Innsbruck (OTS) – Zu einem regelrechten Skandal kam es heute
(Mittwoch) im Tiroler
Stubaital rund um die geplante und rechtmäßig einberufene
Betriebsratswahl im Explorer Hotel. Von massiven
Einschüchterungsversuchen über die Kündigung eines
Betriebsratskandidaten bis hin zum Polizeieinsatz gegen den
Wahlvorstand wurde von der Hotelleitung offenbar kein Mittel
ausgelassen, um die Gründung einer Interessenvertretung zu
sabotieren. Die Betriebsratswahl musste schlussendlich vorzeitig
beendet werden, konnte allerdings noch rechtmäßig durchgeführt
werden. Damit sorgt erneut ein Tiroler Hotelbetrieb für
Negativschlagzeilen.
Kündigung eines für den Betriebsrat kandidierenden Mitarbeiters
Seit Wochen liefen die Vorbereitungen der Gewerkschaft vida, um
im Explorer Hotel im Stubaital gemeinsam mit den 16 Mitarbeiter:innen
einen Betriebsrat zu gründen. Die – letztlich gescheiterten –
Versuche der Hotelleitung, die Betriebsratswahl mit allen Mitteln zu
verhindern, nahmen ein erschreckendes Ausmaß an. Bereits im Vorfeld
hatte die Hotelleitung einen Mitarbeiter, der für den Betriebsrat
kandidieren wollte und bei der Betriebsratswahl als Wahlvorstand eine
zentrale Rolle innehatte, ohne Angaben von Gründen gekündigt. Die
Botschaft an die Belegschaft war unmissverständlich: Wer sich für
Mitbestimmung engagiert, muss mit Konsequenzen rechnen. Die
Gewerkschaft hat diesbezüglich bereits rechtliche Schritte
eingeleitet. Auch andere Mitarbeiter:innen wurden massiv unter Druck
gesetzt. Damit nicht genug, rief die Hotelleitung schlussendlich zum
Zeitpunkt der Wahl die Polizei, um den Wahlvorstand aus dem Hotel zu
weisen. Die für eine Stunde angesetzte Betriebsratswahl musste
schlussendlich 15 Minuten vor dem geplanten Ende abgebrochen werden,
konnte aber trotz des massiven Widerstands der Hotelleitung
rechtmäßig durchgeführt werden. Mit einer hohen Wahlbeteiligung
trotzten die Beschäftigten den Einschüchterungsversuchen der
Hotelleitung.
Angriff auf demokratische Mitbestimmung
„Diese Vorgänge in einem Tiroler Hotel stellen einen
beispiellosen Angriff auf demokratische Grundrechte von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dar. Wer Beschäftigte
einschüchtert, Kandidaturen unterbindet, Wahlverantwortliche unter
Druck setzt und sogar die Polizei in Stellung bringt, stellt sich
gegen die Grundprinzipien der betrieblichen Mitbestimmung und gegen
die Demokratie selbst. Wir werden uns das nicht gefallen lassen und
erwarten uns hier auch ein klares sozialpartnerschaftliches Signal
von der Wirtschaftskammer!“, findet Tirols geschäftsführende ÖGB-
Landesvorsitzende Sonja Föger-Kalchschmied klare Worte. Der ÖGB
fordert schon länger gerichtliche Strafen bei der Ver- oder
Behinderung von Betriebsratswahlen bzw. von Wahlen zur
Personalvertretung, zum Jugendvertrauensrat und für eine
Behindertenvertrauensperson.
Die jüngsten Ereignisse zeigen einmal mehr, dass die
Negativschlagzeilen rund um einzelne Hotels in Tirol nicht abreißen.
Während die Branche öffentlich über Fachkräftemangel, Attraktivität
als Arbeitgeber und Wertschätzung für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter spricht, werden hinter verschlossenen Türen offenbar
Methoden angewandt, die in einem demokratischen Rechtsstaat keinen
Platz haben dürfen.
Vorfälle in Branche werfen Fragen auf
„Was sich hier abgespielt hat, ist nicht nur ein
arbeitsrechtlicher Skandal, sondern ein alarmierendes Signal für den
Umgang mit Mitbestimmung und Arbeitnehmerrechten in Teilen der
Tiroler Hotellerie. Die Angriffe der Unternehmensleitung auf dieses
wichtige demokratiepolitische Instrument zur betrieblichen
Mitbestimmung sprechen für sich: Diese Betriebsratswahl war mehr als
notwendig. Wer derart panisch auf die demokratische Wahl einer
Interessenvertretung reagiert, liefert selbst den besten Beweis
dafür, dass die Beschäftigten Schutz, Rückhalt und eine starke Stimme
brauchen“, so Herbert Frank, Landesvorsitzender der Gewerkschaft vida
Tirol.
Verärgert über die Anfeindungen der Unternehmensleitung zeigt
sich auch Mario Pritzi, Landessekretär der Gewerkschaft vida Tirol:
„Mit ihren Attacken hat die Unternehmensleitung alles unternommen, um
Mitsprache der Beschäftigten und eine absolut legitime Vertretung
ihrer Interessen zu verhindern. Man hat den Mitarbeiter:innen
signalisiert: Wer seine Rechte wahrnimmt, wird zur Zielscheibe.
Einschüchterung, Behinderung von Betriebsratswahlen und Missachtung
gewerkschaftlicher Rechte dürfen nicht folgenlos bleiben. Die
Beschäftigten haben Anspruch auf Schutz, auf Mitbestimmung und auf
die freie Ausübung ihrer demokratischen Rechte – ohne Angst vor
Kündigung.“
Voller Rückhalt für Beschäftigte
Der Vorfall schlägt bereits bundesweit Wellen. Eva Eberhart,
Fachbereichsvorsitzende Tourismus der Gewerkschaft vida, zieht klare
Grenzen: „Die Hotelleitung hat mit ihrem Verhalten jede Grenze eines
respektvollen und gesetzeskonformen Umgangs mit ihren Beschäftigten
überschritten. Betriebsratswahlen sind kein Gnadenakt des
Arbeitgebers, sondern ein gesetzlich geschütztes demokratisches
Recht. Wer versucht, dieses Recht zu sabotieren, greift die
Interessenvertretung der Beschäftigten frontal an. Dass die
Beschäftigten sich davon nicht einschüchtern ließen, verdient größten
Respekt.“
Explorer Hotels: 11 Standorte in Österreich und Deutschland
Die „Explorer Hotel“-Kette spricht von sich auf ihrer Website als
einem der „spannendsten Hotel-Projekten Europas“. Derzeit gibt es elf
Standorte in Österreich und Deutschland: Oberstdorf, Neuschwanstein,
Berchtesgaden, Garmisch, Montafon, Kitzbühel, Stubaital, Zillertal,
Hinterstoder, Ötztal und Bad Kleinkirchheim. Im Oktober 2026 soll der
nächste Standort in Bayrischzell eröffnet werden. Nach den heutigen
Ereignissen stellt sich jedoch eine andere Frage: Wie zeitgemäß ist
ein Unternehmen, das auf die demokratische Organisierung seiner
Beschäftigten offenbar mit Druck, Einschüchterung und
Behinderungsversuchen reagiert?
Factbox Durchführung BR-Wahl
Die Betriebsratswahl ist nach den Grundsätzen des gleichen,
unmittelbaren und geheimen Wahlrechtes durchzuführen (ArbVG § 51 Abs
1). Laut § 40 ArbVG kann in Betrieben mit mindestens fünf ständig
Beschäftigten ein Betriebsrat eingerichtet werden. Walberechtigt zur
Wahl des Betriebsrates sind Arbeitnehmer:innen im Sinne des § 36 des
Arbeitsverfassungsgesetztes, die am Tag der Wahl des Wahlvorstandes
das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Tag der Betriebsratswahl im
Betrieb beschäftigt sind (ArbVG § 52, Abs 1). Die Wahl wird, mit
Ausnahme der zugelassenen Wahlkartenwähler:innen, durch persönliche
Abgabe des Stimmzettels am Wahlort vorgenommen (BRWO § 24 Abs 3 und 4
). Betriebsräte setzen sich – abgesehen von Gesetzen – unermüdlich in
vielen weiteren Bereichen für noch mehr Fairness ein: Der Bogen
reicht von Themen wie Homeoffice, Schichtdiensten, Weiterbildung bis
hin zu zusätzlicher Freizeit. All das ist in vielen Unternehmen in
Betriebsvereinbarungen geregelt, wie sie eben nur mit dem Betriebsrat
abgeschlossen werden können.