Wien (OTS) – Ein von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in
Österreich (IGGÖ) in
Auftrag gegebenes verfassungsrechtliches Gutachten kommt zu einem
klaren Ergebnis: Das beschlossene Kopftuchverbot für Schülerinnen bis
zum vollendeten 14. Lebensjahr verstößt gegen das Gebot der
religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates.
Das Gutachten von Univ.-Prof. Markus Vašek wurde im Rahmen eines
juristischen Fachabends am 20. April 2026 in Wien vorgestellt und
liegt der Öffentlichkeit nun vor.
IGGÖ-Präsident Ümit Vural betont: „Der Beschluss dieses Gesetzes
ist eine politische Entscheidung. Jetzt geht es um die rechtliche
Bewertung. Und diese wird letztlich durch den Verfassungsgerichtshof
vorzunehmen sein.“
Vural verweist darauf, dass die IGGÖ bereits im Vorfeld des
Gesetzgebungsprozesses umfassend auf verfassungsrechtliche Bedenken
hingewiesen habe, unter anderem durch Gespräche mit politischen
Entscheidungsträgern, ExpertInnen sowie durch öffentliche
Stellungnahmen.
„Es geht hier nicht um ein einzelnes Kleidungsstück, sondern um
Grundrechte. Gerade in sensiblen Bereichen wie Religion und Bildung
braucht es Lösungen, die sich an der Verfassung orientieren und nicht
an politischen Stimmungen“, so Vural.
Das Gutachten analysiert insbesondere die Vereinbarkeit des
Gesetzes mit der Religionsfreiheit, dem Gleichheitsgrundsatz sowie
mit europäischen menschenrechtlichen Standards.
Die IGGÖ sieht es als ihre Verantwortung, das Gutachten
öffentlich zugänglich zu machen und in die gesellschaftliche Debatte
einzubringen.
„Gerade bei kontroversen Fragen zeigt sich, wie belastbar ein
Rechtsstaat ist. Grundrechte dürfen nicht selektiv eingeschränkt
werden“, betont Vural.
Das vollständige Gutachten ist online abrufbar.