Gewalt am Arbeitsplatz: AK fordert Schutz für Beschäftigte

Linz (OTS) – In Oberösterreich erleben viele Arbeitnehmer:innen
Übergriffe –
psychisch, körperlich oder sexualisiert. Gewalt am Arbeitsplatz ist
aber kein individuelles Problem oder gar ein „Berufsrisiko“.
Arbeitgeber stehen in der Pflicht, Beschäftigte zu schützen. „ Wer in
die Arbeit geht, hat das Recht auf ein sicheres und wertschätzendes
Umfeld. Wir machen uns stark für eine Arbeitswelt, in der Gewalt
keinen Platz hat “, betont AK-Präsident Andreas Stangl.

Gewalt zeigt sich am Arbeitsplatz in vielen Formen, etwa durch
psychische Gewalt, Mobbing, sexuelle Belästigung oder körperliche
Übergriffe durch Vorgesetzte, Kolleg:innen oder externe Personen.
Besonders betroffen sind Beschäftigte im Gesundheits-, Sozial- oder
Dienstleistungsbereich. Während Frauen öfter sexuellen Übergriffen
ausgesetzt sind, werden Männer häufiger körperlich attackiert.

Schwerwiegende Folgen
Gewalt am Arbeitsplatz beschränkt sich nicht nur auf den Moment des
Vorfalls. Die psychischen und physischen Langzeitfolgen, von
Schlafstörungen über Angstzustände bis hin zu Burnout, können
gravierend sein. Für Unternehmen entstehen durch ein angespanntes
Betriebsklima, vermehrte Krankenstände und Kündigungen ebenfalls
erhebliche Kosten.

Klare Maßnahmen erforderlich

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Arbeitgeber sind gesetzlich
verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu
sorgen, etwa durch Schutzmaßnahmen, Schulungen und klare Abläufe bei
Vorfällen.

Frühzeitiges Eingreifen: Betroffene sollen ermutigt werden,
Übergriffe zu melden, Beweise zu sichern und sich Unterstützung zu
holen.

Vertrauenspersonen einbeziehen: Betriebsrat,
Arbeitsmediziner:innen oder Sicherheitsvertrauenspersonen können
erste Anlaufstellen sein.

Nulltoleranz bei sexueller Belästigung: Auch scheinbar „harmlose“
Übergriffe sind ernst zu nehmen. Arbeitgeber müssen Betroffene aktiv
schützen und Täter konsequent zur Verantwortung ziehen.

AK steht Betroffenen zur Seite
Die Arbeiterkammer Oberösterreich bietet kostenlose arbeitsrechtliche
Beratung und vermittelt bei Bedarf psychosoziale Unterstützung.
Gemeinsam mit spezialisierten Einrichtungen wie dem
Gewaltschutzzentrum oder der Gleichbehandlungsanwaltschaft können
Betroffene gestärkt werden.

Neues Übereinkommen nimmt Arbeitgeber in die Pflicht
Einen wichtigen internationalen Rahmen bietet das Übereinkommen Nr.
190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), das ab 11.
September 2025 in Österreich in Kraft tritt. Es verankert das Recht
auf eine gewaltfreie Arbeitswelt und verpflichtet Staaten und
Arbeitgeber zu umfassender Prävention, Sanktionen, Zugang zu
Gerichten und wirksamen Kontrollmechanismen. Der Schutz gilt für alle
arbeitenden Personen und bezieht sich nicht nur auf den Arbeitsplatz
selbst, sondern auch auf Pausenbereiche und arbeitsbezogene
Veranstaltungen.

Forderung der AK Oberösterreich
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert von Unternehmen,
Beschäftigte besser vor übergriffigem Verhalten zu schützen. Gewalt
ist kein Tabuthema, sondern eine Frage der Verantwortung. Respekt,
Wertschätzung und Sicherheit müssen zur Normalität für alle
Beschäftigten am Arbeitsplatz werden.