Oberwart (OTS) – Angesichts der zunehmenden Zahl von Gewalttaten mit
Schusswaffen und
zuletzt der Amoktat in Graz, weist der Bundesverband der
Gewaltschutzzentren erneut auf die dringende Notwendigkeit hin, den
privaten Waffenbesitz in Österreich deutlich stärker zu regulieren.
Karin Gölly , Bundesverbandsvorsitzende der Gewaltschutzzentren
Österreichs, betont: „Wir wissen, dass der Zugang zu Waffen in vielen
Fällen ein erhöhtes Risiko für Frauen und generell alle von Gewalt
betroffenen Personen darstellt. Ein konsequenter gesetzlicher Rahmen
ist unerlässlich, um gefährdete Menschen besser zu schützen“.
Verbunden mit dem Appell an die Politik, das Waffenrecht
grundlegend zu reformieren, legt der Bundesverband eine Stellungnahme
mit drei zentralen Forderungen vor:
1.
Der Bundesverband der Gewaltschutzzentren spricht sich gegen den
privaten Besitz von Waffen aus. Ausnahmen soll es lediglich für Jäger
*innen und Sportschütz*innen geben – jedoch auch für diese nur unter
verschärften Bedingungen.
2. Sollte ein generelles Verbot von Waffen für Privatpersonen
politisch nicht durchsetzbar sein, setzt sich der Bundesverband
zumindest für eine Gleichstellung der derzeit unterschiedlich
geregelten Waffen der Kategorie B und C mit einheitlich verschärften
Regelungen ein :
a ) Reform der Verlässlichkeitsprüfung für Waffen der Kategorie B und
C:
–
Nutzung der jeweils aktuellen wissenschaftlichen Standards für
die psychologische Diagnostik.
–
Verpflichtende Verlässlichkeitsprüfung auch für Inhaber*innen von
Jagdkarten.
–
Wiederholte behördliche Verlässlichkeitsprüfung im
Dreijahresrhythmus.
–
Überarbeitung der Rechtfertigungsgründe für die Ausstellung einer
Waffenbesitzkarte
3.
Einführung eines Alterslimits von 25 Jahren für den Besitz von
Waffen
4.
Verwahrung- und Kontrollregelungen von Waffen der Kat. B und C
inklusive Sensibilisierung von Waffenbesitzer*innen hinsichtlich
einer sicheren Verwahrung.
5.
Verständigungspflicht bzw. zumindest Auskunftsrecht für
gefährdete Personen über Entscheidungen in waffenbehördlichen
Verfahren.
6.
Einführung einer detaillierten Datenerhebung und Statistik ,
insbesondere zur Häufung negativer Beurteilungen der
Verlässlichkeitsprüfungen und erlassener sowie aufgehobener
vorläufiger Waffenverbote nach Betretungs- und Annäherungsverboten.
7.
Ein grundsätzliches Verbot des Kaufs bzw. Verkaufs von Waffen (
der Kategorien B und C) unter Privaten .
8.
Sollte dieser Reformvorschlag nicht berücksichtigt werden fordert
der Bundesverband:
– Verkürzte Fristen zur behördlichen Überprüfung bei der
Registrierung
– Einführung verpflichtender Wartefristen auch bei privaten
Transaktionen
Weitere Forderungen:
–
Anonyme Rückgabemöglichkeit für illegale Waffen bei Polizei oder
Waffenbehörde.
–
Ex-lege-Waffenverbot , wenn Betretungs- oder Annäherungsverbot
aus praktischen Gründen nicht ausgesprochen werden kann.
–
Ex-lege-Waffenverbot bei einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor
Gewalt in Wohnungen, zum allgemeinen Schutz vor Gewalt und zum Schutz
vor Eingriffen in die Privatsphäre.
Die Gewaltschutzzentren richten den eindringlichen Appell an die
politischen Entscheidungs-träger*innen, die Reform des Waffenrechts
rasch und umfassend voranzutreiben und die vorgelegten
Reformvorschläge in die Ausarbeitung eines Reformpaketes
einzubeziehen. Sie bieten dafür auch weiterhin ihr Expert*innenwissen
und ihre praktischen Erfahrungen im Gewaltschutz an. Der Schutz von
Menschenleben muss bei der Verschärfung des Waffengesetzes im
Vordergrund stehen.
Die Stellungnahme der Gewaltschutzzentren zur Reform des
Waffenrechts finden Sie zum Download unter
https://www.gewaltschutzzentrum.at/stellungnahmen-und-studien/ .
Rückfragen bitte an:
Dr.in Barbara Jauk
Justizielle Delegierte des Bundesverbandes der Gewaltschutzzentren
Tel: 0676 / 911 20 44
Mail: [email protected]
Mag.a Christina Riezler
Stv. Bundesverbandsvorsitzende u. Justizielle Delegierte des
Bundesverbandes der Gewaltschutzzentren
Tel: 0664/241 67 97
Mail: [email protected]