GEAS tritt in Kraft: Integrationshaus warnt vor Einschnitten bei Rechtsschutz und Integration

Wien (OTS) – Das Integrationshaus blickt mit großer Sorge auf das
Inkrafttreten
des reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am
12.06.2026 und warnt vor weitreichenden Auswirkungen auf den Schutz
von Geflüchteten sowie auf rechtsstaatliche Standards. Die
Organisation befürchtet, dass die Umsetzung der EU-Vorgaben zentrale
Rechte von geflüchteten Menschen einschränken, Haftmaßnahmen
ausweiten und den Familiennachzug erschweren könnten. „Wenngleich
noch abzuwarten bleibt, wie sich die neuen Regelungen in der Praxis
konkret auswirken, setzen doch viele der neu eingeführten Maßnahmen
auf Abschottung und die Auslagerung der Verantwortung für
Schutzsuchende. Auch der Rechtsschutz wird in wichtigen Bereichen
reduziert, sodass fundierte und qualitativ hochwertige Rechtsberatung
– gerade angesichts der bevorstehenden Neuerungen – von zentraler
Bedeutung bleibt. Ein funktionierender Rechtsschutz ist essenziell
für ein faires Asylverfahren“ , kritisiert Christian Schmaus, neuer
Vorstandsvorsitzender des Integrationshauses.

Die Geschäftsführung des Integrationshauses, Martin Wurzenrainer
und Susanne Lettner, betont darüber hinaus: „GEAS birgt die Gefahr,
dass individuelle Schutzbedürfnisse durch Abschreckung, beschleunigte
Verfahren und verstärkte Inhaftierung nicht mehr ausreichend
berücksichtigt werden.“ Das Integrationshaus sieht darüber hinaus in
der kommenden Rechtslage eine grundsätzliche Abwehr von Menschen, die
nach Österreich flüchten: „Diese abwehrende Haltung ist in Hinblick
auf die Integrationsanstrengungen von Schutzsuchenden
kontraproduktiv. Die Mehrheit der Menschen, die nach Österreich
flüchten, verhalten sich rechtskonform und sind bestrebt, sich hier
so rasch wie möglich ein selbstständiges Leben aufzubauen und in
Frieden zu leben. Dies sollte sich auch in der konkreten Umsetzung
des EU-Asyl- und Migrationspakts in Österreich widerspiegeln.“

Zwtl.: Neuer Vorstandsvorsitzender des Integrationshauses

Nach dem tragischen Tod von Marko Szucsich wurde Christian
Schmaus zum neuen Vorstandsvorsitzenden des Integrationshauses
gewählt. Schmaus ist selbstständiger Rechtsanwalt in Wien mit eigener
Kanzlei und langjähriger Experte im Fremden- und Asylrecht. Er war
vor 20 Jahren der erste Leiter der unabhängigen Rechtsberatung im
Integrationshaus und ist seit 2017 im Vorstand aktiv. Mit seiner
fachlichen Expertise und seinem langjährigen Engagement übernimmt
Schmaus den Vorsitz in einer Zeit, in der die Rahmenbedingungen für
Schutzsuchende und deren rechtliche Unterstützung vor großen
Veränderungen stehen. Angesprochen auf die besonderen
Herausforderungen in der Rechtsberatung für Geflüchtete von damals zu
heute, stellt Schmaus fest: „Der Gegenwind ist rauer geworden, die
Vorurteile und Vorverurteilungen haben zugenommen. Dies geht Hand in
Hand mit einer Politik, die zunehmend auf Abschreckung setzt und
versucht, mit Positionierungen und Behauptungen, die sich gezielt
gegen Fremde und Asylwerber*innen richten, politisch Kapital zu
schlagen. Umso wichtiger ist es, weiterhin an der Seite der
betroffenen Menschen zu stehen und den Vorurteilen mit sachlich
fundierter Information entgegenzutreten.“ Er betont zudem, dass
gerade die Integrationserfolge durch eine Politik der Verunsicherung
und Ausgrenzung erschwert werden, wenn Menschen nicht wissen, ob ihr
Status sicher ist oder der Familiennachzug gestoppt wird.

Zwtl.: 20 Jahre unabhängige Rechtsberatung im Integrationshaus

Die unabhängige Rechtsberatung des Integrationshauses unterstützt
seit 20 Jahren geflüchtete Menschen in ihren Asyl- und
fremdenrechtlichen Verfahren und agiert dabei ausschließlich im
Interesse der Klient*innen. Sie bietet kostenlose, mehrsprachige
Beratung zu rechtlichen Perspektiven, klärt über Rechte und Pflichten
auf und begleitet Betroffene etwa bei Einvernahmen, Verhandlungen
oder durch das Verfassen von Schriftsätzen. In ausgewählten Fällen
übernimmt das Team auch die rechtliche Vertretung und leistet damit
einen zentralen Beitrag zu fairem Zugang zu Rechtsschutz im
Asylverfahren.