Geh- und Radwegverbindung zwischen Furth und Göllersorf

St. Pölten (OTS) – Gemäß einem Maßnahmenkonzept für den Ausbau der
Radinfrastruktur in
der Marktgemeinde Göllersdorf wurden 2023 ein Geh- und Radweg
zwischen Göllersdorf und Viendorf sowie im Vorjahr der erste
Abschnitt der Geh- und Radwegverbindung zwischen den
Katastralgemeinden Furth und Göllersdorf errichtet. Nunmehr ist auch
der zweite Abschnitt dieser Geh- und Radwegverbindung abgeschlossen
und offiziell freigegeben.

Die Trasse beginnt bei der Kreuzung mit der Landesstraße L 1137
in Großstelzendorf und verläuft auf einem bislang nicht den
Anforderungen für Radverkehrsanlagen entsprechenden Weg entlang des
Göllersbaches in Richtung Osten bis zum Barbaraweg in Göllersdorf.
Dieser rund 980 Meter lange Teilbereich wurde mit einem
entsprechenden Konstruktionsaufbau in einer asphaltierten Breite von
3,00 Metern mit einem beidseitigen Bankett von bis zu 0,50 Metern
ausgeführt. Die Förderabwicklung erfolgt durch den NÖ Straßendienst;
die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 270.000 Euro, wobei 70
Prozent vom Land Niederösterreich und 30 Prozent von der
Marktgemeinde Göllersdorf getragen werden.

Verordnet wird die gegenständliche Radverkehrsanlage als
Fahrradstraße: Gemäß § 67 StVO 1960 ist in Fahrradstraßen außer dem
Fahrradverkehr grundsätzlich nur das Befahren zum Zweck des Zu- und
Abfahrens erlaubt. Das heißt, reine Durchfahrten sind nicht
gestattet, wobei man Ausnahmen definieren kann. In diesem Bereich
wurde die Ausnahme „Durchfahrt für landwirtschaftliche Fahrzeuge
gestattet“ verordnet. Zusätzlich dürfen Lenker von Fahrzeugen in
Fahrradstraßen nicht schneller als 30 Stundenkilometer fahren und
Radfahrer weder gefährdet noch behindert werden.

Nähere Informationen beim NÖ Straßendienst unter 0676/81260141,
Gerhard Fichtinger, und e-mail [email protected] .