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Gleichbehandlungsanwaltschaft hat neues Anfragehoch: Tätigkeitsbericht verdeutlicht Schutzlücken und rechtliche Zersplitterung

Wien (OTS) – Der Höchststand der Anfragen an die
Gleichbehandlungsanwaltschaft
verdeutlicht den hohen Bedarf an verschiedenen
Unterstützungsleistungen für Gleichstellungsarbeit.

Der neue Tätigkeitsbericht zeigt: Die Drehscheibenfunktion der
Gleichbehandlungsanwaltschaft ist zentral, um die unübersichtliche
Zuständigkeit von Anlaufstellen für Betroffene von Diskriminierung
aufzufangen. 9.268 Anfragen hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft
2024 und 2025 bearbeitet. Davon fielen 45% nicht in ihr Mandat. Der
Bericht zeigt auch auf, dass Clearingaufgaben eine zentrale Tätigkeit
der Gleichbehandlungsanwaltschaft sind: immerhin 65% dieser Anfragen
konnten nämlich erfolgreich an weitere Stellen vermittelt werden.

Damit für Betroffene der Zugang zum Recht nachhaltig erleichtert
wird, wären für die Gleichbehandlungsanwaltschaft jedoch strukturelle
Maßnahmen notwendig. Darüber hinaus gibt es nach wie vor massive
Schutzlücken im Diskriminierungsschutz, über die Besorgnis bestehen.
Sandra Konstatzky, Leiterin der Stelle, betont daher die langjährige
Forderung den Diskriminierungsschutz auf alle Lebensbereiche
auszuweiten: „Es macht derzeit einen Unterschied, ob die
Diskriminierung in der Freizeit, bei der Arbeit, bei einem ärztlichen
Besuch oder bei der Wohnungssuche besteht. Es sollte klar sein, dass
alle Menschen sich in allen Lebensbereichen auf das
Gleichbehandlungsgebot berufen können.“

Eine personelle Aufstockung der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist
aus Sicht der Leiterin wichtig, um den steigenden
Unterstützungsbedarf für Betroffene zu decken. Auch muss
sichergestellt werden, dass die neuen Aufgaben, die von der EU für
Gleichbehandlungsstellen festgelegt werden, künftig erfüllt werden
können: „Der Bericht zeigt, dass wir unsere Arbeit mit den
verfügbaren Mitteln gut machen. Aber langfristig brauchen wir
dringend einen Ausbau, damit wir für die Menschen alle
Unterstützungsangebote wie etwa Beratung und Präventionsarbeit
anbieten können, die von den neuen EU-Richtlinien vorgesehen sind.“

Zur Gleichbehandlungsanwaltschaft

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine unabhängige staatliche
Beratungseinrichtung. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags ist sie
zuständig für die Beratung und Unterstützung von Personen, die im
Sinne des Rechts auf Gleichbehandlung und Gleichstellung
Diskriminierung erleben – aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit,
ihres Geschlechts, Alters, ihrer sexuellen Orientierung, der Religion
oder Weltanschauung sowie aufgrund der Pflege und Betreuung von
Kindern und Angehörigen.