IV: Pensionssystem ist in die Jahre gekommen und braucht General-Update

Wien (OTS) – Für die Industriellenvereinigung (IV) braucht es zur
Anhebung des
faktischen Pensionsalters wesentliche Änderungen bei den gesetzlichen
Voraussetzungen: „Eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen
Pensionsantrittsalters sowie eine Einschränkung bei den Frühpensionen
wird uns nicht erspart bleiben, wenn wir das Pensionssystem
generationengerecht und zukunftsfit gestalten wollen“, so IV-
Generalsekretär Christoph Neumayer anlässlich der Aussagen von
Bundesministerin Korinna Schumann in der ORF-Pressestunde. Die
Einführung der Teilpension sowie die Anpassung der gesetzlichen
Voraussetzungen bei der Korridorpension sind begrüßenswert, „aber
nicht ausreichend“. „Die positiven Effekte eines höheren gesetzlichen
Pensionsantrittsalters für die Wirtschaft aber auch für den
Staatshaushalt sind evident“, so Neumayer.

Eine wie von Schumann vorgeschlagene branchenabhängige Quote, die
die Einstellung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrifft,
sieht die IV negativ: „Das wäre eine weitere Maßnahme, die die
Unternehmen, von denen ohnehin viele ums Überleben kämpfen, noch
stärker mit Bürokratie belastet. Was die Betriebe dringend brauchen,
ist Entlastung statt neuer Belastungen“, so Neumayer.

Ebenso kritisch sieht die IV den Vorschlag, dass Unternehmen
Teilzeit-Beschäftigte bei Mehrarbeit um diese Stunden bzw. Vollzeit
anstellen müssten: „Das würde weder den Unternehmen noch den
Beschäftigten nachhaltig etwas bringen. Vielmehr muss man an den
Strukturen im Steuersystem arbeiten. Wir sehen, dass sich eine
Aufstockung von Stunden, für die, die es wollen, finanziell nicht
rentiert. Die höhere Steuerbelastung reduziert den Netto-Stundenlohn
deutlich. Deshalb muss es Anreize für Vollzeit geben. Denn es ist
auch die starke Progression in der Einkommensteuer, die maßgeblich
zur hohen Teilzeitquote in Österreich beiträgt“, so Neumayer
abschließend.