Informationsfreiheit: Erste Lesung über Anpassung der Geschäftsordnung des Nationalrats

Wien (PK) – Die Abgeordneten nutzten die heutige Zuweisungssitzung
des
Nationalrats für eine Erste Lesung über eine Änderung der
Geschäftsordnung des Nationalrats, die an das neue Grundrecht auf
Informationsfreiheit angepasst werden muss.

Wenn am 1. September das Informationsfreiheitsgesetz und
begleitende Verfassungsbestimmungen in Kraft treten, wird die
Amtsverschwiegenheit endgültig aus der Verfassung gestrichen. Künftig
ist im Informationsfreiheitsgesetz selbst bzw. in Artikel 22a B-VG
geregelt, welche Informationen weiter der Geheimhaltungspflicht
unterliegen. Um der neuen Rechtslage zu entsprechen, muss auch das
Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats (GOG) geändert werden. Zum
einen geht es um die verpflichtende Veröffentlichung von
Informationen von allgemeinem öffentlichen Interesse, die laut dem
Antrag von FPÖ, ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen in Bezug auf den
Nationalrat auf der Website des Parlaments erfolgen sollen.
Verantwortlich dafür ist der Nationalratspräsident – bzw. die
Nationalratspräsidentin -, wobei dieser bzw. diese dazu Rücksprache
mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz halten soll. Der Antrag
wurde nach der Ersten Lesung dem Geschäftsordnungsausschuss des
Nationalrats zugewiesen.

Frist für Beantwortung von parlamentarischen Anfragen wird Thema
im Geschäftsordnungsausschuss

Norbert Nemeth (FPÖ) erläuterte die vorgeschlagenen Änderungen.
Der Antrag klinge aufs Erste banal, aus rechtspolitischer Sicht seien
aber einige Anmerkungen angebracht, meinte er. Nemeth fand es
richtig, dass die Rechtsstellung des Parlaments als oberstes Organ
und selbstständige Staatsgewalt sichtbar werde. Im
Geschäftsordnungsausschuss werde man sich aber noch über die Frist
der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen unterhalten müssen.
Anfragen von Abgeordneten müssten binnen acht Wochen beantwortet
werden, während laut Informationsfreiheitsgesetz für die Auskunft an
„Jedermann“ künftig eine Frist von vier Wochen gelte. Nemeth sah eine
sachlich nicht zu rechtfertigende Schlechterstellung der
Abgeordneten.

Wolfgang Gerstl (ÖVP) sprach bei der Änderung des
Geschäftsordnungsgesetzes von einem Zeichen für Transparenz,
wenngleich das Parlament bereits jetzt viele Informationen von sich
aus veröffentliche. Was das Interpellationsrecht von Abgeordneten
betrifft, will Gerstl das Recht des Einzelnen auf Informationen aus
dem Parlament und die parlamentarische Kontrolle der Regierung nicht
vermischen.

Muna Duzdar (SPÖ) bezeichnete den Beschluss des
Informationsfreiheitsgesetzes als „historischen Moment“. Nun seien
noch Anpassungen bei den zahlreichen Gesetzen erforderlich, die Bezug
auf das mittlerweile abgeschaffte Amtsgeheimnis nehmen. Duzdar fand
es positiv, dass das Parlament mit gutem Beispiel vorangehe und mit
den vorgeschlagenen Änderungen die Prinzipien der
Informationsfreiheit institutionell verankere.

Auch Alma Zadić (Grüne) sprach von einem „absoluten Meilenstein“
durch die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Es hake derzeit aber
leider bei der Umsetzung der aktiven Informationspflicht. Das
Informationsregister werde laut Zadić nicht mit 1. September in Kraft
treten können, es werde „sicher drei Monate“ länger dauern. Und auch
für die Anpassungen in „dutzenden, wenn nicht hunderten anderen
Gesetzen“ forderte sie Vorlagen ein, damit diese begutachtet und im
Parlament diskutiert werden können. Zadić plädierte wie Nemeth dafür,
im Geschäftsordnungsausschuss über das Interpellationsrecht der
Abgeordneten zu diskutieren. Aus ihrer Sicht ist dieses ebenso
anzupassen. (Fortsetzung Nationalrat) kar

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.