Wien (OTS) – Ab 1. Oktober müssen Kassenbons in Österreich nicht mehr
automatisch
ausgedruckt werden. Ein elektronischer Beleg, etwa über einen QR-
Code, kann künftig ausreichen. Der Pensionistenverband Österreichs (
PVÖ) sieht darin grundsätzlich eine sinnvolle Modernisierung, fordert
aber klare Spielregeln für Konsumentinnen und Konsumenten. „Digital,
wenn man es möchte – Papier, wenn man es braucht. Genau das muss der
Grundsatz sein“, sagt PVÖ-Präsidentin Birgit Gerstorfer. „Niemand
darf gezwungen sein, ein Smartphone zu besitzen oder persönliche
Daten bekanntzugeben, nur um einen Kassenbon zu bekommen.“ ****
Papierbon auf Wunsch – ohne Wenn und Aber
Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass Kundinnen und Kunden
weiterhin einen ausgedruckten Beleg verlangen können. Für Gerstorfer
ist entscheidend, dass dieses Recht auch in der Praxis funktioniert.
„Ein Papierbon darf nicht zur lästigen Sonderbestellung werden. Wer
ihn möchte, muss ihn an jeder Kassa unkompliziert und ohne Diskussion
bekommen“, fordert Gerstorfer.
Klare Regeln für Reklamation und Gewährleistung
Klare und verständliche Informationen brauche es auch für die
Zeit nach dem Einkauf. „Konsumentinnen und Konsumenten müssen wissen,
wie sie einen digitalen Beleg dauerhaft sichern können und wie dieser
bei Gewährleistung, Reklamationen, Garantiefällen oder einem
vereinbarten Umtausch verwendet werden kann“, so Gerstorfer. Gerade
ältere Menschen dürften nicht Gefahr laufen, ihre Ansprüche nicht
durchsetzen zu können, weil ein QR-Code später nicht mehr abrufbar
oder ein digitaler Bon nicht mehr auffindbar ist.
Einkaufsdaten dürfen nicht zum Geschäft werden
Besonders sensibel sieht der PVÖ den Datenschutz. Wird ein Bon
per E-Mail, App oder Kundenkonto bereitgestellt, müsse klar sein,
welche Daten dabei erhoben werden. „Die Konsumenten müssen auf einen
Blick erfahren: Welche Daten werden gespeichert? Wie lange? Zu
welchem Zweck? Wer bekommt Zugriff darauf? Und werden diese Daten für
Werbung, Kundenprofile oder andere Zwecke weiterverwendet oder an
Dritte weitergegeben?“, fordert Gerstorfer.
„Der digitale Kassenbon kann praktisch sein. Aber Digitalisierung
darf weder zu Zwang noch zu gläsernen Konsumenten führen.
Wahlfreiheit, ein garantiertes Recht auf Papier und der Schutz
unserer Einkaufsdaten müssen an erster Stelle stehen“, so Gerstorfer
abschließend.