Grenzüberschreitende Rettungsfahrten: Nationalrat genehmigt Abkommen mit Ungarn und der Slowakei

Wien (PK) – Der Nationalrat hat in seiner heutigen Sitzung auch drei
internationale Abkommen aus dem Zuständigkeitsbereich von Sozial- und
Gesundheitsministerin Korinna Schumann genehmigt. Dabei geht es zum
einen um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Ungarn und der
Slowakei im Rettungsdienst und zum anderen um pensionsrechtliche
Verbesserungen für Personen, die sowohl in Österreich als auch in der
Mongolei gearbeitet haben. Ein Entschließungsantrag der FPÖ fand
keine Mehrheit: Die Freiheitlichen plädierten dafür, auch mit Italien
ein bilaterales Abkommen über grenzüberschreitende Rettungseinsätze
abzuschließen, wobei laut Sozialministerin Korinna Schumann bereits
Verhandlungen über die Verbindungsstelle der Bundesländer geführt
werden.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst

Die beiden Rahmenabkommen mit Ungarn und der Slowakei über eine
grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst wurden vom
Nationalrat einhellig gebilligt. Mit den Abkommen wollen die
Abgeordneten insbesondere sicherstellen, dass Unfallopfer möglichst
rasch medizinische Hilfestellung erhalten und sie in die
nächstgelegene stationäre medizinische Einrichtung – unabhängig von
den Staatsgrenzen – gebracht werden können. Die beiden Staatsverträge
sollen den gesetzlichen Rahmen für den Abschluss regionaler
Kooperationsabkommen in Grenzgebieten schaffen, wobei sich etwa das
Abkommen mit der Slowakei ausdrücklich auf die
Selbstverwaltungsregionen Bratislava und Trnava bzw. auf die
Bundesländer Niederösterreich, Burgenland und Wien bezieht.

Im Konkreten soll etwa die erforderliche Ausweispflicht bei
Grenzüberschreitungen temporär ausgesetzt und die Weiterverwendung
der eigenen besonderen Lichtwarn- und akustischen Signale im
jeweiligen anderen Land geregelt werden. Zudem wird festgelegt, dass
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf Grund eines Antrags der
jeweils zuständigen Rettungsleitstelle erfolgen soll.

Breite Zustimmung zu den Abkommen

Ausdrücklich begrüßt wurden die beiden Abkommen unter anderem von
den Abgeordneten Mario Lindner (SPÖ) und Elisabeth Scheucher-Pichler
(ÖVP). Wenn es eine Notsituation gebe, dürften Staatsgrenzen keine
Rolle spielen, sagte Scheucher-Pichler. Auch Lindner hob die
Notwendigkeit hervor, Menschen in Notlage grenzüberschreitend helfen
zu können.

Zustimmung zu den Abkommen kam auch von der FPÖ. Christofer
Ranzmeier und Peter Wurm hinterfragten allerdings, warum es in der EU
derartige bilaterale Verträge überhaupt brauche. Unbürokratische
grenzüberschreitende Rettungseinsätze sollten selbstverständlich
sein, meinten sie.

Grüne fordern neues Sanitätergesetz

Dazu hielten Fiona Fiedler (NEOS) und Ralph Schallmeiner (Grüne)
fest, dass es in den Ländern unterschiedliche Standards gebe, etwa
was die Sanitäterausbildung betreffe. Es brauche daher spezielle
Vereinbarungen, damit Sanitäter:innen auch in Nachbarländern
rechtssicher lebensrettende Maßnahmen durchführen könnten. So beträgt
Schallmeiner zufolge die Ausbildung zum Notfallsanitäter bzw. zur
Notfallsanitäterin in den Nachbarländern Österreichs in der Regel
drei bis vier Jahre, während Österreich mit maximal 980 Stunden weit
hinterherhinke. Er forderte vor diesem Hintergrund, das
Sanitätergesetz endlich zu novellieren und warf unter anderem dem
Land Oberösterreich eine Blockadehaltung vor.

FPÖ drängt auf Rettungsdienste-Abkommen mit Italien

Was den von FPÖ-Abgeordnetem Ranzmeier eingebrachten
Entschließungsantrag betreffend den Abschluss eines derartigen
Abkommens mit Italien betrifft, äußerte sich Schallmeiner empört über
die Begründung der Initiative im Plenum. Ranzmeier hatte unter
anderem von einer „Unrechtsgrenze am Brenner“ gesprochen.
Letztendlich stimmten die Grünen dem Entschließungsantrag – anders
als die Koalitionsparteien – aber zu.

Als Ziel des Abkommens mit Italien nannte Ranzmeier eine
verstärkte Zusammenarbeit im Rettungsdienst zwischen Nord- und
Osttirol auf der einen Seite und Südtirol auf der anderen Seite.
Dabei geht es der FPÖ etwa um die wechselseitige Anerkennung der
Befugnisse und Qualifikationen von Rettungspersonal, klare Regeln für
grenzüberschreitende Einsätze und eine gute Zusammenarbeit zwischen
den Leitstellen, um sicherzustellen, dass bei Notfällen stets das
nächstgelegene Rettungsmittel zum Einsatz komme. Dazu braucht es
Ranzmeier zufolge auch die Implementierung gemeinsamer
Kommunikationssysteme.

Laut Sozialministerin Korinna Schumann wurde ein erstes Abkommen
über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst
bereits 2016 mit Tschechien abgeschlossen. Dieses hat sich ihr
zufolge bewährt. Auch mit Deutschland und Slowenien sei man in
Verhandlungen. Was Italien betrifft, werden ihr zufolge die
Verhandlungen von der Verbindungsstelle der Bundesländer geführt.

FPÖ kritisiert Abkommen mit der Mongolei

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen genehmigte der
Nationalrat das von der Regierung vorgelegte Abkommen mit der
Mongolei über soziale Sicherheit. Es orientiert sich an ähnlichen
Abkommen mit Serbien und der Republik Moldau und zielt insbesondere
auf die gegenseitige Anerkennung von erworbenen Pensionsansprüchen
und die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten ab. Damit soll eine
Gleichbehandlung von Personen gewährleistet werden, die ihr
Erwerbsleben zum Teil in Österreich und zum Teil in der Mongolei
verbracht haben oder im jeweils anderen Staat wohnen. Außerdem können
künftig im Falle von Entsendungen Doppelversicherungen vermieden
werden.

Mit großen finanziellen Auswirkungen rechnet die Regierung
allerdings nicht. Laut Sozialministerin Schumann geht das
Sozialministerium davon aus, dass durch den Vertrag höchstens fünf
Personen pro Jahr zusätzliche Pensionsansprüche geltend machen
können. Die FPÖ lehnte das Abkommen dennoch ab. Abgeordneter Peter
Wurm glaubt, dass vor allem Mongolen und Mongolinnen vom Abkommen
profitieren werden, nachdem ihm zufolge ungefähr 1.000 Mongol:innen
in Österreich aber nur ein bis zwei Dutzend Österreicher:innen in der
Mongolei leben. Es sei nicht im Interesse der Österreicher:innen
Pensionszahlungen für mongolische Staatsbürger:innen zu finanzieren,
meinte er.

NEOS: Auch österreichische Unternehmen profitieren vom Abkommen

Dem hielten Johannes Gasser (NEOS) und Elisabeth Scheucher-
Pichler (ÖVP) entgegen, dass man, wenn man in die
Pensionsversicherung eingezahlt habe, auch die erworbenen
Pensionsansprüche ausgezahlt bekommen solle. Auch im Falle der
Mongolei gelte das Versicherungsprinzip, sagte Gasser. Ähnliche
Abkommen gebe es auch mit der Schweiz und mit Liechtenstein, davon
würden viele Österreicher:innen profitieren. In einer internationalen
Welt seien solche Abkommen wichtig, betonte der NEOS-Abgeordnete,
zumal das vorliegende Abkommen auch österreichischen Unternehmen
zugutekomme, die in der Mongolei tätig seien. Auch Sozialministerin
Korinna Schumann wies darauf hin, dass sich das Abkommen in eine
Reihe ähnlicher Abkommen über soziale Sicherheit einreihe. (
Fortsetzung Nationalrat) gs

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