Wien (PK) – Der Konsumentenschutzausschuss des Nationalrats sprach
sich heute
einhellig dafür aus, E-Autobatterien künftig als Stromspeicher sowie
zur Einspeisung von Überschüssen in das Stromnetz zu nutzen. ÖVP, SPÖ
und NEOS hatten dazu einen Entschließungsantrag vorgelegt.
Konsumentenschutzministerin Korinna Schumann ließ wissen, dass der
Verein für Konsumenteninformation (VKI) reorganisiert wird. Der VKI-
Finanzierungsbericht 2024 wurde einstimmig zur Kenntnis genommen und
wird auf Verlangen der FPÖ im nächsten Plenum auf der Tagesordnung
stehen.
Mehrere Entschließungsanträge der Oppositionsparteien wurden
vertagt. So sprechen sich die Freiheitlichen für die Sicherstellung
der Gleichbehandlung der Bar- und Kartenzahlung in den Speisewägen
der ÖBB aus. Die Grünen fordern Maßnahmen zum Schutz vor
Ewigkeitschemikalien in Konsumgütern sowie die Beibehaltung der zur
Zeit befristeten dreijährigen Entschuldungsmöglichkeit für
Privatpersonen.
E-Autobatterien als zusätzliche Stromspeicher
Für Privatpersonen sowie Unternehmen oder Behörden mit Fuhrparks
soll künftig die Möglichkeit geschaffen werden, E-Autobatterien als
zusätzliche Stromspeicher oder zur Einspeisung von Überschüssen
direkt in das Stromnetz zu nutzen. Dies soll durch ein sogenanntes
bidirektionales Laden möglich gemacht werden. Die entsprechende
Technik sei bereits vorhanden und in mehrere Modelle integriert. Es
würden allerdings die gesetzlichen Vorgaben für einheitliche,
miteinander kompatible Ladesysteme sowie ein Konzept für die
Absicherung der Konsumentinnen und Konsumenten fehlen, heißt es im
Entschließungsantrag der Regierungsparteien ( 276/A(E) ). Mit einer
dafür ausgelegten Ladeeinrichtung könnten so Elektroautos elektrische
Energie nicht nur aus dem Stromnetz aufnehmen, speichern und selbst
verbrauchen, sondern die gespeicherte Energie umgekehrt auch wieder
in das Stromnetz oder in ein Hausnetz zurückgeben. Verglichen mit den
noch relativ teuren Speichersystemen für Einfamilienhäuser hätten
Batterien von Elektroautos zudem meist wesentlich mehr
Speicherkapazität und könnten so in den durchschnittlich ungenutzten
23 Stunden am Tag als Speicherquellen dienen.
Laut Andreas Kühberger (ÖVP) handle es sich um eine wichtige
Zukunftstechnologie. Von der „Vehicle to home“-Technologie würden
Konsumentinnen und Konsumenten profitieren, da durch die Nutzung der
E-Autobatterie zur Einspeisung ins Hausnetz eine größere
Speichermöglichkeit gegeben sei, etwa für Energie aus der PV-Anlage.
Die „Vehicle to grid“-Technologie sei wichtig für die Netzentlastung
und damit bei Bedarf von außen auf den Speicher zugegriffen werden
könne.
Um Absicherungsmöglichkeiten für günstigeren Strom zu
ermöglichen, begrüßte Bernhard Herzog (SPÖ) den Vorstoß. Es gehe
darum, die Energiekosten zu reduzieren und Wettbewerb zu schaffen. Da
es die Technik bereits gebe, aber noch keinen entsprechenden
Angebotsrahmen, sei es wichtig, dass die Politik aufzeige, damit sich
der Trend in diese Richtung bewege, meinte er.
Auch Ines Holzegger (NEOS) betonte die Bedeutsamkeit des Themas
für die Zukunft des österreichischen Energiestandorts und die
Energiewende. Die Schaffung von Rechtssicherheit sei ihrer Meinung
nach auch wichtig, damit E-Auto-Produzenten die
Stromspeichermöglichkeit als sicheres Investment sehen.
FPÖ und Grüne unterstützen den Vorschlag grundsätzlich. Für
Elisabeth Heiß (FPÖ) ist die Kostenaufstellung von Interesse und
Elisabeth Götze (Grüne) hofft auf eine baldige Gesetzesvorlage um das
Vorhaben genau beurteilen zu können.
VKI im Reorganisationsprozess
Die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI)
erfolgt durch einen dreijährigen Fördervertrag, der noch bis Ende
2025 gilt. Für das Jahr 2024 waren dafür 3,78 Mio. Ꞓ vorgesehen,
weitere 1,24 Mio. Ꞓ für Werkverträge, worüber der VKI-
Finanzierungsbericht ( III-224 d.B. ) Auskunft gibt. Demnach wurden
2024 über 80.000 Anfragen sowie mehr als 4.500 rechtliche Anfragen
und Beschwerden bearbeitet. In mehr als 800 Fällen kam es zu einer
Intervention bei Unternehmen. Wie schon in der Vergangenheit hat ein
großer Teil der Anfragen (rund 20 %) Problemen beim Warenkauf und der
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gegolten. Betroffene
Branchen waren vor allem die Elektro- und Elektronikbranche sowie der
Möbelhandel aufgrund von Insolvenzen.
Zudem wird der VKI vom Konsumentenschutzministerium mit der
klageweisen Durchsetzung von Verbraucherrechten beauftragt. So werden
jährlich etwa 240 Verfahren geführt, wobei die Erfolgsquote im
Schnitt bei etwa 90 % liegt. Ein weiterer Tätigkeitsbereich des VKI
sind die insgesamt 136 im Berichtsjahr 2024 durchgeführten
Vergleichstests und Marktuntersuchungen, größtenteils in Kooperation
mit anderen europäischen Verbraucherorganisationen. Was die
thematischen Schwerpunkte der VKI-Klagstätigkeit betrifft, war laut
Bericht 2024 der Bereich der Energieversorgung wiederholt Gegenstand
von Abmahnungen und Verbandsklagen. Sie richteten sich vor allem
gegen Preissteigerungen und unzulässige Preisanpassungsklauseln.
Laut Ministerin Korinna Schumann habe der VKI ein hohes Ansehen
in der Bevölkerung. Auch sie lobte seine Tätigkeiten, wofür ihr
Ministerium pro Jahr etwa 5 Mio. Ꞓ gewährleiste. Gegenüber Laurenz
Pöttinger (ÖVP) betonte sie die hohe Eigenkapitalquote des Vereins.
Er stünde auf wirtschaftlich gesunden Beinen, müsse aber weiter von
der öffentlichen Hand unterstützt werden. Ein Ausfall der Förderung
würde die Arbeit des VKI unmöglich machen, das gelte es zu vermeiden.
Peter Wurm (FPÖ) bezeichnete den VKI hingegen als chronisch
unterfinanziert. Er habe in der Vergangenheit Liquiditätsprobleme
gehabt und sei gezwungen gewesen, Maßnahmen zu setzen, um zu
überleben. Angesichts des baldigen Auslaufens der Finanzierung
verwies er auf die „unzähligen“ Initiativen zur langfristigen
Absicherung.
Elisabeth Götze (Grüne) fragte nach Entwicklungen bei der
Umstrukturierung im Zeichen der Effizienzsteigerungen. Berichten
zufolge würde die Rechtsberatung nur mehr eingeschränkt angeboten.
Schumann sagte, dass sich der VKI in einem Reorganisationsprozess
befinde, der die Digitalisierung miteinschließe. Wenn Anfragen an
andere Stellen weiterverwiesen werden, handle es sich um sinnvolle
Arbeitsteilung. Der Schwerpunkt des VKI werde auch weiterhin bei der
bestmöglichen Beratung von Konsumentinnen und Konsumenten liegen,
wobei diese in Teilen (Erstberatung, intensivere Beratung und weitere
Schritte) erfolgen soll.
FPÖ: Keine Unterschiede bei Bar- und Kartenzahlung bei ÖBB
Die Freiheitlichen pochen auf die Sicherstellung der
Gleichbehandlung der Bar- und Kartenzahlung in den Speisewägen der
ÖBB ( 439/A(E) ). Laut Medienberichten würden aktuell Kartenzahlungen
mit einem Preisnachlass von fünf Prozent belohnt werden. Gefordert
wird daher, gesetzlich sicherzustellen, dass Staatsunternehmen, die
der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, keine bestimmte
Zahlungsmethode durch Rabatte forcieren. In der Bordgastronomie dürfe
keine Diskriminierung von Barzahlenden durch die ÖBB bzw. deren
Vertragspartner erfolgen, meinte Elisabeth Heiß (FPÖ). Auch ihr
Fraktionskollege Peter Wurm erachtet die Benachteiligung bei
Unternehmen, die einer Überprüfung des Rechnungshofs unterliegen, als
„Frechheit“.
Die Grünen sehen im Sinne der Wahlfreiheit ebenfalls Bedarf an
einer gesetzlichen Anpassung, wie Elisabeth Götze (Grüne) ausführte.
Sie würden dem Antrag zustimmen, er wurde allerdings auf Antrag von
Wolfgang Kocevar (SPÖ) vertagt. Er sprach sich im Sinne der
Bemühungen auf EU-Ebene zwar für eine Gleichstellung von Bargeld und
bargeldloser Zahlung, aber gegen Angstmache aus.
Grüne: Maßnahmen zum Schutz vor PFAS in Konsumgütern
Geht es nach den Grünen, soll Österreich mit eigenen Maßnahmen
vorangehen, um Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) – auch
als Ewigkeitschemikalien bezeichnet – aus dem Alltag zu verbannen.
Diese würden in unzähligen Alltagsprodukten wie Textilien, Kleidung,
Kosmetika, Hygieneprodukten, Kochgeschirr oder
Lebensmittelverpackungen verwendet und einer Studie zufolge zu hohen
gesundheitlichen Folgekosten führen, so Alma Zadić (Grüne) im
Ausschuss. Konkret wird ein nationales Verbot zur Einfuhr, Verkauf
und Produktion von besonders heiklen, mit PFAS belasteten Produkten
sowie eine Kennzeichnungspflicht von PFAS-haltigen Konsumgütern
gefordert. Weiters sollen bestehende Grenzwerte in Produkten wirksam
kontrolliert, Verstöße konsequent verfolgt und die Informationsarbeit
über Risiken von PFAS forciert werden. Darüber hinaus sprechen sich
die Grünen für ein umfassendes PFAS-Gruppenverbot auf europäischer
Ebene aus ( 401/A(E) ). Es gehe nun darum, wie bereits andere Länder
anzufangen, Verbote umzusetzen, betonte Zadić.
Mit einer Kennzeichnungspflicht von PFAS-haltigen Produkten werde
es nicht getan sein, argumentierte Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS
) die Vertagung durch die Regierungsfraktionen. Hier müsse man
zumindest europäisch, wenn nicht global denken.
Ein weiteres Mal vertagt wurde zudem die Forderung der Grünen,
die 2021 aufgrund der COVID-19-Krise eingeführte befristete
dreijährige Entschuldungsmöglichkeit für Privatpersonen dauerhaft
bestehen zu lassen ( 250/A(E) ).
Laut Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) ist die Zahl an
Privatinsolvenzen nach wie vor sehr hoch. Eine Studie zeige zudem,
dass durch eine Reduzierung der Entschuldung auf drei Jahre,
Gläubigerinnen und Gläubiger um 30 % weniger Rückzahlungen von den
Betroffenen bekommen würden.
Die 2021 vorgenommene Abschaffung der Ungleichbehandlung von
Verbraucherinnen und Verbrauchern gegenüber Unternehmen habe sich
bewährt, weshalb diese beibehalten werden solle, antwortete Alma
Zadić (Grüne). Sie könne die von der NEOS-Mandatarin genannten Zahlen
nicht nachvollziehen, so Zadić.
Die aktuelle Regelung macht für Ausschussvorsitzenden Peter Wurm
(FPÖ) „in diesen Zeiten doppelt Sinn“. Viele Menschen würden sonst
nicht aus der „Schuldenfalle herauskommen.
(Schluss Konsumentenschutzausschuss) fan/med