Wien (OTS) – „Untersuchungsausschüsse haben klaren
verfassungsrechtlichen Regeln
zu folgen und sind kein blaues Wunschkonzert. Das Verlangen der FPÖ
auf Einsetzung eines U-Ausschusses wurde mangels eines ausreichend
abgegrenzten Untersuchungsgegenstandes erwartungsgemäß für unzulässig
befunden“, stellt ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger klar. Der
Verfassungsgerichtshof hat die Anfechtung des entsprechenden
Beschlusses des Geschäftsordnungsbeschlusses abgewiesen, „was auch
die Freiheitlichen zur Kenntnis zu nehmen haben“. Die heute per
Presseaussendung ventilierten „Machtkartell“-Fantasien von FPÖ-
Generalsekretär Hafenecker seien „entlarvend für die eigenen
Allmachtfantasien der FPÖ und sind ein Sittenbild für den mangelnden
Respekt der Freiheitlichen gegenüber den Institutionen unserer
Republik – das ist demokratiegefährdend“.
Zudem habe die FPÖ wohl von Anfang an gewusst, dass ihr Verlangen
einer verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten wird. Hanger
ergänzt: „Wir stellen uns nicht gegen Aufklärung, aber sie muss
verfassungskonform sein. Und deshalb haben wir die FPÖ auch vor
Wochen dazu eingeladen, einen bzw. zwei verfassungskonforme
Untersuchungsgegenstände zu definieren. Dazu war sie nicht in der
Lage.“ Dass die FPÖ überhaupt den Weg zum Verfassungsgerichtshof
beschritten habe, sei schlichtweg ein klarer Beleg für ihre innere
Zerrissenheit, so der ÖVP-Abgeordnete: „Denn die
Verschwörungstheorien haben im FPÖ-Klub die Überhand gewonnen und
dabei liefern sich die Corona-Fraktion und jene, die das tragische
Ableben von Sektionschef Pilnacek parteipolitisch missbrauchen
wollen, ein Kopf-an-Kopf-Rennen. Dabei wurden offensichtlich alle
verfassungsrechtlichen Kriterien der Inszenierung geopfert und über
Bord geworfen.“
Wäre es den Freiheitlichen ernst mit einer transparenten und
effizienten Aufklärungsarbeit, so hätten sie bereits vor dem Sommer
mit einem verfassungskonformen Einsetzungsverlangen – also mit einem
klar definierten Untersuchungsgegenstand und -zeitraum – einen
wesentlich einfacheren und zeitsparenderen Weg eingeschlagen. „Wie
wir wissen war das aber nicht der Fall.“ Hanger abschließend: „U-
Ausschüsse als schärfstes parlamentarisches Kontrollinstrument dürfen
nicht für populistische Dauerinszenierungen und Schauprozesse
missbraucht werden. Es muss im Sinne der Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler stets um ernsthafte Aufklärungsarbeit gehen – ansonsten
sind die Glaubwürdigkeit des Parlaments, des Untersuchungsausschusses
als schärfstes Kontrollinstrument und nicht zuletzt der Demokratie
ernsthaft in Gefahr. Das sollten auch die FPÖ und Hafenecker
verstehen, selbst wenn ihnen die Sommerhitze offensichtlich zusetzt.“
(Schluss)