Handelsverband begrüßt Registrierkassenpaket: Digitaler Beleg kommt auf freiwilliger Basis, spürbare Entlastung für Handel und KMU

Wien (OTS) – Der Handelsverband begrüßt das heute von der
Bundesregierung auf den
Weg gebrachte Registrierkassenpaket. Im Mittelpunkt stehen die
freiwillige Nutzung digitaler Belege, die dauerhafte Absicherung
praxistauglicher Belegregelungen sowie eine Inflationsanpassung der
Umsatzgrenzen der sog. „Kalte-Hände-Regelung“. Der Handelsverband (HV
) sieht diese Maßnahmen als wichtigen Schritt zu weniger Bürokratie
und mehr Praxisnähe.

„ Der Handel fordert seit Jahren praxistaugliche, digitale
Lösungen statt unnötigem Papierverbrauch. Das heutige Paket geht in
die richtige Richtung. Es stärkt die Wahlfreiheit der Kund:innen
genauso wie jene des Handels, es reduziert die Zettelwirtschaft und
schafft endlich dauerhaft klare Regeln für die Betriebe. Damit wird
eine zentrale Forderung aus unserem Plan H umgesetzt“ , sagt Rainer
Will , Geschäftsführer des freiwilligen, überparteilichen und
unabhängigen Handelsverbands.

Zwtl.: Digitaler Beleg ab Oktober 2026 – aber ohne Zwang

Schon bisher gab es die Möglichkeit zur digitalen
Belegerstellung, jedoch nur unter gewissen Voraussetzungen. Ab 1.
Oktober 2026 ist die Belegerteilungspflicht auch erfüllt, wenn der
Händler die Möglichkeit einräumt, den Beleg vor Ort am Endgerät
online „mitzunehmen“, z. B. durch Bildschirmanzeige/QR-Code im
Kassenbereich – ein neuer, extrem niederschwelliger Standardweg. Auch
Betragsgrenze gibt es für den digitalen Beleg künftig keine.

Wichtig aus Sicht des Handelsverbands: Die Maßnahme ist
freiwillig, der Papierbeleg wird nicht abgeschafft. „ Digital darf
nicht zu digitalem Zwang werden. Entscheidend ist, dass Betriebe
flexibel bleiben und auch die Kundinnen und Kunden immer die Wahl
haben “, so Will .

Zwtl.: Dauerhafte 15-Warengruppen-Regelung schafft Planungssicherheit

Ein zweiter Bestandteil des Pakets ist die dauerhafte Verankerung
der 15-Warengruppen-Regelung. Damit können insbesondere kleine
Handelsbetriebe – etwa im Markt-, Straßen- oder Wanderhandel –
weiterhin mit bis zu 15 Warengruppen statt mit tausenden
Einzelartikelbezeichnungen arbeiten. Diese Regelung war bislang
befristet.

Gerade für Klein- und Kleinstbetriebe ist die 15-Warengruppen-
Regelung ein unverzichtbares Werkzeug. Ihre dauerhafte Absicherung
verhindert teure Systemzwänge und gibt Betrieben langfristige
Planungssicherheit.

Zwtl.: Kalte-Hände-Regelung wird inflationsangepasst

Bereits ab 1. Jänner 2026 wird zudem die Umsatzgrenze der
sogenannten Kalte-Hände-Regelung von 30.000 auf 45.000 Euro
angehoben. Diese Ausnahme betrifft Umsätze im Freien, etwa bei
mobilen Verkaufsständen. Der HV sieht darin eine längst überfällige
Anpassung an die Preisentwicklung der letzten Jahre.

„ Die Erhöhung der Kalte-Hände-Grenze ist eine sachgerechte
Inflationsanpassung und ein wichtiges Signal für alle mobilen und
saisonalen Händler. Das ist Entlastung dort, wo sie wirklich ankommt
“, so Handelssprecher Will .

Zwtl.: HV fordert praxistaugliche Umsetzung ohne Zusatzbürokratie

Der Handelsverband unterstützt das Paket ausdrücklich, mahnt aber
eine praxistaugliche Ausgestaltung ein. Digitale Belege müssen ohne
neue technische Hürden, Zusatzkosten oder Plattformzwang möglich
sein. Ebenso ist sicherzustellen, dass digitale Lösungen
datenschutzkonform und opt-in-basiert bleiben. „ Wenn die Umsetzung
so gelingt, profitieren Handel, Kundinnen und Kunden sowie Umwelt
gleichermaßen “, resümiert Rainer Will .