Handelsgericht Wien: Einstweilige Verfügung gegen Skandal-Schweinefabrik Hardegg

Wien (OTS) – Mitte November 2025 deckte der VGT durch zugespieltes
Filmmaterial
schwere Missstände in der Schweinefabrik Hardegg auf. Man sieht einen
Arbeiter Schweinen ins Gesicht urinieren, eine Arbeiterin schlägt in
Kastenständen fixierte Schweinemütter mit Stöcken und Metallhaken,
und ein Mitarbeiter wiederum teilt gegen die Schweine Elektroschocks
aus. Zusätzlich kamen auch zahlreiche Verletzungen der mehrheitlich
auf Vollspaltenboden gehaltenen Schweine dieses AMA- Vorzeigebetriebs
ans Tageslicht. Mittlerweile wurde dem Betrieb das AMA-Gütesiegel
entzogen. Gegen diese Kritik seitens des VGT wandte sich der Besitzer
Maximilian Hardegg u.a. mit den Worten, es handle sich beim VGT um
eine „terroristische Vereinigung“, die „mit unseriösen Mitteln“
arbeite und von der es unverständlich sei, „dass Medien diesem Verein
immer noch glauben“. Hardegg bezweifelte kurzzeitig sogar, dass die
Aufnahmen seinen Betrieb zeigen würden (woraufhin der VGT eine
eindeutige Beweiskette veröffentlichte), und wies jedes Fehlverhalten
von sich, ja, sah der Anzeige des VGT mit Gelassenheit entgegen. Eine
Gelassenheit, die angesichts der Bestätigung der Vorwürfe des VGT
durch die Behörden – die BH Hollabrunn hat einen Maßnahmenkatalog mit
20 Auflagen verhängt – und des Entzugs des AMA-Gütesiegels fehl am
Platz war.

Ebenso verfehlt waren die Äußerungen von Maximilian Hardegg gegen
den VGT. Das Handelsgericht Wien hat nun eine Einstweilige Verfügung
gegen Hardegg erlassen, er darf den VGT nicht mehr als terroristische
Vereinigung bezeichnen. Vor Gericht hatte er sich damit
gerechtfertigt, dass der VGT gezielt gegen einzelne Personen vorgehen
würde und die Bezeichnung als terroristische Vereinigung als
entsprechendes Werturteil zu sehen wäre. Das Gericht sah dagegen die
Äußerungen des Beklagten als rufschädigende Tatsachenbehauptungen.
Zitat aus dem Urteil: „In der gebotenen Betrachtung des
Gesamtzusammenhangs unterstellt der Beklagte dem Kläger, er arbeite
mit unseriösen Mitteln und sei eine terroristische Vereinigung, die
Betriebe wie seinen in Misskredit ziehe. Damit wird der Kläger
insgesamt negativ dargestellt und der Vorwurf erhoben, er würde
jedenfalls zumindest moralisch verwerflich agieren. Die vom Beklagten
intendierte Auslegung ist nicht nachvollziehbar; zudem wäre auch die
Unterstellung von Meinungsterror und Desavouierung nach der
dargestellten Rechtsprechung unzulässig.“ Dieses Urteil ist noch
nicht rechtskräftig.

VGT-Obperson DDr. Martin Balluch dazu: „Als gemeinnützige
Tierschutzorganisation ist es unsere zentrale Aufgabe, die
Öffentlichkeit über Misshandlungen von Tieren zu informieren und zum
Tierleid zu sensibilisieren. Abgesehen davon haben Konsument:innen
von Schweinefleisch das Recht, zu wissen, wie die Tiere gehalten
wurden, deren Fleisch sie essen. Doch das Schicksal der Schweine wird
hinter verschlossenen Türen verborgen. Diese seriöse
Aufklärungsarbeit im öffentlichen Interesse als Terrorismus zu
desavouieren, können wir nicht hinnehmen. Die Tierindustrie versucht
ständig, den Tierschutz als kriminell und gefährlich darzustellen,
weil man offenbar den eigenen Umgang mit den sogenannten Nutztieren,
oft genug auf einstreulosem Vollspaltenboden, nicht verteidigen kann.
Wir wollen aber, dass der Fokus weg von persönlichen Beleidigungen
auf den Umgang mit den Tieren gelenkt wird. Nur ein Ende der Haltung
von Schweinen auf Vollspaltenboden kann derartige Skandale
verhindern, sicher keine ad hominem Attacke gegen den VGT!“