Grüne Wien/Sequenz, Stark: In Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht spitzt sich Konflikt um Lobauautobahn zu

Wien (OTS) – In der heutigen Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht
spitzt sich
der Konflikt um die S1-Lobauautobahn weiter zu. Verkehrsminister
Hanke versucht über die Asfinag alles, um das bereits laufende
Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof noch zu
Fall zu bringen.

Hanke hat die laufende strategische Umweltprüfung zum Projekt
Lobauautobahn zurückgezogen und stattdessen eine unseriöse
„Einzelfallprüfung“ vorgelegt mit dem Argument, diese würde die
strategische Umweltprüfung überflüssig machen. „Es ist jedoch völlig
klar, dass eine strategische Umweltprüfung das einzig richtige Mittel
wäre für ein Projekt dieser Größe. Es wird mit diesem Vorgehen
offensichtlich, dass der Minister Angst vor einem negativen Bescheid
der Umweltprüfung gehabt hat“, so Mobiliätssprecher Kilian Stark von
den Grünen Wien.

Jetzt kommt dazu, dass Minister und Asfinag den schon laufenden
Prozess abbrechen wollen, mit dem das Bundesverwaltungsgericht den
europäischen Gerichtshof anruft, um zu klären, ob in Sachen
Lobauautobahn europäisches Umweltrecht gebrochen wurde. Die
Entscheidung dazu soll im Herbst fallen. „Anstatt das Urteil des
Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, wird mit allen Mitteln
versucht, das Verfahren noch vor einer Entscheidung abzudrehen. Das
hat einen offensichtlichen Grund: Der bereits laufende oberirdische
Bau könnte rechtlich nicht haltbar sein. Für Tunnel und Lobau-Spange
fehlen ohnehin weiterhin wesentliche Genehmigungen“, so
Mobilitätssprecherin Heidi Sequenz.

„Hanke und Asfinag versuchen mit allen Tricks, die Lobauautobahn
doch noch durchzudrücken – obwohl Verkehrs- und Umweltexperten seit
Jahren belegen, dass dieses Projekt die schlechteste Lösung ist. Es
geht längst nicht mehr nur um ein Straßenprojekt. Es geht um die
Frage, ob europäisches Umweltrecht eingehalten wird oder ob
politischer Druck genügt, um rechtsstaatliche Verfahren auszuhebeln.
Die Asfinag ist es gewohnt, bei ihren Großprojekten freie Hand zu
haben. Gerade deshalb ist dieses Verfahren so wichtig. Es
entscheidet, ob auch ein staatlicher Autobahnbetreiber an
europäisches Recht gebunden ist“, so Stark und Sequenz abschließend.