Gerstl/Grüner: Modernes Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz sorgt für weniger Bürokratie und mehr Fortschritt

Wien (OTS) – „Die heute im Nationalrat beschlossene Modernisierung
des Allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) sorgt für weniger Bürokratie und
für mehr Fortschritt“, betonen ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang
Gerstl und ÖVP-Nationalratsabgeordneter Jakob Grüner zur heutigen
Debatte im Nationalrat. Durch die Novelle werden Verwaltungsverfahren
rascher, transparenter und kostengünstiger. Man beschließe damit ein
gutes Paket, wie auch die Zustimmung der Opposition belegt. „Die
heute beschlossenen Vereinfachungen stärken auch das Vertrauen in den
Staat und die Institutionen, denn bewährte Regelungen greifen nun
früher, sind nachvollziehbarer und Verfahren werden besser
strukturiert“, unterstreicht Gerstl. Grüner, der als Rechtsanwalt
tätig ist, ergänzt: „Die AVG-Novelle zeigt, dass wir im Sinne der
Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen oder auch der Gemeinden
Verfahren beschleunigen sowie Bürokratie abbauen und den Rechtsstaat
modernisieren können – ohne, dass dabei Rechtsschutz verloren geht.“

Konkret, so die beiden Mandatare der Volkspartei, werden digitale
Ediktsveröffentlichungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
zu massiven Erleichterungen führen. Bislang hatten diese auf der
elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes
zu erfolgen. Ein Hinweis auf die Veröffentlichung im RIS im
redaktionellen Teil zweier weit verbreiteter Tageszeitungen des
jeweiligen Bundeslandes wird zudem die bisherige
Ediktsveröffentlichung ersetzen. Weiters werde der „Ediktalsperre“
ein Ende gesetzt, die das Führen von Großverfahren in klassischen
Urlaubszeiten – wie zu Weihnachten oder im Hochsommer – unterbunden
hatte. „Auch die Schwelle für Großverfahren werde von 100 auf 50
Beteiligte herabgesetzt, was zu einem niederschwelligeren Zugang und
einem flüssigeren Verfahrensablauf führen wird“, sagt Gerstl. Grüner
hält außerdem fest: „Behörden können weiters künftig Eingabefristen
setzen und Teilbereiche eines Verfahrens abschließen. Damit sind
nachträgliche Vorbringen nicht mehr möglich – ebenso wie eine
Verfahrensverschleppung auf den sprichwörtlichen ‚Sankt-Nimmerleins-
Tag‘.“

Wolfgang Gerstl und Jakob Grüner abschließend: „Wir haben heute
dafür gesorgt, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz effizienter
und einfacher zu machen. Das kommt allen Betroffenen und damit auch
den Unternehmen zugute, – ebenso wie dem Rechtsstaat insgesamt.“ (
Schluss)