SPÖ) handle es sich um notwendige Anpassungen.
Johanna Jachs (ÖVP) ging insbesondere auf die Bedeutung der Anhebung
der Schwellenwerte angesichts der Preissteigerung ein. Bei
Direktvergaben gehe es darum, möglichst flexibel und effizient zu
arbeiten.
Trotz einiger positiver Elemente sehen die Freiheitlichen die
Novelle eher kritisch, wie Harald Stefan (FPÖ) ausführte. Er geht von
einem erhöhten Dokumentationsaufwand aus, der vor allem für kleine
Unternehmen viel bedeute. Der Wirtschaft werde man mit dem Gesetz
seiner Meinung nach nichts Gutes tun, sagte er.
Die Grünen können dem Gesetz auch einiges Positives abgewinnen,
etwa die Transparenzmaßnahmen, stimmen aber grundsätzlich nicht zu.
Die Anhebung der Schwellenwerte würde zu Intransparenz beitragen und
könnte sich nachteilig auf den Wettbewerb auswirken, meinte Alma
Zadić (Grüne).
Keine Mehrheit für FPÖ-Initiative zur Neuregelung der
Befangenheitsregel
Die FPÖ sieht Bedarf an einer Neuregelung der Befangenheitsregel
für Richterinnen und Richter ( 143/A(E) ), da sie der Ansicht ist,
dass die gegenwärtige Regelung erhebliche Mängel aufweise, die das
Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung nachhaltig
beeinträchtigen können. Der Entschließungsantrag, der die Einrichtung
einer unabhängigen Instanz zur Entscheidung über
Befangenheitsanträge, eine klarere Definition von
Befangenheitsgründen, einheitliche Standards und Fristen sowie
Transparenzmechanismen vorsieht, wurde vom Justizausschuss allerdings
abgelehnt. Es könne nicht sein, dass Richterinnen und Richter über
ihre eigene Befangenheit entscheiden, meinte Markus Tschank (FPÖ),
der auch den sinkenden Vertrauensindex in die Justiz zur Sprache
brachte. In anderen EU-Ländern seien unabhängige Senate üblich.
Selma Yildirim, Muna Duzdar (beide SPÖ) sowie Sophie Marie
Wotschke (NEOS) widersprachen der FPÖ-Ansicht und verwiesen auf
entsprechende Rechtsmittel beziehungsweise Rechtsbehelfe zur
Befangenheit. Es sei nicht sinnvoll und gefährlich, gut bewährte
Regelungen in Frage zu stellen, meinte Yildirim. Wotschke missfiel,
dass mit dem Antrag der Anschein erweckt werde, die Justiz sei nicht
objektiv. Abgeordnete Duzdar problematisierte, dass Richterinnen und
Richter immer häufiger bedroht werden.
Jakob Grüner (ÖVP) hielt den Vorschlag grundsätzlich für
diskutabel. In dieser Form sei der Antrag aber abzulehnen, da man
sich bei der Gesetzgebung keine Fehler leisten könne, meinte er. Auch
Agnes Sirkka Prammer (Grüne) sieht bei den Befangenheitsregeln
Innovationspotential gegeben. Es wäre gut, die Idee in eine gesamte
Prozessrechtsreform einzubetten, meinte sie.
Die Justizministerin ließ wissen, dass sie sich in Form einer
Aufgabenkritik mit den Standesvertretungen unter anderem auch mit
diesem Thema auseinandersetze. Sie sprach sich gegen die namentliche
Nennung von Richterinnen und Richtern aber auch Staatsanwältinnen und
Staatsanwälten beziehungsweise sonstigen öffentlichen Bediensteten in
den Medien aus, da diese vermehrt bedrohlichen Situationen wie
persönlichen Angriffen ausgesetzt seien. Das greife auch die
unabhängige Justiz an, gab sie zu bedenken.
FPÖ für Kindesunterhaltsvorschuss und Gewaltschutzpaket
Vertagt wurden hingegen zwei weitere Vorstöße der Freiheitlichen.
Sie betreffen die Einführung eines unbürokratischen, verfahrensfreien
und kurzfristig auszahlbaren staatlichen Kindesunterhaltsvorschusses
( 252/A(E) ) sowie ein Gewaltschutzpaket mit höheren Strafen für
Sexualstraftaten ( 502/A(E) ).
Um zu einem Unterhalt für ihre Kinder zu gelangen, seien
betroffene Elternteile in vielen Fällen auf langwierige Verwaltungs-
oder Gerichtsverfahren angewiesen, kritisierte Harald Stefan (FPÖ).
Im Fall des Ausbleibens soll bei berechtigtem Anspruch der Staat für
die ausstehende Zahlung eintreten und beim unterhaltspflichtigen
Elternteil regressieren, so der Vorstoß. Henrike Brandstötter (NEOS)
gab zu bedenken, dass es sich anhand aktueller Zahlen um rund 143
Mio. Ꞓ handeln würde. Gudrun Kugler (ÖVP) argumentierte die Vertagung
hinsichtlich der Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut im
Regierungsprogramm. Agnes Sirkka Prammer (Grüne) hofft auf eine
entsprechende Reform.
Geht es nach der FPÖ, soll das Herunterladen, Hochladen,
Weiterleiten oder Veröffentlichen von Pädophilen-Handbüchern und
ähnlichen Anleitungen zum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen
sowie der Verkauf von Kindersexpuppen unter eine umfassende Strafe
gestellt werden. Diese sollte ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für
einschlägig Verurteilte, einen dauerhaften Eintrag im Strafregister
und ein Verbot öffentlicher Förderungen für Einrichtungen, die
verurteilte Kinderschänder beschäftigen, vorsehen, erklärte FPÖ-
Mandatar Stefan. Zum Schutz der Kinder sollten die Gesetzeslücken
geschlossen, das Strafmaß enger ausgelegt, und das Netz noch
engmaschiger gemacht werden, meinte er. Laut Muna Duzdar (SPÖ) gelte
es diesbezüglich eine EU-Richtlinie abzuwarten. Es sei eine Reihe von
Maßnahmen in der Pipeline, um Kindesmissbrauch im digitalen Bereich
effektiver zu bekämpfen. Johanna Jachs (ÖVP) zufolge werde die
Regierung demnächst weitere Schritte im Gewaltschutz setzen.
Konsensprinzip im Sexualstrafrecht in Aussicht
Vertagt wurde auch eine Initiative der Grünen, um den Grundsatz
„Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht zu verankern ( 547/A(E) ).
Gespräche zwischen den Koalitionspartnern würden dazu bereits laufen.
Die derzeit in Österreich geltende Widerspruchslösung („Nur Nein
heißt Nein“) greife zu kurz, da sie etwa Opfer, die in Schockstarre
verfallen oder handlungsunfähig gemacht werden, nicht ausreichend
schütze, meinen die Grünen. Sexuelle Handlungen sollen aus ihrer
Sicht nur dann als einvernehmlich gelten, wenn alle Beteiligten
eindeutig zustimmen. Sie sprechen sich dafür aus, dass das Gericht
künftig prüfen soll, ob eine Zustimmung vorlag – und nicht mehr, ob
sich die betroffene Person gewehrt oder zu erkennen gegeben hat, dass
die sexuelle Handlung gegen ihren Willen erfolgte. Es mache die
Beweisfindung für das Gericht nicht leichter oder schwerer, aber es
mache einen Unterschieb, ob sich das Opfer rechtfertigen müsse, oder
ob der Täter begründen müsse, woran das „Ja“ abgelesen wurde, sagte
Grünen-Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. Das wäre ein wichtiges
Prinzip im Sexualstrafrecht, meinte ihre Fraktionskollegin Alma
Zadić. Es sei höchste Zeit, es den Ländern nachzumachen, die
entsprechende Regelungen bereits umgesetzt hätten.
Selma Yildirim (SPÖ) sprach von einem „immens wichtigen Antrag“
für die Stärkung der sexuellen Selbstbestimmung. Es werde bereits
daran gearbeitet, das Vorhaben in ein Gesetz zu gießen, man befinde
sich in intensiven Verhandlungen mit den Koalitionspartnern, sagte
sie. Gudrun Kugler (ÖVP) sprach sich dafür aus, Personen, die mit der
Materie befasst sind, in die Diskussion mit einzubeziehen. Auch
Sophie Marie Wotschke (NEOS) betonte die Bedeutung des Anliegens und
erklärte, dass es nicht darum gehe, formell „Ja“ zu sagen, sondern um
das Einvernehmen. Harald Stefan (FPÖ) vertrat die Ansicht, dass der
Aspekt des Einvernehmens bereits ausreichend gesetzlich geregelt ist.
Das Thema beschäftige sie und Frauenministerin Eva-Maria
Holzleitner seit Beginn ihrer Amtszeit, sagte Justizministerin Anna
Sporrer. Sie hätten beide bereits gesagt, das Konsensprinzip
vorantreiben zu wollen. Es sei aber noch einiges zu diskutieren. Der
Vorschlag, die Worte „Nein“ auf „Ja“ zu ändern, klinge nach wenig,
bedeute aber viel, sagte sie. Dadurch werde der Fokus vom Opfer zum
Täter gelegt und Graubereiche ausgeräumt.
Grüne wollen „Women-on-Boards-Richtlinie“ umsetzen und
Gesetzeslücken bei Deepfakes schließen
Zwei weitere Anliegen der Grünen wurden heute ebenso vertagt. Ein
Vorschlag zur Umsetzung der „Women-on-Boards-Richtlinie“ ( 302/A(E) )
kommt von der vormaligen Justizministerin und nunmehrigen Grünen-
Mandatarin Alma Zadić, wonach die Geschlechterquote für Aufsichtsräte
börsennotierter Unternehmen auf 40 % steigen soll und in Vorständen
börsennotierter Unternehmen, die aus zumindest drei Personen
bestehen, mindestens eine Person des unterrepräsentierten Geschlechts
vertreten sein soll. So lange Frauen in Führungspositionen
strukturell benachteiligt sind, sei eine Quote relevant, meinte
Zadić. Auch NEOS-Angeordnete Henrike Brandstötter mahnte Tempo ein.
Laut Bettina Zopf (ÖVP) liege der Frauenanteil in österreichischen
Aufsichtsräten derzeit bereits bei 38 %.
Ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung missbräuchlicher Deepfakes (
576/A(E) ) müsse aus Sicht der Grünen einerseits rechtliche
Instrumentarien nachschärfen und die Anspruchswahrnehmung
erleichtern, andererseits Schulungen, Awareness-Kampagnen sowie
zusätzliche Möglichkeiten im Bereich von Opferhilfe und
Prozessbegleitung vorsehen. Im Bereich des Strafrechts ergebe sich
hinsichtlich nicht-konsensualer Deepfake-Pornos eine zunehmend
gefährliche Lücke, erläuterte Agnes Sirkka Prammer. Es gebe noch
keine adäquate Strafrechtsbestimmung. Zudem sei es erschreckend
einfach, KI-Videos zu generieren, meinte sie. Handlungsbedarf ortet
sie auch bezüglich der Mitverantwortlichkeit der Plattformen. Henrike
Brandstötter (NEOS) sprach sich dafür aus, die Opferhilfe auszubauen
und auf EU-Ebene Druck zu machen. (Schluss Justizausschuss) fan