Wien (OTS) – Mit heute, 1. Oktober, wird die digitale Belegerteilung
einfacher:
Unternehmen können Rechnungsbelege etwa per E-Mail oder App
übermitteln oder direkt an der Kassa digital zur Mitnahme anbieten,
beispielsweise über einen QR-Code. Bei Nutzung der digitalen Lösung
entfällt der routinemäßige Papierausdruck und bringt so eine
Erleichterung.
„ Unsere Betriebe sollen Aufträge abarbeiten, keine Papierberge.
Um wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen sie größtmögliche
unternehmerische Freiheit. Deshalb bauen wir bürokratische Hürden
Schritt für Schritt ab und schaffen mehr Spielraum für Investitionen,
Wachstum und Beschäftigung. Die einfachere digitale Belegerteilung
ist ein Baustein dabei. Entscheidend ist, dass Entlastungen im
Betriebsalltag ankommen und unseren Unternehmen mehr Zeit für ihr
Kerngeschäft bleibt “, betont Wirtschaftsminister Wolfgang
Hattmannsdorfer .
Zwtl.: 604.000 KMU sichern Wertschöpfung und Beschäftigung
Wie groß die Bedeutung kleiner und mittlerer Unternehmen für
Österreich ist, zeigt der aktuelle Bericht „KMU im Fokus 2025“ : Rund
604.000 KMU bilden das Rückgrat der heimischen Wirtschaft. Sie
stellen 99,7 Prozent der Unternehmen der marktorientierten Wirtschaft
, beschäftigen rund 2,46 Millionen Menschen und bilden mehr als
52.000 Lehrlinge aus. Ihre jährliche Bruttowertschöpfung beträgt rund
169 Milliarden Euro . Damit sind sie ein zentraler Garant für
wirtschaftliche Stärke und Arbeitsplätze in den Städten und Regionen
und Empfänger umfassender Maßnahmen im Rahmen eines KMU-Pakets. (Die
Strukturdaten beziehen sich auf das Jahr 2024.)
„ Unsere Klein- und Mittelbetriebe sind das Rückgrat der
österreichischen Wirtschaft und sichern Arbeitsplätze und
Wertschöpfung in unseren Städten und Regionen. Wer einen Betrieb
führt, investiert und Menschen beschäftigt, trägt Verantwortung für
unseren Wohlstand. Wir stärken diesen Unternehmergeist mit konkreten
Entlastungen: einem verdoppelten Investitionsfreibetrag, höheren
steuerlichen Pauschalen und schnelleren Gewerbeverfahren. Damit
bleibt den Betrieben mehr Spielraum, um zu wachsen, Arbeitsplätze zu
sichern und Wohlstand zu schaffen “, so Hattmannsdorfer.
Zwtl.: KMU-Paket: Konkrete Entlastungen für Klein- und Mittelbetriebe
bereits umgesetzt
Der digitale Beleg ergänzt eine Reihe von Maßnahmen, mit denen
die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für KMU bereits verbessert
hat:
– Investitionen steuerlich attraktiver gemacht: Der reguläre
Investitionsfreibetrag wurde von 10 auf 20 Prozent verdoppelt , für
ökologische Investitionen von 15 auf 22 Prozent erhöht. Die höheren
Sätze gelten für begünstigte Investitionskosten von November 2025 bis
Ende 2026 und unterstützen Betriebe bei der Modernisierung.
– Basispauschalierung ausgeweitet: Seit 2026 beträgt die Umsatzgrenze
420.000 Euro , der allgemeine Pauschalsatz 15 Prozent . Damit können
Betriebsausgaben bis zu 63.000 Euro pauschal geltend gemacht werden.
Das vereinfacht die steuerliche Gewinnermittlung für zahlreiche
kleinere Unternehmen.
– Betriebliche Fahrzeuganschaffungen entlastet: Zur Güterbeförderung
bestimmte leichte Nutzfahrzeuge wurden aus der NoVA herausgenommen.
Davon profitieren insbesondere Handwerks- und Gewerbebetriebe, die
auf entsprechende Arbeitsfahrzeuge angewiesen sind.
– Gewerbeverfahren beschleunigt: Mit GISA-Express können geeignete
Gewerbeanmeldungen und Änderungen bei erfüllten Voraussetzungen
unmittelbar elektronisch erledigt werden. Das reduziert Wartezeiten
und erleichtert den Unternehmensstart.
– Tourismusbetriebe unterstützt: Erhöhte Saisonkontingente
erleichtern die Personalgewinnung. Die neue Trinkgeldregelung schafft
mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit für Betriebe und Beschäftigte.
Freiwillige, ortsübliche Trinkgelder bleiben unter den gesetzlichen
Voraussetzungen steuerfrei.
– Mehrarbeit steuerlich begünstigt: Im Jahr 2026 sind Zuschläge für
die ersten 15 Überstunden pro Monat bis insgesamt 170 Euro steuerfrei
. Damit wird zusätzlicher Arbeitseinsatz anerkannt.