Wien (OTS) – Die jüngsten PISA-Ergebnisse zeigen aus Sicht der
Industriellenvereinigung (IV) erneut dringenden Handlungsbedarf: In
Lesen und Mathematik erreichten mehr als jede bzw. jeder vierte 15-
Jährige in Österreich das grundlegende Kompetenzniveau nicht. „Bei
der Sicherung der Grundkompetenzen sind jetzt schnell konkrete
Maßnahmen gefragt. Entscheidend ist, dass alle Schülerinnen und
Schüler bis zum Ende der Pflichtschule ausreichend lesen, schreiben
und rechnen können. Wir brauchen daher rasch eine verbindliche
Bildungspflicht mit klaren Kompetenzzielen in Deutsch, Mathematik und
Englisch und gezielter individueller Förderung, sobald Defizite
sichtbar werden“, betont IV-Generalsekretär Christoph Neumayer.
Bei Deutschförderung früh ansetzen
Fast jedes dritte vier- und fünfjährige Kind weist Förderbedarf
in Deutsch auf. Umso wichtiger ist es, bei der Sprachförderung früh
anzusetzen. „Wer dem Unterricht sprachlich nicht folgen kann, hat es
in allen Fächern schwer. Die Reform der Deutschförderung ist aus IV-
Sicht positiv zu bewerten. Die Sprachförderung muss aber bereits im
Kindergarten beginnen und konsequent fortgesetzt werden, bis das
notwendige Sprachniveau erreicht ist. Dafür müssen relevante
Informationen über den Förderbedarf und die bisherigen
Lernfortschritte verlässlich an die Schule weitergegeben werden“, so
Neumayer.
Sechsjährige Volksschule: Schulversuch ist ein Anfang, aber
Gesamtkonzept erforderlich
Die IV sieht den Schulversuch als sinnvollen ersten Schritt zu
einer späteren Bildungswegentscheidung. Entscheidend ist aber, die
Reform nicht bei sechs Jahren Volksschule enden zu lassen. „Für die
Umsetzung einer Gemeinsamen Schule, braucht es ein klares
Gesamtkonzept bis zum Ende der Sekundarstufe I. Sonst wird die
bestehende Trennung nur um zwei Jahre nach hinten verschoben“, so der
IV-Generalsekretär.
Die IV tritt daher für eine gemeinsame, in sich differenzierte
Schule bis 14 ein, in der unterschiedliche Leistungsniveaus gezielt
gefördert werden. Der Schulversuch kann dafür ein wichtiger Baustein
sein – wenn er genutzt wird, um Übergänge besser zu gestalten,
individuelle Förderung zu stärken und Erkenntnisse für ein
durchgängiges Gesamtkonzept bis zum Ende der Sekundarstufe I zu
gewinnen.
Reformpartnerschaft Bildung rasch in Umsetzung bringen
Bei der Reformpartnerschaft Bildung kommt es nun auf die konkrete
gesetzliche Umsetzung an. „Die politische Einigung ist erzielt, viele
richtige Weichen sind gestellt. Jetzt müssen die vereinbarten
Maßnahmen rasch, verbindlich und ambitioniert in Gesetzestexte
gegossen werden. Entscheidend ist, dass der Bundesqualitätsrahmen in
der Elementarbildung, die nachhaltige Finanzierung, klare
Personalverantwortung aus einer Hand und mehr Handlungsspielraum für
Schulen nicht verwässert werden, sondern tatsächlich bei den Kindern
und Jugendlichen ankommen“, erklärt Neumayer abschließend.