Gesundheitsausschuss beschließt das Verbot von Einweg-E-Zigaretten ab Ende des Jahres

Wien (PK) – Wie die Regierung bereits seit Längerem angekündigt hat,
sollen
Einweg-E-Zigaretten – mit und ohne Nikotin – per Ende des Jahres
verboten werden. Das ist ein zentraler Inhalt der Novelle zum Tabak-
und Nichtraucherschutzgesetz, die heute im Gesundheitsausschuss mit
den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossen wurde. Neben
einer strengeren Regulierung von neuartigen Produkten wie
Nikotinbeuteln oder koffeinhaltigen Pulvern zum nasalen Gebrauch,
wird auch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln auf öffentlichen
Spielplätzen untersagt. Bei Missachtung der Bestimmungen drohen ab
dem 20. August 2026 Verwaltungsstrafen in der Höhe von 500 Ꞓ, in
Wiederholungsfällen bis zu 2.000 Ꞓ.

In weiteren Regierungsvorlagen, die mehrheitlich angenommen
wurden, wird normiert, dass Fachärztinnen bzw. Fachärzte für
Allgemeinmedizin und Familienmedizin rückwirkend ab dem 1. Juni 2026
nicht der Sonderfachbeschränkung unterliegen sollen und dass die
Berufsgruppe der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in das
seit 1.1.2024 geschaffene neue Qualitätssicherungssystem integriert
wird.

Durch einen in der Sitzung eingebrachten Abänderungsantrag zum
Ärztegesetz wird zudem die Dauer der Basisausausbildung, also die
erste Phase der Facharztausbildung, ab 1. August 2026 von neun auf
sechs Monate verkürzt. Damit soll es nicht nur zu einer
Verwaltungsvereinfachung kommen, sondern vor allem die Wartezeiten
auf Ausbildungsplätze verkürzt werden, hob Staatssekretärin Ulrike
Königsberger-Ludwig hervor.

Im – mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ beschlossenen –
Gesundheitstelematikgesetz wiederum wird die Ausnahmeregelung für die
Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax noch einmal um ein Jahr
verlängert, da derzeit noch keine technischen Alternativlösungen
vorliegen würden.

Auf der Agenda standen auch zahlreiche Oppositionsanträge, die
allesamt vertagt wurden. Die FPÖ plädierte im Sinne des Schutzes von
Kindern und Jugendlichen für ein Verbot des Verkaufs von Lachgas über
frei zugängliche Automaten sowie für die Aufhebung der Altersgrenze
von 70 Jahren für Kassenärztinnen und Kassenärzte. Außerdem legten
die Freiheitlichen einen umfassenden Maßnahmenplan zur Sicherstellung
der Medikamentenversorgung und Stärkung des Pharmastandorts
Österreich vor.

Bei den Initiativen der Grünen standen Forderungen nach einer
„Finanzierung aus einer Hand“ im Gesundheitswesen, einem Abschluss
eines einheitlichen Gesamtvertrags und einer Entmachtung der
Landesärztekammern sowie – zum wiederholten Mal – nach einer
rechtlichen Grundlage für das Impfen in Apotheken im Mittelpunkt .

Umfassendes Schutzniveau durch Einbeziehung aller
Einstiegsprodukte für den Tabakkonsum

In Hinkunft sollen aus gesundheitspolitischen Gründen sowohl
nikotinhaltige Produkte (z.B. Nikotinpouches, Nikotinzahnstocher) als
auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse, die oft aufputschende
Subtanzen (Koffein, Guarana, etc.) enthalten, wie klassische
Tabakprodukte behandelt und damit einem umfassenden Schutzniveau (
inklusive Abgabe- und Werbeverbot) unterworfen werden. Auch sollen
laut der Regierungsvorlage zusätzliche gesundheitsbezogene
Warnhinweise sowie die Festlegung einer Mindestfüllmenge von 15
Einheiten den Kauf von Packungen von tabakfreien Nikotinerzeugnissen
erschweren ( 531 d.B. ).

In der Begründung heißt es, dass E-Zigaretten, die von 25 % der
jungen Menschen (15 bis 24 Jahre) schon zumindest einmal probiert
worden sind, aufgrund ihrer Aufmachung und ihres Preises besonders
für Kinder und Jugendliche eine besondere Anziehung ausüben würden.
Mit der Ausdehnung des Verbots auf „tabakfreie Nikotinerzeugnisse“
und „tabakfreie Nikotinersatzerzeugnisse“ will man der rasanten
Entwicklung im Bereich dieser Produkte, die große gesundheitliche
Gefahren bergen und deren Konsum rasch steigen würde, entgegentreten.
Außerdem würden die in den E-Zigaretten enthaltenen Lithiumbatterien
nicht nur Entsorgungsprobleme schaffen, sondern auch immer mehr
Spontanbrände in der Abfallwirtschaft verursachen, heißt es in den
Erläuterungen des Gesetzentwurfs.

Um ein hohes Schutzniveau für Kleinkinder zu gewährleisten, wird
auch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder Abfällen von
verwandten Erzeugnissen auf öffentlichen Spielplätzen ab dem 20.
August 2026 untersagt. Bei Missachtung der Bestimmungen würden
Verwaltungsstrafen in der Höhe von 500 Ꞓ, in Wiederholungsfällen bis
zu 2.000 Ꞓ, drohen. Das Wegwerfverbot soll ferner durch einen
deutlich wahrnehmbaren Hinweis gekennzeichnet werden.

Da es bei der Umsetzung des Versandhandelsverbots in der Praxis
zu Problemen gekommen sei, wird auch in diesem Bereich nachgeschärft
und den Kontrollorganen die Möglichkeit des anonymen Erwerbs von
Tabakprodukten und verwandten Erzeugnissen („Mystery Shopping“)
eingeräumt.

Mitverhandelt wurde auch ein Entschließungsantrag ( 844/A(E)) der
Freiheitlichen, in dem sie sich dafür einsetzten, den Verkauf von
Lachgas über frei zugängliche Automaten zu untersagen.

Opposition erkennt gewisse Verbesserungen an, will aber noch mehr

Petra Tanzler (SPÖ) hob die Bedeutung der Novelle für die
Gesundheitsprävention und den Nichtraucherschutz hervor. Damit werde
auf die starke Zunahme an neuartigen Tabak- und Nikotinprodukten
sowie das geänderte Konsumverhalten vor allem bei Jugendlichen
reagiert. Dieser Einschätzung schloss sich auch Juliane Bogner-Strauß
(ÖVP) an. Bei den 15-Jährigen hätten rund 10 % schon einmal
sogenannte Pouches probiert, gab sie zu bedenken.

In Summe würde sich einiges verbessern, räumte Ralph Schallmeiner
(Grüne) ein, aber es würde auch einiges noch fehlen. Seiner Meinung
nach sei etwa das Verbot von Einweg-E-Zigaretten „relativ schwammig“
formuliert und könne wohl leicht umgangen werden. Auch bei den
Nikotinbeuteln hätte man konkrete PH-Werte festlegen müssen. Kritisch
beurteilte Schallmeiner ferner die Umstellung von einem
Zulassungsverfahren auf eine Meldeverpflichtung, was nun auch für
neuartige Tabakerzeugnisse gelten soll. Dringenden Handlungsbedarf
sah er bezüglich der „Automaten mit Bewegtbildern“; diese blinkenden
Monitore „gehören einfach weg“.

Nur punktuelle Verbesserungen konnte Christoph Steiner (FPÖ)
erkennen, der dafür als Beispiel die Konkretisierung des
Versandhandelsverbots anführte. Durch die Aufnahme neuer Produkte in
das Gesetz würde jedoch wieder zusätzliche Bürokratie entstehen,
mutmaßte er. Außerdem ortete Steiner einen „Kniefall vor Brüssel“,
zumal die EU-Vorgaben „unreflektiert umgesetzt“ würden. Auch das
Wegwerfverbot sei aus seiner Sicht halbherzig, da es nur auf
Spielplätzen gelte. Unverständlich war für ihn zudem, warum es zu
keinem Verbot von Lachgas in Automaten komme, da der Konsum zu
massiven psychischen, kognitiven und teils irreversiblen
gesundheitlichen Schäden führen könne. Das Lachgas sei derzeit
leichter erhältlich als Zigaretten und würde z.B. in Tirol sogar
gemeinsam mit Ballons verkauft, zeigte sich Steiner entrüstet. Es
gebe daher kein Argument dafür, um auf die „supertolle Lösung“ aus
der EU zu warten.

Königsberger-Ludwig: Wichtige gesundheitspolitische Maßnahme im
Sinne des Jugendschutzes

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig sprach von einer aus
gesundheitspolitischer Sicht „sehr guten Vorlage“, die zudem dem
Jugendschutz Rechnung trage. Sie wies unter anderem darauf hin, dass
Nikotinvergiftungen stark im Zunehmen seien, wobei 58 % der Fälle
unter Vierjährige betreffen. Daher sei auch das Wegwerfverbot auf
Spielplätzen eine wichtige Maßnahme, unterstrich sie.

Bezüglich des Antrags zum Lachgas gab die Staatssekretärin zu
bedenken, dass eine Regelung im Rahmen des Arzneimittelrechts nicht
möglich sei, weil das Produkt auch im Lebensmittelbereich verwendet
werde. Sie werde sich aber weiterhin für eine gemeinsame Lösung mit
dem Koalitionspartner einsetzen. Spätestens ab dem Jahr 2027 würde
ohnehin eine europäische Regelung kommen, kündigte sie an.

Ärztegesetz bringt Ausnahme von der Sonderfachbeschränkung

Nachdem die bisherige Ausbildung zur Ärztin bzw. zum Arzt für
Allgemeinmedizin schrittweise durch eine Facharztausbildung ersetzt
wird, kommt es zu weiteren rechtlichen Anpassungen. Eine
Regierungsvorlage sieht unter anderem vor, dass Fachärztinnen bzw.
Fachärzte für Allgemeinmedizin und Familienmedizin rückwirkend ab dem
1. Juni 2026 nicht der Sonderfachbeschränkung unterliegen sollen.
Außerdem soll aus Gründen der Transparenz die Bewilligung zum Führen
einer Hausapotheke in der Ärzteliste erfasst und öffentlich
ersichtlich sein. Weiters werden im Ärztegesetz Klarstellungen
hinsichtlich der Telemedizin sowie kleinere Änderungen im Kammerrecht
vorgenommen. Im Laufe der Sitzung brachten die Koalitionsparteien
einen Abänderungsantrag ein, der eine Verkürzung der Basisausbildung
von sechs auf neun Monate ab dem 1. August 2026 beinhaltet. Dadurch
entfällt auch die Anrechnungsmöglichkeit des klinisch-praktischen
Jahres (KPJ) auf Zeiten der ärztlichen Ausbildung.

Um das derzeit „gut funktionierende System im Bereich der Opioid-
Substitutionsbehandlung“ bis zur technischen Verfügbarkeit eines
elektronischen Prozesses weiterhin zu ermöglichen, soll ferner die
dafür vorgesehene Frist auf Ende 2028 erstreckt werden, steht im
Fokus der Änderungen im Suchtmittelgesetz, das ebenfalls novelliert
wird. Bis dahin können unter bestimmten Voraussetzungen
Dauerverschreibungen ausgestellt werden ( 532 d.B. ).

Rudolf Silvan (SPÖ) ging auf die Eckpunkte des Gesetzes ein und
hob unter anderem hervor, dass eine sogenannte Erstkopie der
Krankengeschichte in Hinkunft kostenlos zur Verfügung gestellt werden
müsse. Damit habe man auf ein Erkenntnis des OGH reagiert.

Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) begründete den Abänderungsantrag
damit, dass es bei den Ausbildungsplätzen einen Rückstau gebe und vor
allem die Wartezeiten in Wien sehr lang seien. Es sei dennoch
gewährleistet, dass dieselben Inhalte gelehrt würden. Sie verwies
diesbezüglich auf eine Studie der ETH Zürich, wonach zwischen dem
klinisch-praktischem Jahr (KPJ) und der Basisausbildung eine
Überlappung von rund 50 % bestünde.

FPÖ-Mandatar Christoph Steiner befürchtete eine „Nivellierung
nach unten“, da man in sechs Monaten nicht dasselbe lernen könne wie
in sechs Monaten.

Seine Fraktion wollte zunächst der Novelle zustimmen, erklärte
Ralph Schallmeiner (Grüne). Da aber die Abänderungen wieder so
kurzfristig eingebracht worden seien, müsse man sich das bis zum
Plenum genauer anschauen. Er hege den Verdacht, dass die Ärztekammer
die bestehende Regelung nicht umsetzen wolle.

Gerhard Kaniak (FPÖ) fand „vieles nicht schlüssig“ und mahnte
eine ordentliche Begutachtung ein. Kritisch beurteilte er zudem, dass
die Kassenärztinnen und -ärzte für die Kopie der Krankengeschichte
keine Kostenvergütung erhalten sollen. Aufgrund seiner langjährigen
beruflichen Erfahrung als Apotheker, der Substitionspatienten
betreue, lehne er auch die Verlängerung des Provisoriums bei der
Substitionsmittelverschreibung ab. Viele dieser Medikamente würden am
Schwarzmarkt landen, warnte er. Auch Marie-Christine Giuliani-Sterrer
(FPÖ) übte Kritik am Aussetzen der amtsärztlichen Vidierung, weil
damit eine große Missbrauchsgefahr verbunden sei. Was die Telemedizin
angehe, so dürfe sie nie den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt
ersetzen, führte sie weiter aus. Überdies trat sie für eine
Integration des E-Impfpasses in ELGA ein, weil damit eine
Widerspruchsmöglichkeit verbunden sei.

Das System im Bereich der Opioid-Substitutionsbehandlung habe
sich in der Corona-Zeit bewährt, urteilte Ulrike Könisberger-Ludwig.
Dauerverschreibungen seien nur dann möglich, wenn sie von der
behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt, zu denen ein längeres
Vertrauensverhältnis bestehen müsse, bewilligt werden.

Die Regierungsvorlage wurde in der Fassung des Abänderungsantrags
mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen.

Ausnahmeregelung für Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax
wird um ein Jahr verlängert

In der letzten Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes war
eine Ausnahmeregelung für die Übermittlung von Gesundheitsdaten per
Fax enthalten, die nun Ende Juni 2026 ausgelaufen wäre. Da derzeit
noch keine technischen Lösungen am Markt seien, die eine
„Transportverschlüsselung zugunsten einer Ende-zu-Ende-
Verschlüsselung“ obsolet machen würde, schlugen die
Koalitionsparteien in einem Initiativantrag die Verlängerung der
Ausnahmebestimmung bis 30. Juni 2027 vor ( 938/A ).

Seit dem Jahr 2012 gebe es einen klaren rechtlichen Auftrag zur
Umsetzung einer Lösung, zeigte Ralph Schallmeiner (Grüne) auf, er
könne daher einer neuerlichen Verlängerung nicht zustimmen. Wenn die
Länder bzw. Spitalserhalter dafür nicht zahlen wollten, dann müssten
sie eben dazu verpflichtet werden.

Die Gesundheitsdiensteanbieter würden in der Regel kein Fax mehr
verwenden, stellte Christoph Pramhofer (NEOS) klar. Aufgrund der noch
fehlenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hätte man aber eine
pragmatische und kosteneffiziente Zwischenlösung gebraucht.

Marie-Christine Guiliani-Sterrer (FPÖ) sah darin ein „krachendes
Scheitern“ der Digitalsierungsstrategie. Auch das Festhalten an der
ICD-10-Klassifikation könne sie nicht nachvollziehen, zumal dies in
Widerspruch zu den europäischen Plänen stehe.

FPÖ für Aufhebung der Altersgrenze von 70 Jahren für
Kassenärztinnen und Kassenärzten

FPÖ-Abgeordnete Katayun Pracher-Hilander gab zu bedenken, dass
die im Jahr 2009 beschlossene Altersgrenze von 70 Jahren für
Kassenärztinnen und Kassenärzte, die ursprünglich den
Generationswechsel fördern sollte und zudem auf der Annahme eines
Ärzteüberschusses beruht habe, sich heute als kontraproduktiv erweise
(697/A(E) ). Da bereits 33,3 % der gesamten Ärzteschaft älter als 55
Jahre sei, würden viele von ihnen in den kommenden Jahren in Pension
gehen. Überdies seien mehr als 300 Kassenstellen unbesetzt,
argumentierte Gerhard Kaniak (FPÖ). Die Altersgrenze, die es in
Deutschland zum Beispiel nicht gebe, sei ein Relikt aus einer anderen
Zeit und sollte daher abgeschafft werden, forderten die
Freiheitlichen.

Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) verwies auf die individuelle
Möglichkeit, einen Antrag bei der Sozialversicherung zu stellen, über
das 70. Lebensjahr hinaus beruflich tätig sein zu können. Sie habe
von der Sozialversicherung die Information erhalten, dass fast alle
Anträge bewilligt werden, merkte Staatssekretärin Ulrike Königsberger
-Ludwig an.

Integration des zahnärztlichen Sektors in das neue
Qualitätssicherungssystem

Vor allem auf die Harmonisierung der Qualitätssicherung der
ärztlichen Berufsausübung im niedergelassenen Bereich zielt eine
Regierungsvorlage ab, die Änderungen in insgesamt vier Rechtsmaterien
vornimmt. Nach den Ärztinnen und Ärzten soll nun die Berufsgruppe der
niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in das seit 1.1.2024
geschaffene neue Qualitätssicherungssystem integriert werden. Eine
entscheidende Rolle nimmt dabei das Bundesinstitut für Qualität im
Gesundheitswesen (BIQG) ein, welches seine Arbeiten im Auftrag der
Gesundheitsministerin wahrnimmt. Im Sinne der Verbesserung der
Datengrundlagen im gesamten ambulanten Bereich sollen die
Zahnärztinnen und Zahnärzte ab 1. Jänner 2028 auch in die
verpflichtende Diagnosecodierung einbezogen werden (529 d.B. ).

Eine Zentralisierung, die sich gegen die Berufsgruppe der
Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte richte, sei abzulehnen, betonte Marie-
Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ). Ihr Fraktionskollege Alexander
Petschnig fragte sich, warum ein gut funktionierendes System durch
staatliche Kontrolle ersetzt werden müsse. Zudem wären keine
Missstände in der Vergangenheit dokumentiert worden, gab er zu
bedenken.

Die Vorlage wurde in der Fassung eines Abänderungsantrags mit den
Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen.

Oppositionelle Anliegen zu Gesundheitsreform,
Medikamentenversorgung und Impfen in Apotheken mehrheitlich vertagt

Wiederaufgenommen wurden sodann die Verhandlungen über drei
Entschließungsanträge der Grünen, in denen es um eine „Finanzierung
aus einer Hand“ im Gesundheitswesen ( 471/A(E) ), den Abschluss eines
einheitlichen Gesamtvertrags und die Entmachtung der
Landesärztekammern ( 484/A(E)) sowie um das Thema Impfen in den
Apotheken ( 101/A) ging. Neu dem Ausschuss zugewiesen war eine
Initiative der FPÖ zur Sicherstellung der Medikamentenversorgung und
Stärkung des heimischen Pharmastandorts. Österreich dürfe bei der
Verfügbarkeit medizinischer Innovationen nicht ins Hintertreffen
geraten und müsse Rahmenbedingungen schaffen, die eine rasche
Versorgung der Bevölkerung sowie die Attraktivität des heimischen
Gesundheits- und Forschungsstandorts gleichermaßen gewährleisten,
betonte FPÖ-Abgeordneter Gerhard Kaniak ( 939/A(E) ).

In einem umfassenden Maßnahmenplan trat er dafür ein,
bürokratische Hemmnisse in Preisbildungs-, Erstattungs- und sonstigen
für die Marktzugänglichkeit relevanten Verfahren abzubauen. Ein
Umdenken brauche es laut Kaniak vor allem auch beim
Bestbieterprinzip. Vergabekriterien müssten neben dem „reinen Preis“
auch den Produktionsstandort und die Versorgungssicherheit
berücksichtigen, damit die Herstellung von Generika sowie innovativer
Therapien wirtschaftlich bleibe.

Alle Anliegen der Opposition wurden vor allem mit dem Verweis auf
laufende Gespräche und Verhandlungen im Rahmen der
Reformpartnerschaft mehrheitlich vertagt. (Fortsetzung
Gesundheitsausschuss) sue