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Gericht: Zentraler Vorwurf von Pestizidlobby gegen GLOBAL 2000 war unwahr

Wien, am 9 September (OTS) – Das Handelsgericht Wien hat der Klage
der Umweltschutzorganisation
GLOBAL 2000 gegen die Industriegruppe Pflanzenschutz (IGP) in erster
Instanz weitgehend stattgegeben. Die IGP, die in Österreich die
Interessen von Pestizidherstellern wie Bayer, BASF und Syngenta
vertritt, hatte GLOBAL 2000 im Dezember 2025 öffentlich vorgeworfen,
bei ihrer Auswertung amtlicher Pestizidverkaufsdaten fälschlich
Kohlendioxid (CO₂) aus der Lagerhaltung mitgerechnet zu haben. Dieser
angebliche Fehler habe den von GLOBAL 2000 berechneten Anstieg der
pestizidbehandelten Fläche um 22 % verursacht.

Weitere Akteure griffen die Behauptung auf und verbreiteten sie
weiter. In der Folge verlagerte sich die mediale Berichterstattung
weg von einem alarmierenden Anstieg problematischer Pestizide hin zu
einer Debatte um einen vermeintlichen Berechnungsfehler.

Das Gericht stellt nun fest: Die CO₂-Behauptung ist unwahr. Die
IGP muss sie öffentlich widerrufen und darf sie nicht
weiterverbreiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Der
zentrale Vorwurf gegen unsere Auswertung ist damit vom Tisch. Wenn
falsche Tatsachenbehauptungen dazu führen können, dass unangenehme
gesellschaftliche Debatten abgewürgt werden, ist das Gift für eine
demokratische Debattenkultur. Deshalb haben wir geklagt. Wir sind
erleichtert, dass wir in diesem zentralen Punkt Recht bekommen
haben“, sagt Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker von GLOBAL
2000.

Wie die Falschbehauptung die Pestiziddebatte verdrängte

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die von GLOBAL 2000 am 5.
Dezember 2025 veröffentlichte Auswertung amtlicher Pestizid-
Verkaufsdaten . Dabei wurden die verkauften Wirkstoffmengen mithilfe
standardisierter Hektaraufwandmengen in näherungsweise behandelbare
Flächen umgerechnet. Diese flächenbezogene Betrachtung ist
aussagekräftiger als ein bloßer Vergleich der verkauften
Wirkstoffmengen und wird seit kurzem auch von der Gemeinsamen
Forschungsstelle der Europäischen Kommission (JRC) als
Weiterentwicklung des HRI-1 empfohlen.

Burtscher-Schaden: „Das alarmierende Ergebnis unserer Auswertung
war, dass gerade besonders problematische Pestizide den stärksten
Anstieg zeigten: Die mit sogenannten Substitutionskandidaten
behandelbare Fläche hat sich seit 2010 etwa verdoppelt, jene von PFAS
-Pestiziden nahezu verdreifacht. Dieser Befund verlangt eine
sachliche Auseinandersetzung mit den damit verbundenen Risiken für
Mensch und Umwelt“.

Medienanwältin Maria Windhager, die GLOBAL 2000 vertritt,
unterstreicht: ”Das Urteil setzt eine klare Grenze: Wissenschaftliche
Analysen von Umweltschutzorganisationen dürfen nicht durch falsche
Tatsachenbehauptungen diskreditiert und als unseriös diffamiert
werden. Auch Lobbyorganisationen müssen bei ihrer öffentlichen Kritik
bei der Wahrheit bleiben.“

Gericht ordnet breiten öffentlichen Widerruf an

Das Handelsgericht verpflichtet die IGP, die beanstandete
Behauptung öffentlich als unwahr zu widerrufen. Der Widerruf muss auf
der Website der IGP sowie auf fünf weiteren Websites veröffentlicht
und dort für zwei Monate zugänglich gehalten werden. Zusätzlich muss
die IGP die Empfänger:innen ihrer ursprünglichen APA-OTS-Aussendung
mittels APA-OTS über den Widerruf informieren. Die weitere
Verbreitung der Behauptung wurde der IGP bereits per einstweiliger
Verfügung untersagt.

Auch die Beweislage bewertet das Gericht deutlich: Der von der
IGP selbst beantragte Zeuge bestätigte, dass CO₂ bei einer
Flächenberechnung nicht berücksichtigt werden kann. Zudem hatte die
IGP vor Veröffentlichung ihrer Aussendung nicht bei GLOBAL 2000
nachgefragt, ob CO₂ in die Auswertung eingeflossen war. Obwohl ihr
die GLOBAL-2000-Aussendung mit Erläuterungen zur Berechnungsmethode
bereits bekannt war, veröffentlichte sie ihren Vorwurf. Das Gericht
wertet dieses Vorgehen als „zumindest leicht fahrlässig“.

Auch Ministerium, Landwirtschaftskammer und Bauernbund gefordert

GLOBAL 2000 fordert auch die Landwirtschaftskammer Österreich,
den steirischen Bauernbund und das Landwirtschaftsministerium auf,
ihre damaligen Aussagen zur CO₂-Behauptung richtigzustellen. „Die
Menschen in Österreich haben ein Recht auf die Fakten zum
Pestizideinsatz. Seit 2010 hat sich die mit sogenannten
Substitutionskandidaten behandelbare Fläche etwa verdoppelt, bei PFAS
-Pestiziden nahezu verdreifacht. Genau diese Befunde wurden durch die
Debatte über einen vermeintlichen CO₂-Rechenfehler aus der
öffentlichen Diskussion gedrängt. Wir erwarten jetzt auch
Richtigstellungen von allen anderen, die diese Falschbehauptung
weitergetragen haben“, fordert Alexandra Strickner, Geschäftsführerin
von GLOBAL 2000.

Ausserdem müssen auch politische Konsequenzen folgen: „Die
Regierung muss besonders schädliche Pestizide verbieten und eine
umfassende Pestizidreduktion umsetzen“, so Strickner abschließend.