Iran-Krieg: Das gilt für Arbeitnehmer:innen

Wien (OTS) – Der Krieg im nahen Osten führt zu arbeitsrechtlichen
Unsicherheiten,
die aktuell vermehrt in der Rechtsberatung der Gewerkschaft GPA
aufschlagen. Die Gewerkschaft GPA informiert daher über die
häufigsten Szenarien:

1. Arbeitnehmer:innen, denen eine Heimreise vom Urlaub unmöglich
wird, weil etwa ihr Flug mit Zwischenlandung im betroffenen Gebiet
gecancelt wird, steht eine Fortzahlung des Entgelts zu, auch wenn sie
nicht arbeiten können. Es muss allerdings alles Zumutbare unternommen
werden, um eine Heimreise zu ermöglichen.

2. Arbeitnehmer:innen, die sich aus beruflichen Gründen unmittelbar
im betroffenen Gebiet befinden und aufgrund der Lage nicht an den
Arbeitsort in Österreich zurückkehren können, steht eine Fortzahlung
des Entgelts zu.

3. Arbeitnehmer:innen, die von österreichischen Unternehmen
unmittelbar ins betroffene Gebiet entsandt sind, dort aber aufgrund
der Lage nicht arbeiten können, steht ebenfalls eine Fortzahlung des
Entgelts zu.

Wie lange das Entgelt fortgezahlt wird, hängt von den konkreten
Umständen ab.

„Generell gilt: Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrer
Arbeit aufgrund der Lage im betroffenen Gebiet nicht nachkommen
können, müssen sie ihren Arbeitgeber darüber informieren. Die
Gewerkschaft GPA berät im Einzelfall und ist unter +4350301 oder
[email protected] für eine kostenlose Erstberatung erreichbar“, sagt Dr.
Michael Gogola, Leiter der GPA-Bundesrechtsabteilung.