Hattmannsdorfer: „Nächster Schritt, um die Energiewende von der Ankündigung in die Umsetzung zu bringen“

Wien (OTS) – Die Begutachtungsfrist für das Erneuerbaren-Ausbau-
Beschleunigungsgesetz (EABG) ist zu Ende. Insgesamt sind bis jetzt
bereits über 148 Stellungnahmen eingegangen, die nun sorgfältig
geprüft und in die weitere Ausarbeitung des Gesetzes einbezogen
werden.
„Um langfristig Arbeitsplätze und Wohlstand in Österreich zu sichern,
müssen wir die Energiepreise senken und uns von internationalen
Energieimporten unabhängig machen. Dafür brauche es einen schnellen
Ausbau an günstiger erneuerbarer Energie. Denn: desto schneller der
Ausbau, desto größer das Angebot und desto niedriger die
Stromrechnung“, betont Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer.
„Deshalb legen wir mit diesem Gesetzesvorschlag den Grundstein für
eine Fast-Lane für zentrale Projekte der Energiewende. Künftig soll
für diese Projekte gelten: eine Behörde, ein Verfahren und einen
Bescheid.“

Staatssekretärin Elisabeth Zehetner ergänzt: „Das Erneuerbaren-
Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz soll ein echter Meilenstein für die
Energiewende in Österreich werden. Unser Ziel ist klar:
Versorgungssicherheit – mit sauberer, erneuerbarer Energie zu
leistbaren Preisen. In den vergangenen Jahren war nicht die
Technologie der Bremsklotz, sondern die Bürokratie: zu viele
Verfahren, zu viele Zuständigkeiten, zu lange Wartezeiten. Mit dem
EABG wollen wir das ändern.“

Zwtl.: Überblick zu den Stellungnahmen

Eine Vielzahl an Stellungnahmen begrüßt den Vorschlag durchwegs
und hebt dabei die Notwendigkeit eines raschen Ausbaus der
Erneuerbaren hervor.

Am häufigsten wurden Stellungnahmen zu diesen drei Bereichen
abgegeben:

– One-stop-shop (Prinzip: ein Antrag, ein Verfahren, eine Behörde):
Wirtschaftsnahe Stakeholder, wie etwa die Wirtschaftskammer, der
Verbund, aber auch Stimmen aus der Bevölkerung, wie etwa das ÖKOBÜRO
sprechen sich für das One-stop-shop-Prinzip aus.

– Verstärkte Digitalisierung im Verfahren, wie etwa durch die
zentrale elektronische Kundmachungsplattform, wird für sinnvoll
erachtet.

– Auch Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung und Einbindung der lokalen
Gemeinschaften, unter anderem durch die Energiewendebeteiligung,
werden begrüßt. Sinn und Zweck dieser ist den Gemeinden einen
rechtssicheren Weg zur Partizipation an der Energiewende
bereitzustellen.
Auch die verstärkten Möglichkeiten den Ausbau der Stromnetze
voranzutreiben, insbesondere auch durch die Möglichkeit Trassen für
die Errichtung der Stromnetze freizuhalten, wird begrüßt. Damit kommt
der Bund auch einer wiederholt ausgesprochenen Empfehlung des
Rechnungshofes nach.

Kritikpunkte in den Rückmeldungen betreffen besonders die
Parteienstellung, die Vereinbarkeit mit anderen umweltrechtlichen
Bestimmungen und die Forderung nach einem erweiterten
Anwendungsbereich für Batteriespeicher oder CO2 Einspeicherung.

„Die Energiewende kann nur gelingen, wenn wir sie gemeinsam
gestalten – mit der Wirtschaft, mit den Ländern, mit den Gemeinden
und mit der Bevölkerung. Deshalb danke ich allen, die sich mit ihren
Stellungnahmen eingebracht haben. Diese werden nun Schritt für
Schritt eingearbeitet und im nächsten Schritt mit unseren
Koalitionspartnerinnen und Koalitionspartnern abgestimmt, um dem
Parlament eine tragfähige Verhandlungsgrundlage für die notwendige
Zwei-Drittel-Mehrheit vorzulegen. Unser Ziel ist klar: eine
Beschlussfassung noch in diesem Jahr,“ so Energieminister
Hattmannsdorfer abschließend.

Kerninhalte EABG:

Lange Verfahrensdauern bei Projekten wie beispielsweise der
Tauernleitung (Dauer: ca. 17 Jahre) oder das Kraftwerk Stegenwald in
Salzburg (Dauer: 12 Jahre) sollen mit dem neuen Gesetz bald der
Vergangenheit angehören.

Zentrale Inhalte des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes
(EABG):
1. Erneuerbare Energie als überragendes öffentliches Interesse

– Projekte wie Windparks, große PV-Anlagen oder Wasserkraftwerke
gelten künftig automatisch als systemrelevant.

– Aufwendige Einzelfallprüfungen entfallen – das bringt
Rechtssicherheit und spart wertvolle Jahre.

– Ergebnis: deutlich schnellere Umsetzung und massiver Ausbau
erneuerbarer Energie.

2. Verfahren werden einfacher, schneller und unbürokratischer

– Doppelte Prüfungen, starre Fristen und lange Wartezeiten fallen
weg.

– Genehmigungsfreiheit für viele Projekte (z. B. PV auf Gebäuden,
Agri-PV bis 5.000 m², Heimspeicher bis 20 kWh).

– Ausbauprojekte kommen deutlich rascher ans Netz.

3. „One-Stop-Shop“: eine Behörde, ein Verfahren, ein Bescheid

– Zuständigkeiten werden gebündelt und Verfahren vereinheitlicht.

– Nur noch ein Verfahren mit einem Bescheid statt vieler paralleler
Abläufe.

– Ergebnis: mehrere Jahre Zeitgewinn – etwa 1 Jahr bei
Kleinwindparks, bis zu 3 Jahre bei Stromleitungen.