Wien/Gmunden (OTS) – Ein bedeutender Erfolg für den Schutz heimischer
Wildvögel: Die von
Tierschutz Austria (Wiener Tierschutzverein) und dem VEREIN GEGEN
TIERFABRIKGEN (VGT) eingelegten Beschwerden gegen insgesamt 30
Bescheide zum Fang und Halten von wilden Singvögeln im Salzkammergut
waren erfolgreich und haben den Singvogelfang in den entsprechenden
Gebieten gestoppt.
Zwtl.: 370 nahezu identische Vogelfangbescheide
Als anerkannte Umweltorganisationen brachte Tierschutz Austria
mit Hilfe des VGT’s 30 Bescheidbeschwerden gegen das Fangen und
Halten von Singvögeln im Rahmen traditioneller Ausstellungen sowie
für den Einsatz von Lockvögeln in den Fangsaisonen 2025, 2026 und
2027 ein. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat daraufhin
die 30 Bescheide aufgehoben.
„ Nun fordern wir das Land Oberösterreich als Aufsichtsbehörde
der BH Gmunden, BH Wels-Land und der BH Vöcklabruck auf, alle noch
übrigen 340 Bescheide für das Jahr 2025 komplett aufzuheben, denn sie
sind rechtswidrig, wie das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich
bestätigt hat “, so Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht
von Tierschutz Austria.
Von den insgesamt 370, nahezu identische Ausnahmebewilligungen
hatte allein die Bezirkshauptmannschaft Gmunden 321 Bescheide am 7.
August 2025 ausgestellt.
„ Gegen alle 370 Bescheide einzeln Beschwerde zu erheben, hätte
uns 18.500 Euro gekostet – pro Beschwerde 50 Euro Gebühr . Es besteht
also der Verdacht, dass die Behörden – besonders die BH Gmunden –
bewusst diese rechtswidrigen Bescheide zum Singvogelfang erlassen,
weil sie wissen, dass in dieser Menge der Großteil davon nicht
beeinsprucht werden kann. “
Zwtl.: Wegen Verstöße gegen Artenschutzrecht aufgehoben
Wie zu erwarten, wurden die Bescheide aufgehoben, da sie
eindeutig gegen geltendes Artenschutzrecht verstoßen. Das
Landesverwaltungsgericht hielt fest:
–
Die Behörden haben keine notwendigen Ermittlungen zum günstigen
Erhaltungszustand der Vogelarten Stieglitz, Zeisig, Gimpel und
Fichtenkreuzschnabel getätigt und gehen einfach davon aus, dass es
keine andere zufriedenstellende Lösung gibt.
–
Das Ausstellen von Bescheiden für drei Fangsaisonen ist nicht
zulässig. Jede Fangbewilligung darf ausschließlich für die nächste
Fangsaison gelten, und nicht für 3 Jahre.
–
Die Antragsteller haben in ihren Anträgen auch keine Angaben zu
den geplanten Fangmethoden getätigt und die Behörden haben es
unterlassen, die Fangmittel auf ihre Selektivität im jeweiligen
Einzelfall zu prüfen (sowie Ausmaß und Verletzungsgefahr der Beifänge
)
„Dieses Ergebnis zeigt, wie wichtig es ist, genau hinzusehen und
beharrlich auf Rechtsstaatlichkeit zu pochen, gerade wenn es um den
Schutz sensibler Wildtiere geht. Jeder illegal gefangene Vogel ist
einer zu viel. Dass diese Bescheide zurückgenommen wurden, bedeutet:
Diese Tiere bekommen eine zweite Chance “, betont Lehner.
Auch der VGT spricht von einem „deutlichen Stoppzeichen gegenüber
jahrelangen, rechtswidrigen Praktiken“ und einem wichtigen Schritt,
um traditionelle Singvogelfänge endlich zu beenden.
Zwtl.: Brauchtum gegen Artenschutz
Im Jahr 2010 wurde der Salzkammergut Vogelfang in die UNESCO-
Liste des Immateriellen Kulturerbes in Österreich aufgenommen.
Tierschutz Austria plant nun, sich mit den vorliegenden
Entscheidungen an die UNESCO zu wenden und die Aberkennung zu
beantragen.
„Ein ausgeübtes Brauchtum, das sich nicht an Gesetze hält und
halten kann, ist zu untersagen. Gerade in Zeiten der
Biodiversitätskrise hat die Vogelschutzrichtlinie Vorrang “, so
Lehner abschließend.