Wien (OTS) – „Volksanwalt Bernhard Achitz und VertretungsNetz legen
heute den
Finger in eine Wunde, die uns ebenfalls seit langem beschäftigt: Das
2. Erwachsenenschutzgesetz war ein großer menschenrechtlicher
Fortschritt. Aber ein gutes Gesetz alleine schafft noch keine
Selbstbestimmung. Wenn die Unterstützungsangebote fehlen, die eine
Erwachsenenvertretung überhaupt erst verhindern sollen, droht das
System an seiner eigenen Umsetzung zu scheitern“, sagen Alma Zadić,
stv. Klubobfrau und Justizsprecherin der Grünen und Ralph
Schallmeiner, Sprecher der Grünen für Menschen mit Behinderungen.
Das 2. Erwachsenenschutzgesetz sollte einen Paradigmenwechsel
bringen: weg von der stellvertretenden Entscheidung, hin zu möglichst
viel Selbstbestimmung und unterstützter Entscheidungsfindung.
Tatsächlich hatten Ende 2025 bereits rund 75.800 Menschen eine
Erwachsenenvertretung, rund 35.000 davon eine gerichtlich bestellte.
Gleichzeitig fehlen vielerorts jene niederschwelligen Hilfen, die
Vertretungen überhaupt verhindern könnten . „Eine
Erwachsenenvertretung darf niemals der Ersatz für fehlende
Sozialarbeit, persönliche Assistenz oder barrierefreie Behördenwege
sein. Menschen brauchen Unterstützung dabei, selbst Entscheidungen zu
treffen: durch verständliche Informationen und Leichte Sprache, Peer-
Beratung, Sozialarbeiter:innen oder Unterstützung bei Behörden,
Banken und finanziellen Angelegenheiten. Genau hier sind auch die
Länder gefordert. Wer diese Strukturen nicht schafft, nimmt Menschen
ein Stück ihrer Selbstbestimmung“, betont Schallmeiner. Dazu gehöre
auch der flächendeckende Ausbau von Angeboten wie betreuten Konten
sowie eine stärkere Information über Vorsorgevollmachten und
niederschwellige, leistbare Möglichkeiten zu deren Errichtung.
Gleichzeitig müsse dort, wo Erwachsenenvertretung tatsächlich
notwendig ist, deren Qualität gewährleistet sein. VertretungsNetz
weist darauf hin, dass einzelne Anwaltskanzleien bis zu 400
gerichtliche Erwachsenenvertretungen führen und die gemeinnützigen
Erwachsenenschutzvereine aufgrund fehlender Ressourcen nur einen
Bruchteil der Fälle übernehmen können.„Wer über zentrale
Angelegenheiten im Leben eines anderen Menschen entscheidet, muss
diese Person kennen, erreichbar sein und ihre Wünsche ernst nehmen.
Erwachsenenvertretung darf kein Geschäftsmodell sein. Das wird es
aber, wenn Menschen wie Akten einfach abgehandelt werden“, sagt
Zadić. „Deshalb müssen die gemeinnützigen Erwachsenenschutzvereine
gestärkt werden und dürfen nicht dem Sparstift zum Opfer fallen. Die
Gerichte brauchen genügend Personal und die Möglichkeit, die
Abrechnungen von Erwachsenenvertreter bei konkreten Verdachtsmomenten
tatsächlich überprüfen zu können.“
Auch automatische Verlängerungen bestehender gerichtlicher
Erwachsenenvertretungen dürfe es nicht geben. Der OGH hat die
Rechtsansicht des VertretungsNetzes bestätigt, dass Verlängerungen
nicht ohne entsprechende Prüfung erfolgen dürfen. Justizministerin
Sporrer und die Bundesregierung haben hier endlich zu liefern.
Schallmeiner und Zadić betonen: „Volksanwalt Achitz und das
VertretungsNetz haben mit ihrer Kritik vollkommen recht. Jetzt
braucht es keine Absenkung von Standards, sondern endlich die
Umsetzung dessen, was mit dem Erwachsenenschutzgesetz versprochen
wurde: Unterstützung vor Vertretung, Selbstbestimmung vor
Bevormundung und eine qualitätsvolle Vertretung dort, wo sie wirklich
notwendig ist. Menschenrechte dürfen nicht dem Rotstift zum Opfer
fallen.“