FVEK: Verordnung zur Margenbegrenzung ist praxisuntauglich und bringt unsere Versorgungssicherheit in Gefahr

Wien (OTS) – Der Fachverband der Energierohstoff- und
Kraftstoffindustrie schlägt
Alarm: Die von der österreichischen Bundesregierung geplante
Verordnung zur Margenbegrenzung von Kraftstoffen stößt in der Praxis
auf erhebliche Umsetzungshindernisse. Unternehmen, die Kraftstoffe
herstellen und importieren sowie über komplexe Beschaffungsstrukturen
verfügen, sehen sich mit regulatorischen Vorgaben konfrontiert, die
mit der wirtschaftlichen Realität nicht vereinbar sind.

Der internationale Kraftstoffmarkt steht unter gewaltigem Druck:
Geopolitische Entwicklungen treiben die Einkaufspreise in die Höhe
und führen zu deutlich gestiegenen Risikoaufschlägen seitens der
Produktlieferanten. Eingeschränkte Schiffskapazitäten erhöhen den
Druck auf die Lieferketten und erste Lieferanten signalisieren
bereits, dass bestehende Terminkontrakte unter den aktuellen
Bedingungen nicht mehr vollständig erfüllt werden können.
Regulatorische Eingriffe in einen derart angespannten Markt
verschärfen die Versorgungsrisiken – insbesondere in Regionen mit
struktureller Importabhängigkeit, wie es in Österreich der Fall ist.

Staatliche Eingriffe in die Preissetzung sind grundsätzlich
abzulehnen. Diese stellen einen massiven und tiefgreifenden Eingriff
in den Markt dar und führen zu erheblichen Risiken für die
Beschaffung, den Wettbewerb, die Versorgungssicherheit und die
wirtschaftliche Stabilität.

Die aktuell vorliegende Verordnung sieht vor, dass Verpflichtete
ihre Marge um 5 Cent pro Liter Treibstoff reduzieren und dass die
Margenreduktion entlang der gesamten Lieferkette nachvollziehbar
dokumentiert wird. Bei Unternehmen mit mehreren Lieferanten,
unterschiedlichen Lagerstrukturen und unternehmensweiten
Transferpreismodellen ist eine solche Rückverfolgbarkeit nicht ohne
tiefgreifende Eingriffe in bestehende Systeme und gewachsene
Prozesslandschaften abbildbar. Eine vollständige, testbare und
fehlerfreie Implementierung unter realen Betriebsbedingungen ist
kurzfristig jedenfalls nicht umsetzbar.

Rechtsunsicherheit als zusätzliches Risiko

Weiters weist der Verordnungsentwurf wesentliche Unbestimmtheiten
auf: Es fehlen klare Definitionen, nachvollziehbare
Berechnungsmethoden und verbindliche Referenzzeiträume. Diese
Rechtsunsicherheit, kombiniert mit den praktischen Umsetzungshürden,
birgt die reale Gefahr, dass Marktteilnehmer ihre Geschäftstätigkeit
in Österreich aus Gründen der Risikovermeidung vorübergehend
einschränken oder gänzlich aussetzen – was unmittelbare Folgen auf
die nationale Versorgungslage hätte.

„Der vorliegende Verordnungsentwurf ist in seiner derzeitigen
Ausgestaltung technisch nicht implementierbar, organisatorisch
unverhältnismäßig und rechtlich unzureichend bestimmt. Vor dem
Hintergrund der geopolitischen Risiken appellieren wir dringend an
die Bundesregierung, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten und im
Dialog mit der Branche praxistaugliche Lösungen zu entwickeln, die
unsere Versorgungssicherheit nicht in Gefahr bringen. Eine staatliche
Begrenzung der Margen für Kraftstoffpreise in der aktuellen
angespannten Situation setzt völlig falsche Anreize und schadet dem
Wettbewerb – ohne den erwünschten Nutzen zu bringen“, erklärt Hedwig
Doloszeski, Geschäftsführerin des Fachverbands der Energierohstoff-
und Kraftstoffindustrie.

Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Branche kritisch
anzumerken, dass zusätzliche regulatorische Eingriffe in einen
bereits durch geopolitische Faktoren angespannten Markt die
bestehenden Risiken für die Versorgungssicherheit weiter verstärken
können, auch wenn diese nicht ursächlich durch die Verordnung selbst
ausgelöst werden. (PWK133)