IV begrüßt Ankündigung der Beschleunigung bei Genehmigungsverfahren

Wien (OTS) – Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßt, dass sich die
Bundesregierung auf Kerninhalte des Erneuerbaren-Ausbau-
Beschleunigungsgesetz (EABG) sowie
Reformen im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) und im
Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) verständigt hat. „Die
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ist eine wesentliche
Maßnahme, um eine zukunftsfähige Energieversorgung Österreichs zu
sichern und die Wirtschaft zu stärken. Großprojekte der
Energiewirtschaft, Industrie und strategischer Infrastruktur dürfen
nicht länger durch jahrelange Genehmigungsverfahren blockiert
werden“, erklärt IV-Generalsekretär Christoph Neumayer. Ebenso ist
die Übererfüllung von europa- und völkerrechtlichen Vorgaben zu
vermeiden.

Die Änderungen im UVP-G, im AVG und dem angekündigten EABG im
Zuge der Umsetzung der EU-RED-III-Richtlinie stellen für die IV
substanzielle Punkte einer Reform der Genehmigungsverfahren dar.
„Damit werden zentrale Schritte gesetzt, um Investitionen zu
erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts langfristig
auszubauen. Nun braucht es eine rasche Umsetzung“, so Neumayer
abschließend.