IAFW fordert Einbindung als gleichwertiger Sozialpartner bei Gesetzesvorhaben

Wien (OTS) – Die Arbeitgeberverbände der privaten Sozial- und
Gesundheitsbranche,
zusammengeschlossen im IAFW , begrüßen den Vorstoß von
Sozialministerin Korinna Schumann, Teilzeitbeschäftigten einen
Anspruch auf Erhöhung ihrer Arbeitszeit einzuräumen. Gleichzeitig
betont der IAFW, dass eine solche Regelung am besten auf Ebene der
Kollektivverträge aufgehoben ist, um den besonderen Anforderungen der
Sozial- und Gesundheitsberufe gerecht zu werden.

Als Arbeitgeber:innen-Vertretung verhandelt der IAFW gemeinsam
mit den Arbeitnehmer:innen-Vertretungen die Kollektivverträge für die
private Sozial- und Gesundheitsbranche und vertritt damit rund
161.000 Beschäftigte in Österreich. Vor diesem Hintergrund fordert
der Verband, bei arbeits- und sozialrechtlichen Gesetzesvorhaben als
gleichwertiger Sozialpartner anerkannt und frühzeitig in die
Ausarbeitung eingebunden zu werden.

„In der Sozialwirtschaft ist der Wunsch vieler Mitarbeiter:innen
nach einer Aufstockung ihrer Arbeitszeit seit Jahren gelebte Praxis“,
erklärt Yvonne Hochsteiner, Vorsitzende des IAFW. „Wir haben dieses
Prinzip bereits in vielen unserer Kollektivverträgen verankert .“

Der IAFW sieht darin ein bewährtes Instrument, das sowohl den
Interessen der Beschäftigten als auch den betrieblichen
Erfordernissen Rechnung trägt. Gerade in der Sozialwirtschaft sind
flexible Lösungen erforderlich, da Arbeitszeiten häufig von den
Bedürfnissen der Klient:innen, Finanzierungsvorgaben und regionalen
Rahmenbedingungen abhängen.

„Wir unterstützen das Ziel, Teilzeitbeschäftigten bessere
Möglichkeiten zur Erhöhung ihrer Arbeitszeit zu geben“, betont
Alexander Bodmann, Mitglied im IAFW. „Eine starre gesetzliche
Regelung würde jedoch den unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den
einzelnen Branchen nicht ausreichend gerecht werden.
Kollektivverträge ermöglichen praxisnahe und branchenspezifische
Lösungen . Daher fordert er die Einbeziehung des IAFW als
Arbeitgeber:innen-Vertretung in die Ausarbeitung eines
Gesetzesentwurfes“

Hochsteiner unterstreicht die Bedeutung der Sozialpartnerschaft
bei geplanten Gesetzesänderungen: „Der private Sozial- und
Gesundheitsbereich wird nicht von der Wirtschaftskammer vertreten.
Somit fehlt die Expertise nicht nur eines wesentlichen Teiles der
Wirtschaft , sondern auch einer Branche in der überwiegend Frauen
beschäftigt werden. Wenn gesetzliche Änderungen vorbereitet werden,
ist es daher essenziell, die Expertise des IAFW als Sozialpartner zu
nutzen.

Bodmann ergänzt: „Die Sozialpartnerschaft hat in Österreich
vielfach bewiesen, dass sie tragfähige und faire Lösungen
hervorbringen kann. Gerade bei arbeitsrechtlichen Fragen ist es
wichtig, auf das Know-how jener zurückzugreifen, die die
branchenspezifischen Herausforderungen aus der täglichen Praxis
kennen.“

Der IAFW

Der „Interessensverband der Arbeitgeberverbände der Freien
Wohlfahrt“ ist die Interessensvertretung folgender
kollektivvertragsfähiger Arbeitgeberverbände:

Arbeitgeberverband der Diakonie Österreich,

Arbeitgeberverband der SOS-Kinderdörfer,

Arbeitgeberverein für Sozial- und Gesundheitsorganisationen in
Vorarlberg,

Interessenvertretung von Ordensspitälern, konfessionellen Alten-
und Pflegeheimen, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen Österreichs,

Österreichisches Rotes Kreuz

Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ, mit über 620
Mitgliedsorganisationen, darunter Volkshilfe, Hilfswerk, Jugend am
Werk, Lebenshilfe und zahlreiche andere namhafte Organisationen –
www.swoe.at) und

Verein karitativer Arbeitgeber*innen (Caritas KV).

Die im IAFW kooperierenden Verbände beschäftigen als
Arbeitgeber:innen rund 161.000 Arbeitnehmer:innen im Sozial- und
Gesundheitswesen. Zweck des IAFW ist die Wahrnehmung gemeinsamer
Interessen des kollektiven Arbeitsrechts sowie die Stärkung des
Sektors sozialer und gesundheitlicher Arbeit durch Verbesserung der
rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die
Vertragspartner:innen. Der IAFW wurde im November 2021 gegründet. Der
Vorsitz wechselt turnusmäßig mit dem Kalenderjahr.