Klagenfurt (OTS) – Die Grünen Kärnten haben vor dem Oberlandesgericht
Graz einen
wichtigen Erfolg im Rechtsstreit rund um das Gemeindevolksbegehren
„Naturjuwel Walterskirchen retten“ erzielt. Das OLG Graz hat dem
Rekurs der Grünen gegen die vom Landesgericht Klagenfurt erlassene
einstweilige Verfügung vollinhaltlich stattgegeben und den
Sicherungsantrag der Familie Tilly sowie der Tilly Forstbetriebe GmbH
zur Gänze abgewiesen. Damit wurde das gegen die Grünen verhängte
Unterlassungsgebot vollständig aufgehoben. Die klagenden Parteien
wurden zudem zum Kostenersatz verpflichtet. Sie haben noch die
Möglichkeit den OGH anzurufen.
„ Das ist ein Sieg für Naturschutz und Demokratie. Der
Rechtsstaat gilt für alle. Das Sammeln von Unterschriften sowie das
Informieren und Einbinden der Bevölkerung gehören zu den
Grundpfeilern unserer Demokratie “, erklärt die Landessprecherin der
Grünen Kärnten, Olga Voglauer.
Mit seiner Entscheidung hat das Oberlandesgericht deutlich
gemacht, dass öffentliche Diskussionen über Natur-, Umwelt- und
Raumordnungspolitik von besonderem öffentlichem Interesse sind und im
demokratischen Diskurs ihren Platz haben. Die Entscheidung stärkt
damit nicht nur die Position der Grünen im konkreten Verfahren,
sondern auch das Recht, Fragen des Umwelt- und Naturschutzes kritisch
und öffentlich zu debattieren.
„ Das ist eine klare Niederlage für den Versuch, kritische
politische Debatten mit juristischen Mitteln einzuschränken. Das OLG
bestätigt, dass öffentliche Diskussionen über Natur-, Umweltschutz-
und Raumordnungspolitik geführt werden müssen und geführt werden
dürfen “, erklärt Rechtsanwalt Matthias Heltschl von der
Medienrechtskanzlei Windhager.
Ob es zu einem Verfahren über die eigentliche Klage kommt, wird
sich in den kommenden Wochen entscheiden. Die Grünen sehen einem
möglichen Hauptverfahren jedenfalls gelassen entgegen.
„ Gleichzeitig begrüßen wir, dass die Causa Walterskirchen durch
dieses Verfahren noch stärker in die öffentliche Aufmerksamkeit
gerückt ist. Die Entwicklungen rund um Walterskirchen – von den
rechtlichen Auseinandersetzungen um die Villa bis zu Fragen des
Naturschutzes und der künftigen Nutzung des Gebiets – sind von
erheblichem öffentlichem Interesse. Darüber muss offen, kritisch und
ohne Einschüchterungsversuche diskutiert werden können “, so
Voglauer.
Die Grünen sehen sich durch die Entscheidung in ihrem
langjährigen Einsatz für den Schutz des Europaschutzgebiets
Walterskirchen bestärkt.
„ Walterskirchen ist eines der wertvollsten Naturjuwele Kärntens.
Die Frage, wie wir mit einem derart sensiblen Naturraum umgehen,
betrifft nicht Einzelinteressen, sondern die Allgemeinheit. Deshalb
werden wir uns weiterhin konsequent für Transparenz, die Einhaltung
geltender Regeln und den Schutz unserer Natur einsetzen “, betont
Voglauer.
Die Grünen behalten sich darüber hinaus weitere rechtliche und
politische Schritte vor. Hintergrund sind Vorgänge im Zusammenhang
mit dem Verfahren, die aus Sicht der Grünen einer näheren Prüfung und
umfassenden Aufklärung bedürfen. So wurde die Klage nach einem
Kontakt zwischen der Anwaltskanzlei der Kläger und dem Bürgermeister
auf dessen Weisung an den gesamten Gemeinderat weitergeleitet – noch
bevor sie den Grünen offiziell zugestellt worden war.
„ Ein solcher Ablauf wirft Fragen auf, die im Interesse von
Transparenz und Vertrauen in demokratische Entscheidungsprozesse
geklärt werden sollten. Besonders bemerkenswert ist der zeitliche
Zusammenhang mit der damals bevorstehenden Gemeinderatssitzung, in
der über die beantragte Legalisierung der Villa am Gut Walterskirchen
beraten werden sollte. Wo gerichtliche Verfahren und politische
Entscheidungsprozesse zeitlich so eng zusammentreffen, braucht es
größtmögliche Transparenz und eine sorgfältige Aufarbeitung der
Abläufe “, betont Voglauer abschließend.