Wien (OTS) – Der Insolvenzentgeltfonds verfügte vor der Halbierung
der Arbeitgeber
-Beiträge Ende 2021 noch über ausreichende Rücklagen. „Durch die
Beitragssenkung der letzten Regierung wurden diese Rücklagen in Höhe
von fast einer Milliarde seit 2022 in die Taschen der Unternehmen
umgeleitet“, sagt Ludwig Dvořàk, AK Bereichsleiter Arbeitsrecht:
„Keinesfalls kommt in Frage, diese Geldgeschenke an Unternehmen in
Millardenhöhe nun von den Arbeitnehmer:innen durch substanzielle
Leistungskürzungen zahlen zu lassen. Um die zwingend notwendige und
gesetzlich unmissverständlich geregelte Beitragserhöhung begrenzen zu
können, muss vielmehr der Sozialbetrug durch Unternehmen stärker
bekämpft werden. Denn manche Geschäftsmodelle zielen von Beginn an
darauf ab den Fonds in Anspruch zu nehmen.“
Die Zahlen zeigen, dass der Insolvenzentgeltfonds seit der
Beitragssenkung 2021 systematisch unterfinanziert ist. Die AK begrüßt
daher die Ankündigung der zuständigen Sozialministerin und des
Bundeskanzlers auf Basis der Fakten eine zeitnahe Lösung
herbeizuführen. Arbeitnehmer, deren Unternehmen pleitegehen, müssen
auch künftig ihren Lohn kriegen, für den sie hart gearbeitet haben.
Ein von AK und ÖGB seit Jahren eingeforderter verschärfter Kampf
gegen Sozialbetrug von Unternehmen könnte den Insolvenzentgeltfonds
substanziell entlasten. Mit verschärften Haftungsbestimmungen ließen
sich Geschäftsmodelle, die von Beginn an darauf abzielen, den
Insolvenzentgeltfonds in Anspruch zu nehmen, wirksam abstellen.
„In der Vergangenheit scheiterte effiziente Betrugsbekämpfung oft
am Widerstand der Wirtschaft“, so Dvořàk. „Im Interesse einer
maßvollen Beitragserhöhung wäre es sinnvoll, diese Haltung nochmals
zu überdenken und in weitergehende Reformüberlegungen einfließen zu
lassen.“ Die drohende Finanzierungslücke 2027 müsse aber unverzüglich
geschlossen werden.