Schönheit

Jahrelang Mutterarbeit, plötzlich Halbe-halbe: Care-Arbeit per Gesetz?

Wien (OTS) – Die Ungleichverteilung und das Machtgefälle zwischen
Vätern und
Müttern in Österreich könnten größer nicht sein: Mütter sind laut
Zeitverwendungsanalyse hauptsächlich für die zusätzliche unbezahlte
Arbeit zuständig, die durch Kinder entsteht. Während sie ihre
Erwerbsarbeit stark einschränken, dehnen Väter hingegen ihre
Erwerbstätigkeit aus und leisten sogar weniger Hausarbeit als Männer
in Paarbeziehungen ohne Kinder. Selbst wenn Mütter in höherem Ausmaß
als Väter erwerbstätig sind, übernehmen sie mehr Kinderbetreuung.
Zählt man bezahlte und unbezahlte Arbeit zusammen, leisten Mütter im
Schnitt mehr als Väter.

Auch bei der Karenz hat sich trotz des gesetzlichen Anspruchs
gezeigt, dass Männer, wenn überhaupt, nur sehr kurz in Karenz gehen:
Etwa 87% der Väter gehen gar nicht in Karenz, 11% gehen weniger als
drei Monate in Karenz, das besonders häufig in den Sommermonaten.
Viele Mütter berichten an der FEM.A-Helpline, dass sie außerdem einen
Übergangsmonat in Anspruch genommen haben, bei dem beide Eltern
gleichzeitig in Karenz sind, und im zweiten Monat Urlaub genommen
haben. Das kann auch erklären, warum etwa ein Viertel der Väter ihre
Erwerbstätigkeit gar nicht vollständig unterbrechen, während sie
Kinderbetreuungsgeld beziehen.

Während Väter Karriere machen und mit einem Vaterschaftsbonus
belohnt werden, stehen Mütter im beruflichen Abseits: Ein Aufstieg in
Teilzeit ist kaum möglich, auch Gehaltssprünge werden bei
Erwerbsunterbrechungen verpasst. Das wirkt sich nicht nur auf die
Lebensverdienstsumme und Pension aus, Mütter landen bereits in
aufrechter Beziehung in großer finanzieller Abhängigkeit des
Kindesvaters. Kommt es dann zur Trennung, entdecken viele Väter ihr
zuvor mäßiges Interesse an der Sorgearbeit: Viele wünschen sich das
Wechselmodell, bei dem sie keinen oder nur mehr einen sehr geringen
Kindesunterhalt bezahlen müssen.

Zwtl.: Wechselmodell per Zwang trotz Gewalt

Nachdem die Mütter also ihre Karriere geopfert haben und meist
auch ihr Erspartes verbraucht haben, heißt es nach der Trennung oft:
Halbe-halbe. Während früher nach dem Kontinuitätsprinzip entschieden
wurde, zeigt sich nun in der Praxis, dass es selbst nach
Partnergewalt und ohne vorige Väterbeteiligung Fälle gibt, in denen
das Wechselmodell gerichtlich angeordnet wird. Sozusagen Care-Arbeit
per Gerichtsbeschluss. Gewalttäter erhalten durch die gemeinsame
Verantwortung die Möglichkeit, weiter Macht und Kontrolle auf ihr
Opfer auszuüben.

Damit nicht genug, bekennt sich das Justizministerium für die
Kindschaftsrechtsreform zum Plan, auch die sogenannte
„Doppelresidenz“, eine langjährige Forderung der Väterrechtler,
anzudenken:
https://www.bmj.gv.at/themen/Justizverwaltung/Jugendstrategie/Kindsc-
haftsrechtsreform.html
Der Verein FEM.A warnt ausdrücklich vor den möglichen Folgen für die
finanzielle Absicherung von Alleinerzieher*innen: Es ist unklar, ob
daraus ein Anspruch auf Familienleistungen und finanzielle Beihilfen
wie etwa Familienbeihilfe oder Wohnbeihilfe entsteht. Das teure
Betreuungsmodell, bei dem in beiden Haushalten ein vollständig
möbliertes Kinderzimmer sowie Freizeitausstattung und Kleidung
vorhanden sein sollten, könnte dann auch vom Staat mitfinanziert
werden müssen. Dies geht auch zu Lasten der Mütter, die nach ihrem
Karriereknick auch auf einen Teil der Familienbeihilfe und etwa
Wohnbeihilfe verzichten müssten. Letzteres ist bereits jetzt beim
Wechselmodell in einigen Bundesländern der Fall.

Dass die Doppelresidenz heute als familienpolitisches Leitbild
verhandelt wird, ist das Ergebnis jahrelanger Lobbyarbeit von
Väterrechtsorganisationen. Vertreter*innen einschlägiger Vereine
wurden im Vorfeld der Reformen wiederholt zu parlamentarischen
Enqueten und Hearings eingeladen, etwa 2001 und 2012. Sie konnten
dort ihre Forderungen nach der automatischen gemeinsamen Obsorge und
der Doppelresidenz direkt in die politische Debatte einbringen. 2015
starteten Vereine wie „Väter ohne Rechte“ und „Vaterverbot“ die
parlamentarische Bürgerinitiative „Halbe-halbe Doppelresidenz“. Darin
wurde die gesetzliche Verankerung der Doppelresidenz ausdrücklich
„zwecks Gleichberechtigung“ gefordert. Die strukturelle finanzielle
Ungleichheit und Ausbeutung der Mütter soll so als feministische
Maßnahme verkauft werden.

Andrea Czak, geschäftsführende Obfrau des Vereins FEM.A, zeigt
sich kämpferisch: „ Das Rosinenpicken muss ein Ende haben. Es kann
nicht sein, dass den Müttern während der Beziehung die unbezahlte
Arbeit aufgehalst wird, doch nach der Trennung sollen sie plötzlich
eine Karriere aus dem Hut zaubern, um damit die Kinderkosten zu
finanzieren. Das geht an der Realität der Erwerbsbiografien und des
Arbeitsmarkts völlig vorbei! “ Sie zeigt sich besorgt: „ Bei solchen
Modellen wird die bisherige Leistung und der Kompetenzaufbau der
Mütter unter den Tisch gekehrt. Die Folgen der Doppelresidenz sind
für viele Mütter Armut, ständiger Konflikt und ein hohes Risiko für
Nachtrennungsgewalt. “

Zwtl.: „ Wir sehen schon jetzt in der Praxis: Mütter werden um jeden
Cent gebracht “

Eltern, bei denen Einvernehmen herrscht, brauchen kein Gericht.
Sie können sich auf ein Betreuungsmodell nach den Möglichkeiten der
beiden einigen, und auch der Unterhalt ist dann meist kein Thema: Das
Kindeswohl steht im Mittelpunkt, das Kind soll nicht in Teilzeitarmut
leben.

Problematisch wird es, wenn sich die Eltern nicht einigen können,
insbesondere nach stattgefundener Partnergewalt. Immer wieder suchen
Mütter bei FEM.A Hilfe, die nach einer Gewaltbeziehung
Nachtrennungsgewalt ausgesetzt sind. Über das Kontaktrecht und den
Kindesunterhalt werden sie weiter unter Kontrolle gehalten. Oft wird
um jeden Cent gefeilscht, besonders, wenn es um den sogenannten
„Sonderbedarf“ wie etwa eine Zahnspange oder Nachhilfe geht. Die
FEM.A-Geschäftsführerin Andrea Czak ist besorgt: „ Da es in
Österreich kein eigenständiges Unterhaltsgesetz gibt, wird bei jedem
Kind im Einzelfall entschieden. Das bringt vor allem Vorteile für den
finanzstärkeren Elternteil, meistens den Vater, der sich Anwält*innen
zur Vertretung seiner Interessen leisten kann. Es leiden vor allem
die Kinder, wenn Mütter um jeden Cent kämpfen müssen. “ Laut
Unterhaltsbefragung 2021 bezieht nur die Hälfte der Kinder Unterhalt
vom Vater, und auch dann nur in der Höhe von etwa einem Drittel der
Kinderkosten.

Zwtl.: Armut macht krank – besonders Kinder

Dass Armut krank macht, ist wissenschaftlich erwiesen. Besonders
Kinder leiden darunter, wenn sie in einem Haushalt mit ständigen
Existenzsorgen aufwachsen: Ihre psychische und körperliche Gesundheit
ist deutlich schlechter als die von Kindern in wohlhabenden
Haushalten, und sie haben ein vielfach höheres Risiko, durch eine
chronische Krankheit eingeschränkt zu werden. Geldsorgen erhöhen
außerdem das Risiko für Depressionen und Angststörungen, denn
chronischer finanzieller Stress belastet den Körper dauerhaft.

Aus der Praxis von FEM.A weiß Andrea Czak: „ Jeder Schulausflug
und jede unerwartete Rechnung kann das ohnehin angespannte Budget von
Alleinerzieher*innen ins Wanken bringen. Diese permanente Angst und
der Druck erschöpfen, machen krank und nehmen die Kraft, die Mütter
dringend für ihre Kinder bräuchten. Ein Kindschaftsrecht, das diese
ökonomische Realität ausblendet, verschärft die bestehenden
Machtungleichgewichte weiter. “ Zudem komme noch die gleichzeitige
Angst, krankheitsbedingt auszufallen: „ Wenn Alleinerzieher*innen
dann aufgrund der Existenznot auch noch krank werden, ist das oft der
Beginn einer Teufelsspirale, die die Familien immer weiter in die
Armut treibt. “

Der Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A fordert bei
der bevorstehenden Kindschaftsrechtsreform eine Gleichstellung der
Eltern, nach den eklatanten Verschlechterungen für Mütter durch die
Familienrechtsreformen 2001 und 2013. Denn das Scheitern der
vorangegangenen Reformen kann man auch in Zahlen messen: Der Anteil
der armutsgefährdeten Alleinerzieher*innen hat sich von 2013 auf 2025
etwa verdreifacht. Auch das angestrebte Ziel, durch die Reform
Pflegschaftsverfahren zu verkürzen, wurde verfehlt. Der Gewaltschutz
im Familienrecht wurde trotz des offiziellen Bekenntnisses zum
Opferschutz in der Praxis nicht durchgehend wirksam, wie auch GREVIO
feststellte.

Zwtl.: FEM.A fordert deshalb:

– Gewaltschutz muss gesetzlich Vorrang vor Kontaktrecht und Obsorge
im Kindschaftsrecht haben: Kein erzwungener Kontakt, wenn dadurch
Mütter oder Kinder gefährdet werden.

– Kinderbetreuung darf nicht zu Altersarmut führen: Automatisches
Pensionssplitting zugunsten des Elternteils, der aufgrund der
Kinderbetreuung seine Erwerbstätigkeit reduziert oder unterbricht.

– Die finanziellen Einbußen durch Karenzzeiten und Elternteilzeit
müssen vom anderen Elternteil ausgeglichen werden: Gesetzlicher
Anspruch auf finanziellen Ausgleich der Einkommensverluste und
beruflichen Nachteile, die durch die Übernahme der Kinderbetreuung
entstanden sind.

Zwtl.: Über FEM.A

Der Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A ist in
Österreich einzigartig mit seinem Beratungs- und Serviceangebot rund
um die Themen Finanzwissen, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht. Es
reicht von kostenlosen Webinaren mit Rechtsanwält*innen und Psycholog
*innen, Entlastungsgesprächen an der kostenlosen FEM.A-Helpline,
Orientierungsgesprächen zu finanziellen Beihilfen bis zu
Informationen auf der Website, in einem regelmäßigen Newsletter sowie
auf diversen sozialen Medien, Vernetzung, Erfahrungsaustausch und
Lobbying.