Wien (PK) – Wien (PK) -Der Gleichbehandlungsausschuss diskutierte
heute den 2023
erstellten Bericht des unabhängigen Expertengremiums GREVIO zu den
österreichischen Gewaltschutzmaßnahmen. GREVIO wird aus Expertinnen
und Experten des Europarats in Sachen Gewaltschutz gebildet und
überwacht die Einhaltung der Istanbul-Konvention über die
Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt ( III-
221 d.B. ). Die österreichische Politik habe mit zusätzlichen
Präventionsmaßnahmen auf eine nach wie vor hohe Anzahl an
Frauenmorden in Österreich reagiert, stellte das Gremium bei seiner
Evaluierung des Zeitraums 2019 bis 2022 fest. Der Bericht wurde
einstimmig zur Kenntnis genommen. Auf Antrag der SPÖ wird der Bericht
auch im Plenum des Nationalrats behandelt werden. Auch darüber
bestand Stimmeneinhelligkeit.
Zwei Anträge der Grünen zum Thema wurden mehrheitlich vertagt.
Sie setzen sich darin für einen Ausbau von Gewaltambulanzen sowie für
eine Berücksichtigung von Frauen mit Behinderungen im Gewaltschutz
ein.
GREVIO-Bericht sieht Fortschritte, aber auch Lücken im
Gewaltschutz
Die Abgeordneten des Gleichbehandlungsausschusses diskutierten
mit Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner, Justizministerin Anna
Sporrer und der Bundesverbandsvorsitzenden der österreichischen
Gewaltschutzzentren Karin Gölly über die Erkenntnisse des Berichts.
Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats, mit
dem sich die Vertragsstaaten verpflichten, Gewalt gegen Frauen und
häusliche Gewalt zu bekämpfen. Österreich ratifizierte die Konvention
2013. Den vorliegende Bericht erstellte GREVIO 2023 als erste
thematische Evaluierung der gesetzten Maßnahmen. Er stand unter dem
übergreifenden Motto „Building trust by delivering support,
protection and justice“. Das bedeutet, dass die Gesetzgebung Sorge zu
tragen hat, dass Gewaltopfern verlässlich Unterstützung und Schutz
zukommt, nicht zuletzt im Hinblick auf die Strafverfolgung der Täter.
Das Gremium GREVIO begrüßt in seinem Bericht die Ausweitung des
Betretungsverbots um das Annäherungsverbot im Gewaltschutzgesetz 2019
sowie vorbeugende Interventionen für junge Täter. Trotzdem bestehen
laut den Expertinnen und Experten weiterhin Lücken. So sei
beispielsweise die Abdeckung mit Gewaltambulanzen mangelhaft. Weiters
brauche es verpflichtende Schulungen von Richtern und Richterinnen
sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu allen Formen der
Gewalt, eine Informationsweitergabe an Schulen und Kindergärten über
Annährungsverbote sowie einen umfassenden Nationalen Aktionsplan (NAP
) zum Gewaltschutz.
Holzleitner: Evaluierung gibt Politik wichtige
Handlungsanleitungen
Frauenministerin Holzleitner hob hervor, dass Österreich bei der
Umsetzung der Istanbul-Konvention und auch bei ihrer Evaluierung eine
Vorreiterrolle einnehme. Das GREVIO-Gremium habe im
Beobachtungszeitraum 2019 bis 2022 Fortschritte im Gewaltschutz
konstatiert, aber auch Handlungsempfehlungen für die Politik
mitgegeben. Dazu gehöre die Ausarbeitung eines Nationalen
Aktionsplans, der einige der von GREVIO angemerkten Punkte aufgreifen
werde. Hier seien die Gespräche der politischen Seite mit den
relevanten Organisationen bereits weit gediehen. Sie sehe breite
Allianzen für die Umsetzung wichtiger Punkte, teilte Holzleitner mit,
etwa für Verschärfungen im Sexualstrafrecht. Grundsätzlich sei die
Erfahrung mit GREVIO sehr positiv gewesen. Kein Land müsse sich vor
einer solchen Evaluierung „fürchten“, meinte die Ministerin. Vielmehr
gebe sie wichtige Hinweise, wo man besser werden müsse.
Auf die Frage von Abgeordneter Rosa Ecker (FPÖ) nach der besseren
Sichtbarkeit von Gewaltschutzeinrichtungen, insbesondere im
ländlichen Raum, wies Holzleitner auf den NAP hin. Dieser werde die
Vernetzung der Organisationen fördern und besonders den ländlichen
Raum in den Fokus rücken. Vorgestellt werden solle der NAP Ende
November im Rahmen der „16 Tage gegen Gewalt an Frauen“ vom 25.
November bis 10. Dezember. Um Frauen auf dem Land zu erreichen, biete
sich zudem 2026 das „Jahr der Bäuerinnen“ an, meinte die Ministerin
in Richtung von ÖVP-Abgeordneter Romana Deckenbacher. Sie sei hier in
Gesprächen über mögliche Kooperationen.
Was die Hilfe für Vergewaltigungsopfer in Krankenhäusern und
Spitälern betreffe, informierte Holzleitner Abgeordnete Lisa Schuch-
Gubik (FPÖ), dass ihr Ressort eine Toolbox für entsprechende
Untersuchungen anbiete. Sie werde die Frage der ausreichenden
technischen Ausstattung mit der Gesundheitsministerin besprechen. Die
Gewaltschutzzentren hätten auch ein telemedizinisches Angebot und
könnten Expertise weitergeben. Zu dem von ÖVP-Abgeordneter
Deckenbacher angesprochen Thema der „K.O.-Tropfen“ verwies
Holzleitner auf die Gewaltambulanzen, die die Möglichkeit hätten, in
Verdachtsfällen Beweise zu sichern. Ihr Ressort habe auch ein Konzept
dafür, wie Veranstaltungen mit dieser Frage umgehen können.
Auf die Frage von Gudrun Kugler (ÖVP), wie mit kulturspezifischer
Gewalt umzugehen sei – Stichwort „Ehrenmorde“ – verwies Holzleitner
darauf, dass GREVIO sehr deutlich darauf hingewiesen habe, dass
Gewalt in allen sozialen Milieus vorkomme. Hier solle es nirgendwo
einen blinden Fleck geben. Wichtig sei ihr auch, dass der NAP auch
einen Schwerpunkt auf die Verhinderung von FGM legen werde.
Auf die Frage von Ausschuss-Obfrau Sabine Schatz (SPÖ) nach der
Finanzierung der Beratungseinrichtungen sagte Holzleitner, dass für
Einrichtungen, für die eine Rahmenfinanzierungsvereinbarung bestehe,
diese jedenfalls bis 2027 gesichert sei. Hier habe sie noch vor dem
Budgetbeschluss einen Finanzierungsschwerpunkt umgesetzt.
Grundsätzlich sei das Frauenbudget nicht gekürzt worden. Das sei eine
bewusste politische Entscheidung gewesen.
Zum Vorgehen gegen Gewaltverherrlichung und insbesondere
Gewaltpornographie, das Meri Disoski und David Stögmüller (beide
Grüne) thematisierten, sagte Holzleitner, sie sei mit dem
Bildungsminister im Gespräch, wie Bewusstseinsbildung im Rahmen der
sexuellen Bildung erfolgen könne. Jugendliche seien oft sehr früh mit
Darstellungen konfrontiert, die zu einer verzerrten Wahrnehmung von
Sexualität führen, und müssten lernen, dass Gewalt in der Intimität
keinen Platz habe.
Sporrer befürwortet Verankerung des Prinzips „Nur Ja heißt Ja“ im
Strafrecht
Sie beschäftige sich bereits während ihrer gesamten beruflichen
Laufbahn mit Gleichbehandlungsthemen, merkte Justizministerin Anna
Sporrer an. Die Istanbul-Konvention habe große Bedeutung, um
international einheitliche Standards im Gewaltschutz zu etablieren.
Der GREVIO-Bericht gebe wichtige Hinweise, wo noch Lücken bestehen.
Wie sich zeige, sei die strukturelle Ungleichheit in der ökonomischen
Lage von Frauen und Männern nach wie vor der hauptsächliche Nährboden
von Gewalt. Sporrer verwies in diesem Zusammenhang auch auf die
Wichtigkeit einer inklusiven Sprache, um gesellschaftliche Realitäten
adäquat widerzuspiegeln. Das bedeute auch, anzuerkennen, dass es mehr
als nur die Geschlechteridentitäten Mann/Frau gebe. Sprachliche
Einschränkungen und Vorgaben, die das nicht berücksichtigen, sehe sie
daher kritisch.
Grundsätzlich sei Gewalt gegen Frauen ein strukturelles, kein
kulturspezifisches Problem, und sei in allen Bevölkerungsschichten zu
finden, merkte Sporrer an. In höheren Einkommensschichten werde sie
aber oft weniger sichtbar, da die Opfer andere Möglichkeiten hätten,
um ihr zu entkommen. Finanziell bessergestellte Frauen würden sich
daher auch nicht an Beratungseinrichtungen wenden.
Die österreichische Justiz habe sich in Fragen der
Gleichbehandlung und des Gewaltschutzes in den letzten Jahren stark
weiterentwickelt, betonte die Ministerin. Besonderes Augenmerk wolle
sie dem Vorgehen gegen Cyberkriminalität schenken. Im NAP solle das
Thema der Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung breiten Raum
einnehmen. Sporrer sah die Zeit gekommen, die Diskussion über die
Formulierung des Konsensprinzips nochmals aufzunehmen. Die Diskussion
über die Verankerung des Prinzips „Nur Ja heißt Ja“ sei 2015 bereits
weit gediehen gewesen. Letztlich sei aber doch die Formulierung „Nein
heißt Nein“ gewählt worden. Die Gesellschaft habe sich in dieser
Frage deutlich weiterentwickelt, meinte die Ministerin. Das sollte
sich auch in der Rechtsprechung und im Sexualstrafrecht
niederschlagen.
Auf die Frage von Abgeordneter Schatz (SPÖ), ob das Prinzip „Nur
Ja heißt Ja“ zu einer Beweislastumkehr führe, stellte die
Justizministerin fest, dass das nicht der Fall sei. Nach wie vor
werde es die Staatsanwaltschaft sein, die den Beweis erbringen müsse,
und nicht das Opfer oder der Täter. Der oft angeführte Fall
Schwedens, wo die Zahl der Verurteilungen wegen Vergewaltigung nach
der Verankerung von „Nur Ja heißt Ja“ angestiegen sei, habe mit der
Schaffung eines neuen Straftatbestands der „fahrlässigen
Vergewaltigung“ zu tun. An einen solchen sei in Österreich nicht
gedacht.
Die Gewaltschutzambulanzen würden eine wichtige Rolle bei der
Sicherung von materiellen Beweisen nach Vergewaltigungen spielen. Das
sei insbesondere wichtig, da Prozesse oft erst nach Jahren
stattfinden und Opfer aus verschiedensten Gründen sich der Aussage
entschlagen könnten. Ein wichtiger Punkt sei hier aber die
ausreichende Ausstattung der Gerichtsmedizin, gab die
Justizministerin zu bedenken.
Österreichs sei von der GREVIO bei Wegweisungen, Betretungs- und
Annäherungsverboten und der behördenübergreifenden Zusammenarbeit in
seiner Vorreiterrolle anerkannt worden, meinte Sporrer in Richtung
der Abgeordneten Meri Disoski (Grüne). Die Justiz sei aber weiter
gefordert, die Angebote für Gewaltopfer, wie die psychosoziale und
juristische Prozessbegleitung und die opferorientierte Täterarbeit,
in ausreichendem Maße und transparent zur Verfügung zu stellen.
Was die unter anderem von Abgeordnetem Roland Baumann (SPÖ)
angesprochene Schließung von Lücken beim Gewaltschutz betreffe, so
gebe es technischen Möglichkeiten, etwa elektronische Monitoring-
Geräte, um eine unerlaubte Annäherung festzustellen. Diese Technik
werde in einigen Ländern bereits eingesetzt, wobei bei Wiederholung
auch Strafen verhängt werden. Ob die Anwendung sinnvoll und zudem
innerhalb des österreichischen Rechtsrahmens möglich sei, werde sie
überprüfen lassen.
Auch der Weiterbildung in Richter- und Staatsanwaltschaft maß
Sporrer große Bedeutung bei. Abgeordnetem Stögmüller (Grüne)
versicherte die Justizministerin, dass in der Justiz das Bewusstsein
für LGBTQ+-Anliegen und Diversität deutlich gestiegen sei und die
Anliegen der verschiedensten Personengruppen berücksichtigt würden.
Was die Verurteilungen wegen „Delikten im sozialen Nahraum“
angehe, was auch Sexualdelikte betreffe, so würden diese seit fünf
Jahren statistisch erhoben, erfuhr NEOS-Abgeordnete Henrike
Brandstötter. Seitdem habe sich ein gewisser Anstieg gezeigt.
Allerdings sei nicht klar auszumachen, ob die Zahl der Fälle selbst
gestiegen sei, oder ob es in der Richterschaft unterdessen größeres
Bewusstsein dafür gebe, dass sie diese Deliktskennung eintragen
sollten. Bei der Herausforderung, eine einheitliche Definition des
Begriffs „Femizid“ zu schaffen, nach der sich Brandstötter erkundigt
hatte, setzt die Ministerin auf die GREVIO.
Gölly: Vernetzung von Beratungs- und Gewaltschutzorganisationen
ist wichtig
Die Finanzierung der Beratungseinrichtungen zum Gewaltschutz sei
derzeit gesichert, betonte Bundesverbandsvorsitzende Karin Gölly. Sie
komme zur Hälfte vom Frauenministerium und zur Hälfte vom
Innenministerium. In einigen Bundesländern gebe es auch eine
teilweise Landesfinanzierung. Die Prozessbegleitung finanziere das
Justizministerium.
Was die verschiedenen Formen der Täterarbeit und Gewaltprävention
betreffe, so zeige sich, dass die Angebote nur selten von Männern und
nur sehr selten freiwillig aufgesucht werden. Vor allem die
langfristigen Antigewalttrainings seien sehr vielversprechend, würden
aber meist nur auf richterliche Weisung oder auf Druck der Partnerin
besucht. Sie würde sich wünschen, dass diese Angebote mehr eingesetzt
würden.
Ein grundlegendes Problem sei zweifellos die von den Abgeordneten
Brandstötter (NEOS) und Tina Berger (FPÖ) angesprochene
Zersplitterung der Gewaltschutzangebote, die nicht nur für Betroffene
oft schwer überschaubar seien. Hier sei die Vernetzung der
Organisationen untereinander ein wichtiger Faktor, um Ratsuchende an
die für sie passende Stelle weiterverweisen zu können.
Eine der größten Hürden für Gewaltopfer, Hilfe zu suchen, sei
zweifellos die Scham, berichtete Gölly. Auch mangelnde
Sprachkenntnisse spielten eine Rolle, weshalb man Informationen auch
mehrsprachig bereitstelle. Eine wichtige Funktion hätten dabei die
Frauen- und Mädchenberatungen. Bei Beratungsgesprächen zu anderen
Fragen, wie Finanzen oder Wohnen, tauche oft in weiterer Folge das
Thema Gewalt auf. Derzeit arbeite man an österreichweiten Kampagnen.
So soll etwa auch in Supermärkten auf Gewaltschutzangebote
hingewiesen werden.
Zur von Abgeordnetem Mario Lindner (SPÖ) angesprochenen Frage der
Gewalt im digitalen Raum berichtete Gölly, diese tauche in
Beratungsgesprächen oft erst dann auf, wenn sie aktiv angesprochen
werde. Die ratsuchenden Frauen seien sich oft nicht dessen bewusst,
wie stark sie von Partnern auch im digitalen Raum kontrolliert
würden, etwa weil die Passwörter zu Computern und Handys bekannt
seien. Verstöße gegen Betretungs- und Annäherungsverbote gebe es an
sich nur wenige, sagte Gölly in Richtung von SPÖ-Abgeordneter Verena
Nussbaum. Der Einsatz von Fußfesseln sei aber aus ihrer Sicht
durchaus ein probates Mittel, um sie zu verhindern.
Grünen-Anträge zu Gewaltschutz vertagt
Für zwei Forderungen der Grünen zum Thema Gewaltschutz heißt es
„Bitte warten“. Sie setzen sich etwa dafür ein, dass Gewaltambulanzen
ausgebaut und langfristig finanziert werden. In den Einrichtungen
können sich Opfer von Gewalt kostenfrei untersuchen lassen.
Verletzungen werden dokumentiert und Spuren gesichert ( 319/A(E) ).
Mit einer weiteren Initiative sprechen sich die Grünen dafür aus,
Frauen mit Behinderungen im Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an
Frauen (NAP) mit eigenen Maßnahmen zu berücksichtigen ( 554/A(E) ).
Beide Anträge wurden mit Verweis auf die noch laufende Ausarbeitung
des Nationalen Aktionsplans vertagt. (Fortsetzung
Gleichbehandlungsausschuss) sox/kar