Wien (OTS) – Rechtzeitig vor der Abstimmung im Nationalrat am
kommenden Dienstag
belegt ein neues Rechtsgutachten ( act.gp/Rechtgutachen-EmpCo ) des
Europarechtsexperten Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler im Auftrag
von Greenpeace: Die geplante UWG-Novelle (Gesetz gegen unlauteren
Wettbewerb) gegen Greenwashing ist eindeutig europarechtswidrig. Sie
soll die europäische Empowering Consumers Richtlinie (EmpCo)
umsetzen. Statt Konsument:innen vor Desinformation durch Greenwashing
zu schützen, plant Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer eine
dreijährige Schonfrist für Konzerne. Das Rechtsgutachten zeigt
jedoch: Diese Ausnahme widerspricht der bereits 2024 beschlossenen EU
-EmpCo-Richtlinie. Zudem hat die Bundesregierung die offizielle
Umsetzungsfrist mit 27. März 2026 bereits verpasst. Diese Verzögerung
schafft massive Rechtsunsicherheit für Unternehmen sowie
Verbraucher:innen und droht Österreich ein EU-
Vertragsverletzungsverfahren einzubringen. Die finanziellen Folgen
der drohenden Millionenstrafen müssten letztlich die
Steuerzahler:innen tragen. Greenpeace fordert die Bundesregierung
auf, die UWG-Novelle umgehend unionsrechtskonform nachzubessern und
die Schonfrist zu streichen. Sollte das Gesetz in der aktuellen Form
beschlossen werden, wird Greenpeace offiziell Beschwerde bei der EU-
Kommission einlegen und damit ein Vertragsverletzungsverfahren
auslösen.
Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler, Vorstand des Instituts für
Europarecht der Johannes Kepler Universität Linz stellt im
Rechtsgutachten fest: “Für den Fall, dass die in der RV [Anm.:
Regierungsvorlage] vorgesehene dreijährige Übergangsfrist für Waren,
die vor dem 27.09.2026 in den Verkehr gebracht werden bzw worden
sind, tatsächlich vom Nationalrat beschlossen werden sollte, würden
unionsrechtliche Umsetzungsverpflichtungen aus der EmpCo-Richtlinie (
EU) 2024/825 verletzt”
Mag.a Ursula Bittner, MBA, Wirtschaftsexpertin bei Greenpeace in
Österreich: „Das geplante Gesetz bremst den Klima- und Naturschutz,
aber auch den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten aus. Die
Bundesregierung verschläft zuerst wichtige EU-Fristen und schenkt
Konzernen danach jahrelange Schonfristen für falsche Öko-Versprechen.
Das blockiert den fairen Wettbewerb und benachteiligt Betriebe, die
ehrlich wirtschaften. Im Fall von Strafzahlungen durch ein
Vertragsverletzungsverfahren müssen die Steuerzahler:innen statt der
Konzernen die Zeche zahlen. Das ist ein rechtlicher und ökologischer
Skandal. Wir verlangen ein Gesetz ohne europarechtswidrige
Schonfristen und warnen Unternehmen ausdrücklich davor, sich an einem
solchen Gesetz zu orientieren.“
Laut dem Gesetzesentwurf dürfen Waren, die vor dem 27. September 2026
in Verkehr gebracht werden, noch weitere drei Jahre ungehindert
verkauft werden. Faktisch ist es aber, mit Ausnahme von mit einem
Datumstempel versehenen verderblichen Produkten, unmöglich zu
überprüfen, wann ein Produkt tatsächlich auf den Markt gebracht
worden ist. Das führt zu einem Freibrief für Greenwashing-Produkte in
den kommenden drei Jahren. Damit ist das Gesetz in den kommenden drei
Jahren auch nicht anwendbar und verzögert den dringend notwendigen
Schutz vor täuschenden Werbeversprechen. Die Richtlinie wurde bereits
2024 verabschiedet und die Bundesregierung hatte seither Zeit, das
Gesetz rechtzeitig umzusetzen und so Unternehmen eine natürliche
Übergangsfrist zu geben. Stattdessen verwässert der aktuelle Entwurf
den Klima- und Verbraucherschutz: Er blockiert die notwendige
Lenkungswirkung hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft, verkennt die
realen Schäden von Greenwashing für Klima und Umwelt und verwehrt
wichtige Klagemöglichkeiten von Umweltorganisationen vor Gericht.
Während andere EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland oder Italien die
Richtlinie längst fristgerecht und ohne jede Schonfrist umgesetzt
haben, hebelt Österreichs Bundesregierung die notwendige
Lenkungswirkung für den Markt so vorerst aus. In parlamentarischen
Stellungnahmen haben der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und
die Bundesarbeitskammer (AK) die Bedenken von Greenpeace geteilt.
“ Es ist erschütternd, dass die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS,
die sich grundsätzlich klar zur EU bekennen, ein europarechtswidriges
Gesetz beschließen wollen. Ihr Kernargument, dass mit der
Übergangsfrist im Gesetz die Vernichtung von Produkten gestoppt
werden kann, geht ins Leere. Das hätte einerseits durch eine
fristgerechte Umsetzung der bereits am 6. März 2024 beschlossenen
Richtlinie schon längst erreicht werden können, andererseits kann
weiterhin durch Aufkleber oder ergänzende Informationen nachgebessert
werden, ohne dass ein einziges Produkt vernichtet werden muss. Denn
grundsätzlich ist den Unternehmen schon seit März 2024 die
Ausrichtung der neuen Regelung bekannt „, so Bittner abschließend.
Das Rechtsgutachten finden Sie hier: act.gp/Rechtgutachen-EmpCo
Für juristische Rückfragen zum Kurzgutachten steht Univ.-Prof. Dr.
Franz Leidenmühler, Institut für Europarecht, JKU Linz für Interviews
zur Verfügung.