Frauenring: Null Toleranz bei sexueller Belästigung

Österreich (OTS) – „Sexuelle Belästigung und Machtmissbrauch sind
keine
Kavaliersdelikte, wie dies gerade von verschiedenen Akteuren in der
öffentlichen Diskussion dargestellt wird,“ kritisiert Klaudia
Frieben, Vorsitzende des Österreichischen Frauenringes.

Jede Frau hat das Recht, aufgrund ihrer Ausbildung und
Qualifikation beschäftigt zu werden und damit ihren Lebensunterhalt
zu verdienen. Jede Frau hat das Recht, einen Arbeitsplatz
vorzufinden, wo sie vor Diskriminierung und sexueller Belästigung
geschützt ist. Es liegt in der Fürsorgepflicht des Unternehmens,
beide Rechte zu gewährleisten, die betroffene Frau zu schützen und
nicht ihre Glaubwürdigkeit zu untergraben.

Das unerwünschte Versenden von Fotos von Geschlechtsteilen oder
anzügliche Angebote für eine sexuelle Beziehung stellen eine
eindeutige sexuelle Belästigung dar. Werden diese Handlungen von
einem Vorgesetzten ausgeübt, so handelt es sich um einen
Machtmissbrauch an einer untergebenen Person. In Österreich ist die
Gesetzeslage zu sexueller Belästigung eindeutig. Mit dem
Gleichbehandlungsgesetz haben Betroffene einen starken Schutz gegen
jede Form von Diskriminierung und Belästigung. Die Ausweitung des
Strafrechtes um das Dic-Pic Verbot war ein notwendiger und wichtiger
Schritt.

„Wir fordern null Toleranz bei sexueller Belästigung und
besonders die Unternehmen auf, ihrer Fürsorgepflicht zum Schutz der
betroffenen Frau nachzukommen und den mutmaßlichen Belästiger ohne
Ansehen der Person zur Verantwortung zu ziehen“, bekräftigt Klaudia
Frieben, Vorsitzende des Österreichischen Frauenringes.