IV: Zukunftsinvestitionen statt Pensionsillusionen – Mythen und Fakten zum Pensionssystem

Wien (OTS) – Für die Industriellenvereinigung (IV) ist wesentlich,
das
Pensionssystem tiefgreifend zu reformieren, um es generationengerecht
für die Zukunft aufstellen zu können. Das setzt gleichzeitig einen
faktenbasierten Diskurs voraus. Umso wichtiger ist es, mit gängigen
Pensionsmythen aufzuräumen und einen klaren Blick auf Zahlen, Daten,
Fakten zu bekommen.

Mythos Nr. 1: Unser Pensionssystem ist gesichert

Richtig ist: 2025 werden aus dem Bundesbudget rund 33 Milliarden
Euro für Pensionen(gesetzliche Pensionsversicherung und Beamte)
aufgewendet – bis zum Ende der Legislaturperiode werden die
Aufwendungen bis über 38 Milliarden Euro steigen. Ohne tiefgreifende
Reformen werden sich die Bundesausgaben für die Pensionen bis 2050
auf eine Billion Euro kumulieren. Gleichzeitig wird lautder aktuellen
Bevölkerungsprognose der Statistik Austria bis 2040 der Anteil der
Altersgruppe 65+ von 19,7 Prozent auf 26,7 Prozent steigen und die
Erwerbspersonenzahl zurückgehen. Das bringt wiederum Investitionen in
die Zukunft massiv unter Druck. Gerade deshalb müssen wir uns die
Frage stellen: Wollen wir weiter unkontrolliert in die Vergangenheit
investieren oder Spielräume schaffen für Zukunftsinvestitionen in
Bildung, Infrastruktur und unsere Innovationskraft?

Mythos Nr. 2: Das Pensionssystem wird bereits reformiert

Die Regierung hat in den letzten Wochen mehrere Maßnahmen
beschlossen. Das betrifft zum einen die Korridorpension: Hier wurde
die stufenweise Anhebung des Zugangsalters für die Korridorpension
vom vollendeten 62. Lebensjahr auf das 63. Lebensjahr, sowie der
erforderlichen Versicherungszeit von 40 auf 42 Jahre beschlossen. Zum
anderen betrifft das die Teilpension, die verbunden mit einer
Reduktion der Arbeitszeit, einen flexibleren Übergang vom
Erwerbsleben in die Pension ermöglichen soll. An sich ist dies
positiv zu bewerten, jedoch gehen wir von einem geringen
Einsparungseffekt aus, zumal die (teure) Altersteilzeit lediglich
schrittweise eingeschränkt wird. Ebenso wurde ein
Nachhaltigkeitsmechanismus implementiert, der die Bundesregierung zum
Handeln bewegen soll, sobald man vom Zielpfad abweicht. Dabei handelt
es sich jedoch lediglich um ein Budgetmonitoring, und keinen
Mechanismus, der konkrete Maßnahmen auslöst. Diese ersten Maßnahmen
sind zu begrüßen, können aber eine echte Strukturreform nicht
ersetzen.

Mythos Nr. 3: Unternehmen beschäftigen zu wenig ältere Menschen

Erst unlängst hat die Arbeiterkammer kritisiert, dass viele
Unternehmen keine Menschen über 60 beschäftigen würden. Auch hier
lohnt sich ein Blick auf die Fakten: 82 Prozent der neuen
Pensionistinnen und Pensionisten geben laut Statistik Austria als
Hauptgrund für die Beendigung der Erwerbstätigkeit und
Inanspruchnahme der Alterspension an, dass die Voraussetzungen für
den Pensionsantritt erfüllt waren, und nicht etwa, dass
gesundheitliche Gründe vorliegen. Betriebe übernehmen Verantwortung
für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sind bemüht, sie
möglichst lange in Beschäftigung zu halten – gerade in Zeiten des
Fachkräftemangels. Rund drei Viertel der Menschen in Österreich gehen
direkt aus einer Erwerbstätigkeit in die Alterspension. Das heißt
wiederum, dass wir die gesetzlichen Grenzen der regulären und
frühzeitigen Alterspension nach oben anpassen müssen, um die Menschen
tatsächlich länger in Beschäftigung zu halten: 68 ist das neue 65.

Mythos Nr. 4: Ein höheres Pensionsantrittsalter ist unzumutbar

Zahlreiche Länder in der EU bestätigen, dass die Erhöhung des
gesetzlichen Pensionsantrittsalters Realität ist. Deutschland hat die
Rente ab 67 verankert, Dänemark hat die Erhöhung des gesetzlichen
Pensionsantrittsalters auf 70 Jahre bis 2040 erst unlängst
beschlossen. Zusätzlich setzt Dänemark auch auf kapitalgedeckte
Pensionspläne, während das österreichische Pensionssystem auf einem
Umlageverfahren beruht und auf Bundeszuschüsse angewiesen ist.
Internationale Vergleiche, wie OECD Pensions at a Glance, zeigen
darüber hinaus, dass neben Deutschland und Dänemark, auch weitere
zahlreiche EU-Staaten das Pensionsantrittsalter bereits angehoben
haben bzw. auch weiter anheben werden. Eine Erhöhung des gesetzlichen
Pensionsantrittsalters ist machbar und zumutbar – darum werden wir im
Sinne eines demografiefitten Pensionssystems nicht herumkommen.