St. Pölten (OTS) – Mehr als 74.000 Arbeitnehmer:innen haben im ersten
Halbjahr 2025 die
Hilfe der AK Niederösterreich wegen Problemen am Arbeitsplatz
gesucht. „Für die Betroffenen haben wir 68,8 Millionen Euro
erreicht“, zieht AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-
Vorsitzender Markus Wieser Bilanz.
Erheblichen Bedarf an den Beratungen der AK Niederösterreich
hatten Teilzeitbeschäftigte. „Gerade im Handel kommt es regelmäßig
vor, dass Teilzeitbeschäftigte deutlich mehr arbeiten, als ihre
vertragliche Arbeitszeit ausmacht“, schildert AK Niederösterreich-
Arbeitsrechtsexpertin Vera Kmenta-Spalofsky. Anders als politisch
dargestellt, geht das zulasten der Betroffenen. Das zeigt eine
Musterrechnung. Arbeitet ein Vollzeitbeschäftigter im Handel
regelmäßig fünf Stunden mehr als vereinbart, bekommt er nach sieben
Dienstjahren in der Gruppe C Stufe 3 233,63 Euro netto zusätzlich im
Monat ausbezahlt. Bei einer Teilzeitbeschäftigten mit gleicher
Einstufung und Berufserfahrung sind es bei regelmäßig fünf Stunden
zusätzlicher Arbeit pro Woche nur 200,95 Euro. „Das bekommt sie aber
auch nur, wenn sie ihre Mehrarbeit nicht innerhalb von drei Monaten
1:1 abbaut. In dem Fall würde sie nicht einmal Mehrarbeitszuschläge
bekommen“, schildert Kmenta-Spalofsky.
„Teilzeitbeschäftigte haben von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen
keinen Anspruch auf Überstundenzuschläge“, sagt AK Niederösterreich-
Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Bei
Teilzeitbeschäftigten gibt es zwar generell einen 25-prozentigen
Zuschlag für Mehrarbeitsstunden, der aber nur dann fällig wird, wenn
die Mehrarbeitsstunden ausbezahlt werden. Werden die Betroffenen
stattdessen von den Arbeitgebern auf Zeitausgleich geschickt,
entfällt der Zuschlag. Teilzeitarbeit ist also unter diesem Aspekt
für Arbeitgeber äußerst vorteilhaft und jedenfalls ein Mitgrund,
warum Vollzeitstellen oft gar nicht erst angeboten werden.
Die Beratungen der AK Niederösterreich zeigen einen weiteren
Aspekt auf, schildert Wieser. „Wenn in einem Unternehmen eine
Vollzeitstelle frei wird, ist das Unternehmen laut Arbeitszeitgesetz
verpflichtet, diese Stelle zunächst den Teilzeitbeschäftigten im
Betrieb anzubieten. Bei unseren Beratungen sehen wir, dass das
vielfach nicht eingehalten wird. So wird es Teilzeitbeschäftigten
zusätzlich erschwert, Vollzeit zu arbeiten, wenn sie das wollen.“
AK Niederösterreich erreicht 68,8 Mio. Euro an Nachzahlungen für
Arbeitnehmer:innen
Insgesamt wandten sich zwischen 1. Jänner und 30. Juni 2025 mehr
als 74.000 Arbeitnehmer:innen wegen Problemen am Arbeitsplatz an die
AK Niederösterreich. In den allermeisten Fällen konnte bereits die
Beratung das Problem lösen. In fast 6.400 Fällen musste die AK
zugunsten der Betroffenen intervenieren oder vor Gericht ziehen. Für
sie erreichte die AK Niederösterreich Nachzahlungen in der Höhe von
68,8 Millionen Euro. Der Großteil waren ausstehende Löhne und
Gehälter, nicht bezahlte Urlaubs- oder Kündigungsentschädigungen und
Abfertigungen, die den Betroffenen zu Unrecht vorenthalten worden
waren. „Ohne unsere Beratung und Rechtsvertretung wären die meisten
Betroffenen nicht zu ihrem Geld gekommen“, fasst Wieser zusammen.