Fürweger, Amesbauer und Antauer: Vertriebenenstatus für Ukrainer darf kein Dauerautomatismus sein!

Salzburg/Graz/St. Pölten (OTS) – Die freiheitlichen Landesräte
Wolfgang Fürweger (Salzburg), Hannes
Amesbauer (Steiermark) und Martin Antauer (Niederösterreich) fordern
grundlegende Änderungen bei der Ausgestaltung der
Vertriebenenverordnung. Diese wurde 2022 auf Grundlage einer EU-
Richtlinie als befristetes Instrument für ukrainische Vertriebene
geschaffen und seither jährlich verlängert. Zuletzt einigten sich die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mitte Juli sogar auf eine
weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis März 2028. Aus
Sicht der drei Landesregierungsmitglieder muss der mittlerweile seit
vier Jahren bestehende Dauerautomatismus aber dringend beendet
werden.

„Die Vertriebenenverordnung war als Ausnahmeinstrument für eine
akute Notsituation gedacht. Es ist höchst an der Zeit, im Einzelfall
zu prüfen, ob tatsächlich Schutzbedarf besteht. Künftig darf nicht
mehr jede Person aus der gesamten Ukraine automatisch unter den
vorübergehenden Schutz fallen. Vielmehr braucht es eine europäische
Neuregelung, die den tatsächlichen Schutzbedarf stärker
berücksichtigt und innerstaatliche Fluchtalternativen, beispielsweise
in der Westukraine, miteinbezieht“, fordern Fürweger, Amesbauer und
Antauer.

Vertriebenenstatus braucht strengere Kriterien

Für die freiheitlichen Landesräte steht fest, dass der Bund nicht
länger die Entscheidungen aus Brüssel völlig kritiklos mittragen und
übernehmen darf. Wer für Einreise, Registrierung, Aufenthaltsstatus
und fremdenrechtliche Entscheidungen zuständig ist, muss dafür auch
die politische Verantwortung übernehmen.

„Der Bund darf nicht jedes Jahr auf die Verlängerung der EU-
Regelung warten und anschließend alles unverändert weiterlaufen
lassen. Dieses Wegducken ist verantwortungslos. Bundeskanzler,
Innenminister und die gesamte Bundesregierung müssen sich auf
europäischer Ebene mit Nachdruck dafür einsetzen, dass künftig nur
noch jene Personen unter die Vertriebenenverordnung fallen, die
tatsächlich Schutz benötigen und keine innerstaatliche
Fluchtalternative – etwa in der Westukraine – haben. Die in einer
außergewöhnlichen Krisensituation geschaffene rasche
Nachbarschaftshilfe darf nicht zur dauerhaften Regel werden, wonach
sämtliche aus der Ukraine einreiseisenden Personen ohne weitere
Prüfung langfristig von den österreichischen Steuerzahlern versorgt
werden“, betonen die drei Landesräte. Zudem weisen sie darauf hin,
dass es für Ukrainer de facto nur eine Lösung gibt, dauerhaft hier
bleiben zu können. Das ist die Rückreise in die Ukraine, um von dort
einen Antrag auf reguläre Zuwanderung, etwa im Rahmen der Rot-Weiß-
Rot-Karte, mit allen dafür notwendigen Voraussetzungen, zu stellen.

Bund lässt Länder mit den Folgen allein

Die freiheitlichen Landesräte verweisen in diesem Zusammenhang
auch auf die bereits mehrfach einstimmig gefassten Beschlüsse der
Landesflüchtlingsreferentenkonferenz. Darin sprechen sich sämtliche
Bundesländer dafür aus, dass der Bund – analog zum Asylsystem – die
Erstaufnahme und Erstversorgung übernimmt. Erst nach einer
ordnungsgemäßen und rechtsstaatlichen Klärung des Aufenthaltsstatus
sollen die Länder die Grundversorgung übernehmen.

Mittlerweile stellen ukrainische Staatsbürger die Mehrheit der
Personen in der Grundversorgung. In der Steiermark beträgt ihr Anteil
rund 85 Prozent, in Salzburg 56 Prozent und in Niederösterreich 88
Prozent.

„Das derzeitige System, wonach ukrainische Staatsbürger
automatisch in jenem Bundesland in die Grundversorgung aufgenommen
werden, in dem sie erstmals vorstellig werden, ist weder sachgerecht
noch verläuft es in geordneten Bahnen. Der Bund ist für Einreise und
fremdenrechtliche Entscheidungen verantwortlich und muss daher auch
die Erstaufnahme übernehmen. Erst wenn der Aufenthaltsstatus geklärt
ist – und dieser muss künftig deutlich enger gefasst werden –, sollen
Vertriebene geordnet auf die Bundesländer verteilt und in die
Grundversorgung übernommen werden“, halten Fürweger, Amesbauer und
Antauer abschließend fest.