Gesundheitsausschuss: Künftig nur mehr Tabaksticks ohne Aroma erhältlich

Wien (PK) – Künftig dürfen auch „erhitzte Tabakerzeugnisse“ kein
Aroma mehr
enthalten, sieht eine heute im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen
aller Fraktionen beschlossene Regierungsvorlage vor. Für Zigaretten
und für Tabak zum Selbstdrehen gilt das jetzt schon. Von der
Neuregelung konkret betroffen sind die sogenannten Tabaksticks, die
in den entsprechenden Erhitzungsgeräten verwendet werden und in
unterschiedlichen Geschmacksrichtungen erhältlich sind. Mit der nun
vorliegenden Lösung konnte ein EU-Vertragsverletzungsverfahren
abgewendet werden, hob Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig
hervor. Es handle sich dabei aber nur um einen ersten Schritt, dem
noch weitere folgen müssten.

Weiters fasste der Ausschuss einen Beschluss, der auf die
Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln abzielt. Der im
Jahr 2023 beschlossene Infrastruktursicherungsbeitrag, der von
Arzneimittel-Großhändlern für Produkte, die unter der
Kostenerstattungsgrenze liegen, beantragt werden kann, wird um drei
Jahre verlängert. Allerdings reduziert sich der Betrag pro Packung
von 0,28 Ꞓ auf 0,13 Ꞓ.

Auf der Tagesordnung standen auch eine Reihe von Berichten, die
unter anderem über die noch getätigten Auszahlungen aus dem COVID-19-
Krisenbewältigungsfonds in den letzten Monaten informierten. Diese
wurden mehrheitlich zur Kenntnis genommen und gelten somit als
enderledigt. Einstimmig genehmigt würden überdies zwei
Rahmenabkommen, die eine bessere Zusammenarbeit im Bereich des
Rettungsdienstes zwischen Österreich und Ungarn bzw. der Slowakei
gewährleisten sollen.

Erhitzte Tabakerzeugnisse künftig auch ohne Aroma

In Umsetzung einer EU-Richtlinie soll somit das bereits für
Zigaretten und für Tabak zum Selbstdrehen geltende Verbot nun auf
sämtliche erhitzte Tabakerzeugnisse mit charakteristischem Aroma
ausgeweitet werden. Gemeint sind damit die sogenannten Tabaksticks.
Von der Regelung nicht erfasst sind etwa die E-Zigaretten, bei denen
eine – nikotinhaltige oder nikotinfreie – Flüssigkeit (Liquid)
verdampft wird.

Verschärft werden auch die Kennzeichnungsbestimmungen. Sofern es
sich bei den Produkten um „Rauchtabakerzeugnisse“ handelt, soll es
keine Ausnahmen mehr bei der Verpflichtung zu
„Informationsbotschaften“ sowie „gleichen kombinierten
gesundheitsbezogenen Warnhinweisen“ (Text, Bild und Information über
Hilfsprogramme zur Raucherentwöhnung) geben, so wie das auch bereits
verpflichtend für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gilt. Bereits
produzierte oder in Verkehr gebrachte Produkte können bis spätestens
31. Mai 2026 noch verkauft werden ( 126 d.B. ).

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ) machte in der Debatte zum Tabak-
und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) darauf
aufmerksam, dass laut WHO mehr als acht Millionen Menschen pro Jahr
an den Folgen des Tabakkonsums sterben würden. Allein 27 % aller
Krebserkrankungen seien auf den Tabakkonsum zurückzuführen. Was die
EU-Richtlinie angeht, so habe die EU-Kommission die vorgeschlagenen
Änderungen mit den deutlich gestiegenen Absatzmengen von neuartigen
Tabakprodukten begründet. Diese würden insbesondere Jugendlichen
ansprechen, argumentierte Silvan.

Zustimmung kam auch von den Grünen, die sich aber noch
weitreichendere Regelungen gewünscht hätten. Dazu hätte schon der
frühere Minister Rauch einen Entwurf ausgearbeitet, der unter anderem
ein Rauchverbot an Spielplätzen enthalten würde, führte Ralph
Schallmeiner (Grüne) ins Treffen. Außerdem müssten seiner Meinung
nach auch noch andere Nikotinprodukte in die Regelung einbezogen
werden.

Gerhard Kaniak (FPÖ) unterstützte die mit dem Entwurf
einhergehenden Verbesserungen der Jugendschutzbestimmungen. Aber auch
er ortete Regulierungslücken, insbesondere was die „Pouches“ (
Nikotinbeutel) und die dislozierten Verkaufsstellen angeht, weil dort
die Altersbeschränkungen leicht umgangen werden könnten. Nikotin
mache extrem süchtig, gab Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) zu
bedenken, die Novellierung sei daher zu begrüßen.

Arzneimittel: Infrastruktursicherungsbeitrag wird in reduzierter
Form um drei Jahre verlängert

Im Sinne der Sicherstellung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln
wurde im Jahr 2023 der Infrastruktursicherungsbeitrag beschlossen.
Dieser kann von Arzneimittel-Großhändlern für jede in Apotheken
abgegebene Handelspackung beantragt werden, sofern der Preis unter
der Kostenerstattungsgrenze liegt. Die Koalitionsparteien haben nun
einen Initiativantrag eingebracht, der eine Herabsetzung des
Infrastruktursicherungsbeitrags von 0,28 Ꞓ auf 0,13 Ꞓ pro
Handelspackung vorsieht und einstimmig angenommen wurde ( 348/A ).
Zur Erhöhung der Planungssicherheit soll dieser jedoch drei Jahre
lang, also bis zum 31. August 2028 gelten, erläuterte Abgeordneter
Michael Seemayer (SPÖ). Eine rasche Lösung sei erforderlich gewesen,
da die alte Bestimmung bald auslaufe.

Tägliche Information zu gelagerten Arzneispezialitäten und
Wirkstoffen

Weiters umfasst der Antrag den Aufbau eines Monitoringsystems,
das zur Früherkennung von Lieferengpässen und der
gesundheitspolitischen Steuerung im Bereich von Arzneimitteln
herangezogen werden soll. Ab 1. Jänner 2026 sind sogenannte
Arzneimittel-Vollgroßhändler dazu verpflichtet, das Ministerium, das
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen und den Dachverband der
Sozialversicherungsträger täglich über eine elektronische
Schnittstelle Daten zu gelagerten Arzneispezialitäten und Wirkstoffen
zur Verfügung zu stellen (z. B. Anzahl der Packungen, bestellte
Mengen, durchschnittlicher Monatsbedarf, Angaben zur Lieferfähigkeit)
. Diese Bereitstellung von Lagerstandsdaten sei Voraussetzung für den
Aufbau eines Monitoringsystems zur Früherkennung von Lieferengpässen
und der gesundheitspolitischen Steuerung im Bereich von
Arzneimitteln, ist den Erläuterungen zu entnehmen.

Abgeordnete Fiona Fiedler (NEOS) versprach sich durch die
Einführung des Monitoring-Systems eine gute Datenlage, die die
Planungen in Hinkunft erleichtern werde.

Diesem Argument schloss sich auch Ralph Schallmeiner (Grüne) an,
der sich danach erkundigte, ob der quasi halbierte Betrag nun
ausreichen werde. Diesbezüglich meldete auch Gerhard Kaniak (FPÖ)
erhebliche Zweifel an. Schon jetzt würden die Deckungsbeiträge
ständig sinken, die Kosten etwa für Energie oder Personal aber
steigen. Der Infrastruktursicherungsbeitrag wäre eigentlich dazu
gedacht, die Auslieferung von kostengünstigen Arzneimitteln zu
bewerkstelligen; dies könne sich nun nicht mehr ausgehen.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig begrüßte die
Fortführung des Infrastruktursicherungsbeitrags, weil damit das Ziel
verfolgt werde, Lieferengpässe hintanzuhalten. Die Höhe des Betrags
sei das Ergebnis von intensiven Verhandlungen gewesen, berichtete
sie. Wichtig sei aus ihrer Sicht die Einführung eines
Monitoringsystems, um etwa rechtzeitig auf Versorgungsprobleme
reagieren zu können.

Übereinkommen mit Ungarn und der Slowakei über die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungswesen

Durch die zunehmende Mobilität der Bevölkerung vor allem im
grenznahen Bereich erscheint der Regierung eine möglichst enge
Zusammenarbeit im medizinischen Rettungswesen erforderlich. Es soll
insbesondere für Unfallopfer eine zeitnahe medizinische Hilfestellung
sowie die Überstellung in die nächstgelegene stationäre medizinische
Einrichtung – unabhängig von den Staatsgrenzen – sichergestellt
werden. Aus diesem Grund hat Österreich Rahmenabkommen sowohl mit
Ungarn ( 111 d.B.) als auch mit der Slowakei ( 110 d.B. )
ausverhandelt, die nun den gesetzlichen Rahmen für den Abschluss
regionaler Kooperationsabkommen schaffen sollen.

Im Konkreten soll es etwa zur Vereinfachung von
Verwaltungsverfahren kommen. So wird unter anderem die an sich
erforderliche Ausweispflicht temporär ausgesetzt und die
Weiterverwendung der eigenen besonderen Lichtwarn- und akustischen
Signale im jeweiligen anderen Land geregelt. Im Fall der Slowakei
bezieht sich das Abkommen konkret auf die Selbstverwaltungsregionen
Bratislava und Trnava bzw. auf die Bundesländer Niederösterreich,
Burgenland und Wien. Es wird zudem festgelegt, dass die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf Grund eines Antrags der
jeweils zuständigen Rettungsleitstelle erfolgen soll. Beide
Staatsverträge wurden einstimmig genehmigt.

Fiona Fiedler (NEOS) hob vor allem hervor, dass die Abkommen
einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Rechtssicherheit leisten
und auch offene Haftungsfragen geklärt würden. Äußerst positiv
beurteilt wurden die Staatsverträge von Mario Lindner (SPÖ) sowie von
Angela Baumgartner (ÖVP), die zudem auf ein ähnliches Abkommen mit
Tschechien verwies.

Finanzzielsteuerung Gesundheit: Positive Trends bei Ländern und
Krankenversicherungen

Über die Einhaltung der sektorenübergreifenden
Ausgabenobergrenzen im Bereich der Zielsteuerung Gesundheit
informieren sowohl ein Jahresbericht 2023 als auch der das erste
Halbjahr 2024 umfassende Kurzbericht, die von der Gesundheit
Österreich GmbH für das Sozialministerium erstellt und heute im
Ausschuss mehrheitlich (ohne Stimmen der FPÖ) zur Kenntnis genommen
wurden ( III-122 d.B. ).

Wesentlicher Bestandteil der 15a-Vereinbarung Zielsteuerung
Gesundheit war ein Kostendämpfungspfad, der eine Reduktion des
jährlichen Ausgabenwachstums von 3,6 % (2017) auf jeweils 3,2 % in
den Jahren 2021 bis 2023 vorsah. Außerdem wurden strategische Ziele
in den Bereichen „bessere Versorgung, bessere Qualität und gesündere
Bevölkerung“ definiert, deren Erreichung anhand von 22 Indikatoren
gemessen wird.

Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) sprach einige Ergebnisse des Berichts
wie etwa die Entwicklung der Durchimpfungsrate bezüglich
Mumps/Masern/Röteln an, die aus ihrer Sicht besorgniserregend sei.
Mittlerweile seien in der Altersgruppe der Zwei- bis Fünfjährigen 8 %
der Kinder komplett ungeimpft, wodurch der sogenannte Herdenschutz
nicht mehr gesichert sei. „Luft nach oben“ gebe es ihrer Meinung nach
auch bei der Anzahl der tagesklinischen Behandlungen, die im
internationalen Vergleich oft noch viel zu gering seien. Positiv
hingegen bewertete sie den deutlichen Anstieg bei den
Primärversorgungseinheiten.

Die frühere Regierung hätte mit der Reparatur der gesetzlichen
Grundlage für Primärversorgungseinheiten eine gute Grundlage
geschaffen, rief Ralph Schallmeiner (Grüne) in Erinnerung. Darauf
müsse weiter aufgebaut und auch über Facharztzentren nachgedacht
werden. Bezüglich der Einhaltung der Ausgabenobergrenzen frage er
sich, warum es so deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern
Wien und Burgenland auf der einen Seite und Niederösterreich auf der
anderen Seite gebe.

Obgleich das Zielsteuerungssystem anfangs nicht so schlecht
funktioniert habe, müsse man jetzt feststellen, dass der
Ausnahmezustand in der Corona-Zeit nunmehr zum Dauerzustand geworden
sei, urteilte Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ). Statt aber den
Fehler im System zu suchen, würden einfach die Ausgabenobergrenzen um
25 % erhöht, wodurch viele Bundesländer die Grenzen wieder einhalten
könnten. Er bemängelte auch die fehlende Transparenz im
Gesundheitswesen. So wisse man etwa noch immer nicht genau, wie viel
pro Jahr für Arzneimittel ausgegeben werde.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig ging auf die
einzelnen Fragen ein und gab unter anderem zu bedenken, dass im
Burgenland viele neue Angebote geschaffen wurden und dass die
gesundheitliche Versorgung in Wien teilweise für ganz Österreich zur
Verfügung stehe. Die generelle Ausgabenentwicklung müsse auch im
Lichte der gestiegenen Lohnkosten, des Einsatzes teurerer Medikamente
und der demographischen Entwicklung betrachtet werden, merkte die
Staatsekretärin an.

Das von Abgeordneter Fiona Fiedler (NEOS) angesprochene
elektronische Erinnerungssystem bezüglich Impfungen werde sicher ein
Fortschritt sein, bei der Umsetzung gebe es aber noch einige Hürden,
die zu bewältigen sind.

Bei der Beschaffung von Medikamenten wolle man von
Bestpreisprinzip in Richtung Bestbieterprinzip umstellen, erklärte
sie, außerdem unterstützte Österreich den von der EU vorgeschlagenen
„Critical Medicines Act“. Bei der Versorgung der Pflegeheime mit
Arzneimitteln gebe es bereits einige Verbesserungen. So könnten etwa
Großpackungen direkt an Patient:innen abgegeben werden.

Nachzahlungen für Corona-Ausgaben schlagen sich noch in Berichten
nieder

Schließlich wurden auch vier Berichte bezüglich der Corona-
Ausgaben des Gesundheitsressorts behandelt und mehrheitlich – ohne
Zustimmung der FPÖ – zur Kenntnis genommen ( III-61 d.B., III-94 d.B
., III-144 d.B. und III-169 d.B .).

Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) befasste sich vor allem
mit dem Thema COVID-19-Impfung und kritisierte, dass diese
schwangeren Frauen empfohlen werde. Laut einer Studie aus Tschechien
habe sich ganz klar gezeigt, dass bei geimpften Frauen um 30 % mehr
Aborte aufgetreten seien bzw. sie gar nicht schwanger geworden seien.
Mittlerweile wisse man auch, dass durch die Impfung kein Fremdschutz
gegeben sei, merkte Katayun Pracher-Hilander (FPÖ) weiters an.

Gerhard Kaniak (FPÖ) verwies auf die hohen Logistik- und
Entsorgungskosten, die im Zusammenhang mit der Impfstoffbeschaffung
angefallen seien. Trotzdem sei aber geplant, weitere Dosen
anzuschaffen, hinterfragte er kritisch. Peter Wurm (FPÖ) zeigte sich
verwundert darüber, dass sich kein Vertreter bzw. Vertreterin der
anderen Parteien bei diesem Punkt zu Wort gemeldet habe. Dies sei
aber angesichts des „gesundheitlichen, bürgerrechtlichen und
wirtschaftlichen Wahnsinns“ der hinterlassen wurde, aber vielleicht
auch nicht überraschend.

Zu vielen Fragen, die von den FPÖ-Abgeordneten Irene Eisenhut,
Andrea Schartel und Gerhard Kaniak gestellt wurden, teilte
Staatsekretärin Königsberger-Ludwig mit, dass die angesprochenen
Auszahlungen auf Nachbuchungen von „Altlasten“ zurückzuführen seien.
In all diesen Bereichen seien aber keine neuen Kosten angefallen.

Was das Thema Impfen angehe, so sehe man darin eine der
wirksamsten präventiven Gesundheitsmaßnahmen, betonte Königsberger-
Ludwig. Ihr Ressort würde sich zudem auf die Empfehlungen des
nationalen Impfgremiums verlassen, das wissenschaftlich fundiert
vorgehe. Keine näheren Auskünfte konnte sie zudem Impfstoffverträgen
machen, weil darin Stillschweigen vereinbart worden sei.

Beim Abwassermonitoring ende der Vertrag Ende 2025, berichtete
Königsberger-Ludwig, es soll aber auch in Zukunft weitergeführt
werden. Damit könne nämlich auf schnelle und kostengünstige Weise das
Infektionsgeschehen erfasst werden. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss
) sue