Wien (OTS) – Mit 1. August 2026 werden die festen Gerichtsgebühren in
Österreich
angepasst. Grundlage dafür ist die Entwicklung des
Verbraucherpreisindex (VPI), an den die Gerichtsgebühren gesetzlich
gekoppelt sind.
Sobald sich der VPI gegenüber der letzten Anpassung um mehr als
fünf Prozent verändert, ist eine Neufestsetzung der Gebühren laut §
31a Gerichtsgebührengesetz verpflichtend vorgesehen. Diese Schwelle
wurde mit dem im Mai veröffentlichten endgültigen
Verbraucherpreisindex für März 2026 überschritten. Die festen
Gerichtsgebühren erhöhen sich daher mit 1. August 2026 um 5,71
Prozent.