Wien (PK) – Der im November 2025 beschlossene Nationale Aktionsplan
gegen Gewalt
an Frauen und Mädchen wurde heute im Gleichbehandlungsausschuss breit
diskutiert. Anlass war der von der Regierung vorgelegte Bericht über
die geplanten Maßnahmen, zu dem sich die Abgeordneten mit Expertinnen
und Experten aus dem Gewaltschutz austauschten. Frauenministerin Eva-
Maria Holzleitner kündigte eine Evaluierung des Sexualstrafrechts im
zweiten Quartal 2026 an, bei der auch das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“
diskutiert werden soll. Außerdem wolle die Regierung schnell
Fortschritte bei einer Fußfessel für Gefährder machen.
159 Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen
Der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen (NAP) enthält
insgesamt 159 Vorhaben zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und
Mädchen in acht Lebensbereichen ( III-291 d.B. ). So ist vorgesehen,
das Sexualstrafrecht zu evaluieren, ein Verbot sexuell motivierter
Bildaufnahmen ohne Einverständnis der Betroffenen zu prüfen und die
Gewaltambulanzen flächendeckend auszurollen. Außerdem soll es künftig
Fußfesseln bzw. Armbänder für Hochrisiko-Gewalttäter mit
einstweiliger Verfügung in Folge eines Betretungsverbots geben.
Rechtliche Konsequenzen will die Regierung bei der missbräuchlichen
Verwendung von Deep Fakes schaffen.
Für ein gewaltfreies Leben vom Kindesalter bis zur Hochschule
etwa sind ein Kinderschutz auf Tablets und Laptops an Schulen sowie
ein Pflichtfach „Demokratie“ vorgesehen. Im Arbeitsbereich sollen
Schutzkonzepte für Frauen im Handel, in der Gastronomie, der Pflege
und im öffentlichen Verkehr entwickelt werden. Klare Regeln will die
Regierung zum Schutz intergeschlechtlicher Minderjähriger vor
medizinisch nicht notwendigen Eingriffen schaffen. Geplant sind auch
Maßnahmen, um Mädchen und Frauen mit Behinderung sowie mit
Migrationsbiografie zu schützen, etwa durch Bekämpfung von weiblicher
Genitalverstümmelung (FGM/C).
Über den NAP werden die Abgeordneten auch im Plenum kommende
Woche noch debattieren. Der Ausschuss beschloss nämlich einstimmig,
den Bericht nicht – wie sonst üblich – endzuerledigen.
Frauenministerin über Budget, digitales Tracking und
Konsensprinzip
Dieses Papier dürfe nicht geduldig sein, sagte Frauenministerin
Eva-Maria Holzleitner. Das habe der jüngste Femizid am Sonntag in
Innsbruck gezeigt. „Wir schaffen es nach wie vor nicht allumfassend,
Frauen so zu schützen, dass ihr Leben gesichert ist“, sagte sie. Doch
jeder Femizid sei auch klarer Auftrag, auf politischer Ebene zu
handeln. „Messen Sie uns gerne an den Zeitplänen im NAP“, sagte die
Ministerin in Richtung der Abgeordneten. Diese seien konkret im Plan
vorgesehen. Nicht nur am Zeitplan, sondern auch am Budget wollte Meri
Disoski (Grüne) die Regierung messen und erkundigte sich nach
Holzleitners Ziel für das Doppelbudget. Sie werde dafür kämpfen, dass
das Frauenbudget in den kommenden zwei Jahren steigt, so die
Ministerin.
Schnell „ins Tun kommen“ wolle die Regierung laut Holzleitner bei
einem digitalen Tracking bzw. einer Fußfessel für Gefährder, nach der
sich Sabine Schatz (SPÖ) erkundigte. Die Untersuchungshaft dürfe
durch diese Maßnahme nicht ausgehebelt werden, betonte die
Ministerin. Im Fokus müsse der Schutz der Opfer und die Unterstützung
der Exekutive stehen. Mit welchem Gerät ein elektronisches Monitoring
erfolge – etwa einem Armband oder einer „Fußfessel“ – sei ihr egal,
sagte Holzleitner. Die Maßnahme müsse nur wirksam sein.
Von Meri Disoski (Grüne) nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“
gefragt, kündigte Holzleitner eine Evaluierung des Sexualstrafrechts
im zweiten Quartal 2026 an, im Rahmen derer über das Konsensprinzip
diskutiert werde. Ihre Überzeugung sei klar: Alle sexuellen
Handlungen, bei denen nicht beide Personen zustimmen, würden nicht im
Konsens passieren. Was eine Verschärfung des Sexualstrafrechts
betreffe, müsse man auch über die Höhe der Strafen diskutieren, so
Holzleitner.
Abgeordnete fragen nach Evaluierung, Gewaltambulanzen, Migration
und weiteren Themen
Die Ministerin legte auf Nachfrage von Lisa Schuch-Gubik (FPÖ),
Mario Lindner und Petra Oberrauner (beide SPÖ) dar, wie die im NAP
vorgesehenen Maßnahmen evaluiert werden. Es gebe dazu in ihrem Haus
eine Koordinierungsstelle, die laufend monitore. Einzelne
Gewaltschutzmaßnahmen würden zusätzlich noch separat geprüft. So
laufe derzeit etwa eine Evaluierung der Gewaltambulanzen durch die
Gesundheit Österreich GmbH.
Nach der flächendeckenden Ausrollung der Gewaltambulanzen
erkundigten sich Katrin Auer (SPÖ) und Irene Eisenhut (FPÖ). Die
Modellregion Ost und Süd könne weitergeführt werden, berichtete
Holzleitner. In weiteren Bundesländern gebe es derzeit teilweise die
Situation, dass die dort eingerichteten Stellen nicht den
Bundesstandards entsprechen und daher nicht vom Bund gefördert werden
können.
Die FPÖ-Abgeordneten Tina Angela Berger und Markus Leinfellner
sprachen das Thema Migration an. Berger wollte etwa wissen, wie ein
zusätzliches Schulfach „Demokratie“ Gewalt an Frauen verhindern
solle, wenn die Probleme doch in Integrationsdefiziten lägen.
Holzleitner sah darin eine gewaltpräventive Maßnahme, indem die
Lösung von Konflikten mit Worten statt mit Taten gestärkt werde. Zur
Abschiebung von straffälligen Asylwerbenden, nach der sich
Leinfellner erkundigt hatte, verwies die Ministerin auf das
Innenressort.
Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) fragte nach Maßnahmen gegen
Gewalt an älteren Frauen. Hier seien Peer-To-Peer-Beratungen und
Sensibilisierungsmaßnahmen geplant, so Holzleitner. Außerdem werde
die Demenzstrategie einen Schwerpunkt auf Gewaltschutz legen. Von
Romana Deckenbacher (ÖVP) nach der Bekämpfung von Gewalt im digitalen
Raum gefragt, verwies die Ministerin insbesondere auf den Plan,
rechtliche Konsequenzen bei der missbräuchlichen Verwendung von Deep
Fakes zu schaffen.
Expertinnen und Experten aus Gewaltschutz und Täterarbeit geben
Auskunft
Umfassend zum Nationalen Aktionsplan Stellung nahmen auch
Expertinnen und Experten aus dem Gewaltschutzbereich. Die
Rechtsanwältin für Familienrecht und Opferschutz Sonja Aziz ortete
insbesondere Reformbedarf in familienrechtlichen Verfahren. Denn dort
müssten gewaltbetroffene Frauen mit dem Täter gemeinsam im Saal
sitzen und eine Einigung über die Obsorge erzielen, ohne dass erlebte
Gewalt ein Thema wäre. Aziz sprach sich zudem für verstärkte
Schulungen für Richterinnen und Richter sowie für Staatsanwältinnen
und Staatsanwälte aus. Die Expertin ist in der kostenlosen
Prozessbegleitung für Opfer von Gewalt tätig. Um diese kostenlosen
Hilfsangebote bekannter zu machen, brauche es ein einfacheres Wording
und das wiederholte Anbieten, etwa auch bei der Ladung durch
Gerichte, so Aziz.
Die Vorstandsvorsitzende des Netzwerks österreichischer Frauen-
und Mädchenberatungsstellen Elisabeth Cinatl fand es wichtig, ressort
-, institutionen- und parteiübergreifend gegen Gewalt an Frauen
vorzugehen. Verbessern müsse man das Schnittstellenmanagement, damit
Frauen niederschwellig Unterstützung erhalten und wissen, wohin sie
sich bei Gewalterfahrungen wenden müssen. Außerdem brauche es mehr
Sensibilisierung für ökonomische Unabhängigkeit und das Thema „Mental
Load“. Denn gleichberechtigte Partnerschaften würden das Gewaltrisiko
stark minimieren. Cinatl plädierte auch dafür, mehr über die
Verantwortung von Männern zu sprechen. Die meisten gewaltausübenden
Menschen seien Männer, das müsse man immer wieder benennen, betonte
sie.
Karin Gölly, Vorsitzende des Bundesverbands der
Gewaltschutzzentren Österreichs, legte ihre Positionen zum
Konsensprinzip und zum elektronischen Monitoring von Gefährdern dar.
Sie sprach sich für das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ aus und betonte,
dass es nicht um eine Formalisierung sexueller Interaktionen etwa
durch schriftliche Erklärungen gehe. Vielmehr brauche es den
normativen Grundsatz, dass sexuelle Handlungen ausschließlich mit
Einwilligung passieren dürfen. Zum elektronischen Monitoring gab sie
der Regierung einige offene Fragen mit. So sei etwa zu bedenken, dass
Täter und Opfer ein entsprechendes Gerät tragen müssten. Daher dürfe
dies ausschließlich mit der Zustimmung der Opfer und nur in
Hochrisikofällen zur Anwendung kommen. Gölly plädierte für eine
interdisziplinäre Arbeitsgruppe zu dem Thema.
Für Alexander Grohs, Leiter des Vereins Neustart in
Niederösterreich und Burgenland, trägt der NAP der Entwicklung
Rechnung, dass Gewalt zunehmend im digitalen Raum passiere. Wichtig
sei eine Rechtsprüfung von digitalen Gewaltformen wie
Identitätsdiebstahl und Deep Fakes sowie die Prüfung eines Verbots
von nicht einvernehmlichen sexuell motivierten Bildaufnahmen. Grohs
strich die Bedeutung der Täterarbeit hervor. Henrike Brandstötter (
NEOS) erkundigte sich beim Experten über Erfahrungen mit der
sogenannten „Manosphere“, also antifeministischen Gruppen,
überwiegend in sozialen Netzwerken. Dort getätigte Äußerungen, etwa
dass Frauen unterlegen seien, seien längst im Alltagsdiskurs
angekommen, so Grohs. Es sei wichtig, mit Burschen und Männern analog
darüber zu sprechen, was digital wahrgenommen werde, sagte der
Experte auch in Richtung des Abgeordneten David Stögmüller (Grüne),
der sich nach Wegen erkundigt hatte, um ein gesundes Bild von
Männlichkeit zu vermitteln. (Schluss Gleichbehandlungsausschuss) kar