Wien (PK) – Digitale Räume eröffnen neue Formen der
Geschichtsvermittlung.
Zugleich werden aber gerade dort auch historische Fakten verzerrt,
relativiert oder gezielt in Frage gestellt. Unter dem Titel „Gedenken
neu denken“ luden Zweiter Nationalratspräsident Peter Haubner und der
Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des
Nationalsozialismus heute zu einer Konferenz ins Parlament, die sich
dem Thema Holocaust-Leugnung und Holocaust-Verzerrung in Online-
Medien widmet.
Nach der Eröffnung durch Zweiten Nationalratspräsidenten und
Vorsitzenden des Kuratoriums des Nationalfonds, Peter Haubner, hielt
Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen von der Universität Tübingen
eine Keynote zum Thema „Die neue Macht der Desinformation.
Herausforderungen für die Debattenkultur – was wir wissen müssten und
tun sollten“. Darin warnte er vor der „vorschnellen“ Diagnose eines
„postfaktischen Zeitalters“, konstatierte jedoch eine „elementare
Deregulierung des Wahrheitsmarktes“. Als Antwort darauf plädierte
Pörksen für die Förderung einer umfassenden Medienmündigkeit, einen
ausgewogenen regulatorischen Rahmen für digitale Medien sowie eine
neue Kultur des Zuhörens im demokratischen Diskurs.
Anschließend diskutierten die Journalistin Ingrid Brodnig und der
Gründer und Geschäftsführer von The Trailblazers GmbH Jannis
Johannmeier mit Moderatorin Rebekka Salzer über die Themen Hass im
Netz, Desinformation und demokratische Perspektiven im digitalen
Raum. Völkerrechtliche Perspektiven auf historische Verantwortung und
aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen beleuchtete der
Völkerrechtler Ralph Janik in seinem Impulsreferat. Im weiteren
Verlauf der Konferenz stehen mehrere interaktive Sessions auf dem
Programm, in denen neue Ansätze für die Holocaust-Vermittlung sowie
für den Umgang mit digitalen Formen von Geschichtsverzerrung und
gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit erarbeitet werden.
Haubner: Erinnerung muss Orientierung für Gegenwart und Zukunft
geben
Zweiter Nationalratspräsident Peter Haubner deutete den Titel der
Konferenz „Gedenken neu denken“ als „Anspruch und Einladung
zugleich“. Es gehe nicht darum, Erinnerung neu zu erfinden, sondern
sie mit Klarheit, Mut und Entschlossenheit in die Gegenwart und
Zukunft zu tragen. Angesichts rascher gesellschaftlicher und
politischer Veränderungen, geopolitischer Spannungen sowie
zunehmender autoritärer Tendenzen sei die Auseinandersetzung mit der
Geschichte wichtiger denn je. Soziale Medien würden neue
Möglichkeiten der Teilhabe eröffnen, aber zugleich auch die
Verbreitung von Desinformation sowie die Verharmlosung und Leugnung
des Holocaust begünstigen. Letzterer habe gezeigt, wohin Ausgrenzung,
Entmenschlichung und die Missachtung der Menschenwürde führen
könnten, sagte Haubner. Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und
Minderheitenschutz seien daher keine Selbstverständlichkeiten,
sondern das Fundament einer freien und demokratischen Gesellschaft.
Erinnerung dürfe nicht beim Gedenken stehen bleiben, sondern müsse zu
Haltung und Handeln führen, so Haubner.
Medienwissenschaftler Pörksen über die Dynamiken der
Desinformation
Medienwissenschaftler Bernhard Pörksen wandte sich in seiner
Keynote zunächst gegen die vielkonstatierte Diagnose eines
„postfaktischen Zeitalters“. Zwar seien Desinformation,
Verschwörungserzählungen bis hin zur Holocaust-Leugnung reale
Phänomene, die Rede vom Postfaktischen greife aber zu kurz und sei
von Resignation geprägt. Sie unterstelle zudem, dass es einst ein
Zeitalter reiner Wahrheit gegeben habe, und deute gegenwärtige
Herausforderungen „vorschnell und fahrlässig“ als endgültigen Verlust
gemeinsamer Wirklichkeit. Pörksen plädierte stattdessen für eine
differenziertere Betrachtung der digitalen Medienwelt.
Diese sei einerseits durch eine „gigantische Öffnung“ des
kommunikativen Raums gekennzeichnet und andererseits durch dessen
beispiellose „Vermachtung“ und „Refeudalisierung“ – drei Unternehmen
würden weltweit mehr als die Hälfte aller Werbeinnahmen für sich
verbuchen. Die „elementare Deregulierung des Wahrheitsmarktes“ zeige
sich vor allem in drei Entwicklungen: einer beschleunigten
Informationsverbreitung zulasten der Genauigkeit,
aufmerksamkeitsökonomischen „Fehlanreizen“ für Übertreibung und
Verzerrung sowie erweiterten Möglichkeiten medialer Manipulation. Auf
diesen Wegen ließen sich sowohl „jede Menge Scheingewissheiten“ als
auch der „Totalzweifel“ bestätigen, was unser „Wahrheitsempfinden
betäubt“, so Pörksen.
Als Antwort auf diese Entwicklung sprach sich Pörksen für
verstärkte Anstrengungen in den Bereichen Bildung, Regulierung und
Diskurs aus. Medienkompetenz müsse weit über technische Fertigkeiten
hinausgehen und als demokratische Kulturtechnik verstanden werden.
Orientierung könnten dabei die Maximen des guten Journalismus bieten,
die Pörksen zum Leitbild einer umfassenden Medienmündigkeit erhob.
Zudem brauche es einen ausgewogenen regulatorischen Rahmen gegen
Desinformation und Hassrede unter Wahrung der Kommunikationsfreiheit.
Schließlich sei die Fähigkeit zum „wirklichen Zuhören“ eine zentrale
Voraussetzung für demokratische Verständigung. Es gelte, sich
tiefgreifend mit anderen Perspektiven auseinanderzusetzen und
Offenheit für das Gegenüber zu bewahren. Trotz aller
Herausforderungen gebe es in einer Demokratie keine Alternative zu
Bildung, Aufklärung und öffentlichem Diskurs, betonte Pörksen.
Brodnig und Johannmeier beleuchten die Rolle von Emotionen in
digitalen Debatten
Im anschließenden Gespräch diskutierten die Journalistin Ingrid
Brodnig und Kommunikationsberater Jannis Johannmeier die Rolle von
Emotionen in digitalen Kommunikationsräumen. Brodnig verwies darauf,
dass emotionalisierende Inhalte in sozialen Medien besonders viel
Aufmerksamkeit erhielten und durch Algorithmen zusätzlich verstärkt
würden. Dies könne Polarisierung und Empörung fördern und sachliche
Debatten erschweren. Demokratie sei jedoch auf Räume angewiesen, die
sich der Logik der „moralischen Empörung“ entziehen, damit
Kompromisse möglich blieben. Daher brauche es auch eine Regulierung
digitaler Plattformen, um Desinformation und Hass entgegenzuwirken.
Johannmeier betonte hingegen, dass Emotionen eine zentrale
Voraussetzung dafür seien, Menschen überhaupt zu erreichen und zum
Handeln zu bewegen. Informationen alleine genügten oft nicht, um
Aufmerksamkeit zu erzeugen. Gerade in digitalen Medien seien
Geschichten und persönliche Erfahrungen entscheidend, um
gesellschaftliche Anliegen zu vermitteln. Statt vor allem auf
Gegenkampagnen zu setzen, sprach sich Johannmeier dafür aus, positive
Erzählungen zu entwickeln und Emotionen für demokratische Anliegen
nutzbar zu machen.
Janik zum Weltrechtsprinzip bei Verbrechen gegen die
Menschlichkeit
In seinem Impulsreferat für die Arbeitsrunden der Konferenz
widmete sich Ralph Janik, Assistenzprofessor für Völkerrecht und
Menschenrechte an der Sigmund Freud Privatuniversität, den
völkerrechtliche Perspektiven auf die Frage der historischen
Verantwortung. Im Mittelpunkt seines Vortrags stand die Umsetzung des
Völkerstrafrechts. Derzeit stehe in Wien ein syrischer General wegen
Foltervorwürfen vor Gericht. Wie könne ein österreichisches Gericht
Taten verfolgen, die auf syrischem Boden stattgefunden hätten und
deren Opfer und Täter syrische Staatsbürger waren? Hier komme das
Völkerstrafrecht zur Anwendung, dass als Antwort auf die großen
Verbrechen des 20. Jahrhunderts entwickelt worden sei, führte Janik
aus.
Gerichte seien dazu bestimmt, so emotionslos wie möglich den
Straftatbestand und die Straffolgen festzustellen, merkte Janik an.
Das umfasse auch „Crimes against Humanity“, also Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und die Menschheit. Diese seien eine besondere
Kategorie von Verbrechen, für die das Weltrechtsprinzip gelte. Jeder
Staat könne solche Individuen aufgrund solche Verbrechen auf seinem
Territorium strafrechtlich verfolgen.
Ansätze dazu habe es zwar bereits nach dem Ersten Weltkrieg
gegeben. Die entscheidende Ausformulierung habe das Weltrecht aber
durch den Internationalen Militärgerichtshof erhalten, der im August
1945 in Nürnberg gegründet worden sei. Dieses Sondertribunal habe
festgestellt, dass Taten wie Kriegsverbrechen und Völkermord nicht
von abstrakten „Entitäten“ verübt würden, sondern dass es immer
Individuen brauche, um verbrecherische Befehle umzusetzen und
konkrete Taten zu begehen.
Ein wichtiger Schritt in der Ausgestaltung der Prinzipien des
Völkerstrafrechts sei der Prozess gegen Adolf Eichmann gewesen.
Weitere wichtige Etappen waren laut Janik die UN-Sondertribunale, die
als Antwort auf die Völkermorde in Srebrenica und Ruanda in den
1990er-Jahren eingerichtet wurden. Die Existenz der internationalen
Gerichtsbarkeit sorge dafür, dass Individuen, die Verbrechen gegen
die Menschlichkeit begangen hätten, sich nicht „unantastbar“ fühlen
dürfen. Sie müssten im Bewusstsein leben, dass sie irgendwann zur
Rechenschaft gezogen werden könnten. (Fortsetzung Konferenz) wit/sox
HINWEIS: Fotos von dieser Veranstaltung sowie eine Nachschau auf
vergangene Veranstaltungen finden Sie im Webportal des Parlaments .