GBV-Obmann Gehbauer: Kein Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen

Wien (OTS) – Während quer durch Österreich über die im
Regierungsprogramm
festgeschriebene Zweckbindung der Wohnbauförderung diskutiert wird,
sollen im Burgenland Wohnbauförderungsdarlehen verkauft und die
erwarteten Erlöse daraus in Höhe von Ꞓ 700 Mio. zweckentfremdet
verwendet werden.

„Der Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen zur Erstellung des
Budgets für das Land Burgenland sei ein weiterer Rückschlag
hinsichtlich der Bemühungen des Verbandes, die Zweckbindung der
Wohnbauförderung wiedereinzuführen“, stellte heute der Obmann des
Verbandes Gemeinnütziger Bauvereinigungen KommR Mag. Michael Gehbauer
anlässlich der GBV-Landesgruppenvollversammlung in Oberwart fest.
Nachdem das Land Niederösterreich im Juni dieses Jahres bereits
Landeswohnbaudarlehen an Banken veräußert hat, geht nun das
Burgenland einen ähnlichen Weg.

Die von allen ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern im Wege der
Einhebung des Wohnbauförderungsbeitrages (1% der Löhne und Gehälter)
aufgebrachten Mittel müssen unbedingt für den Wohnbau und dürfen
nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Die Zweckbindung der Wohnbauförderung ist kein übertriebener
Wunsch, sondern ein Gebot der Vernunft. Die Menschen in Österreich
erwarten zu Recht, dass die Beiträge auch tatsächlich für das
verwendet werden, wofür sie eingehoben werden. Im Fall der
Wohnbauförderung: für die Schaffung von leistbarem Wohnraum, der
Generationen verbindet und Sicherheit gibt.

KommR Dr. Alfred Kollar, Obmann der GBV-Landesgruppe Burgenland,
regt an, dass vor einem allfälligen Verkauf der Darlehen an Banken im
Interesse der Mieter zumindest den gemeinnützigen Bauvereinigungen
die Möglichkeit der begünstigen vorzeitigen Rückzahlung angeboten
werden sollte.

Über gemeinnützige Bauvereinigungen
Die 173 Mitglieder des Verbands der gemeinnützigen Bauvereinigungen
sind Unternehmen, die Wohnungen für breite Kreise der Bevölkerung zur
Verfügung stellen. Sie tun dies nicht in gewinnmaximierender, sondern
in gemeinwohlorientierter Weise. Ihre Geschäftstätigkeit ist durch
das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) sowie ergänzende
Verordnungen reguliert. GBVs verwalten derzeit knapp über eine
Million Wohnungen, davon rd. 664.000 eigene Miet- und
Genossenschaftswohnungen.