Größte Novelle des Waffengesetzes seit 30 Jahren geht in Umsetzung

Wien (OTS) – Der Amoklauf am 10. Juni 2025 in einem Grazer Gymnasium
hat sich tief
in das kollektive Gedächtnis der Österreicherinnen und Österreicher
eingebrannt. Zehn Menschen mussten durch diese grauenhafte Tat auf
brutale Art und Weise ihr Leben lassen.

Für die österreichische Bundesregierung war unmittelbar klar:
Nach einer solchen Schreckenstat darf nicht zur Tagesordnung
übergegangen werden. Mit der Regierungserklärung und dem Beschluss
des Ministerrats am 18. Juni desselben Jahres wurden unverzüglich
legistische Maßnahmen eingeleitet.

Anlässlich des unmittelbar bevorstehenden in Kraft treten der
Waffenrechtsänderung sagte Innenminister Gerhard Karner: „Das klare
Ziel dieser Novelle ist ein Mehr an Sicherheit. “

Die Verschärfung des Waffengesetzes beinhaltet wesentliche
Änderungen und wird in zwei Schritten gesetzlich etabliert. Der erste
Teil der Novelle trat bereits mit 1. November 2025 in Kraft. Eine
verlängerte Abkühlphase, respektive die Erweiterung der Wartefrist
zwischen Beantragung und Übergabe einer Schusswaffe, sowie der
verbesserte Informationsaustausch zwischen Behörden waren die ersten
Schritte. Darunter fällt auch die künftige Verwendung der
Stellungsergebnisse für individuelle waffenrechtliche Beurteilungen.

„Notwendige Verschärfungen erforderten umfangreiche technische
Vorarbeiten, unter anderem zur Registrierung und Erfassung im
zentralen Waffenregister. Die Expertinnen und Experten des
Innenministeriums haben daher in den vergangenen Monaten intensiv an
der Umsetzung gearbeitet und diese nun zum Abschluss gebracht“,
ergänzte Karner.

Staatssekretär Jörg Leichtfried betonte: „Mit der Umsetzung der
Novelle des Waffengesetzes setzen wir ein klares Zeichen: Der Schutz
von Menschenleben hat Vorrang vor freiem Zugang zu Waffen. Der Fokus
liegt dabei auf Prävention statt Reaktion. Denn Sicherheit beginnt
damit, dass wir genauer hinschauen, bevor wir Verantwortung in Form
einer Waffe vergeben. Mit der neuen Regelung schließen wir nicht die
Tür für legalen Waffenbesitz, sondern geben den Schlüssel nur noch
jenen, die wirklich vertrauenswürdig sind.“

Zweiter Novellenteil ab 28. April 2026 in Kraft

Eine noch restriktivere Ausgestaltung der gesetzlichen
Bestimmungen wird durch den zweiten Teil der Novelle umgesetzt, die
mit 28. April 2026 in Kraft tritt. Folgende Eckpunkte sind hiervon
umfasst und bilden den Abschluss der Gesetzesnovelle:

– Verschärfung der psychologischen Eignungstestung durch ein
verpflichtendes Explorationsgespräch und moderne vorgelagerte
Testverfahren in enger Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten
sowie Fachverbänden.

– Anhebung des Mindestalters für den Besitz von
genehmigungspflichtigen Waffen (Revolver, Pistolen) auf 25 Jahre
sowie für Langwaffen auf 21 Jahre (Ausnahmen für Jäger, Sportschützen
und aus beruflichen Gründen).

– Für den Besitz von Langwaffen wird zukünftig eine spezielle Form
der Waffenbesitzkarte notwendig sein.

– Erweiterte polizeiliche Kontrollbefugnisse im unmittelbaren Umkreis
von Schulen und Kindergärten.