FPÖ – Tschank: „Strafrecht ist kein Werkzeug im Kampf der Geschlechter!“

Wien (OTS) – Mit Kritik reagierte heute FPÖ-Nationalratsabgeordneter
Dr. Markus
Tschank auf die geplante Einführung eines neuen Straftatbestands zu
„Cyberflashing im Strafgesetzbuch. Ziel der Regierung sei es, das
unerwünschte Zusenden obszöner Bildaufnahmen unter Strafe zu stellen.
Tschank betonte: „Mir ist es wichtig eines klarzustellen: Das ist
nicht in Ordnung – es handelt sich hier um sozial inadäquates
Verhalten, das auch entsprechend sanktioniert werden muss.“

Allerdings stelle sich die Frage nach der geeigneten Reaktion:
„Was ist die Zielsetzung des neuen Straftatbestands? Ist der
Kernbereich des Strafrechtes im konkreten Fall das geeignete
Instrument? Ist der Tatbestand in der vorliegenden Form treffsicher?
Aus Sicht der FPÖ sei das nicht der Fall“, so Tschank weiter.

Denn der Entwurf der Regierung weiche deutlich von den
europäischen Vorgaben ab. „Der vorliegende Entwurf basiert auf einer
Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher
Gewalt vom Mai 2024. In dieser Richtlinie ist eine Bestrafung von
‚Cyberflashing‘ nur dann vorgesehen, wenn diese Handlungen
wahrscheinlich dazu führen, dass der Person ‚schwerer psychischer
Schaden‘ zugefügt wird“, erklärte Tschank. „Ein einmaliges
Verschicken eines solchen Bilds soll nach den europarechtlichen
Vorgaben gar nicht strafbar sein – der Empfänger hat die Möglichkeit,
den Absender zu blockieren und dadurch den weiteren Kontakt zu
vermeiden.“

Davon gehe man in der Regierungsvorlage jedoch ab, „weil schwerer
beweisbar – deshalb machen wir es nicht“, kommentierte Tschank
ironisch. „Es geht hier um den Kampf gegen die toxische Männlichkeit
und wohl auch gegen die toxische Weiblichkeit, zumal der Gesetzestext
in geschlechtsneutraler Sprache verfasst wurde. Für einen Kampf der
Geschlechter sind wir allerdings nicht zu haben!“

Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt betreffe die Auswirkungen
auf Jugendliche: „Es macht aus meiner Sicht einen erheblichen
Unterschied, ob ein junger Mensch mitten in der Pubertät zwischen 14
und 18 Jahren einer Schulkollegin oder einem Schulkollegen als dumme
Aktion ein obszönes Bild schickt, oder ob dies von einer volljährigen
Person ausgeht.“ Gerade junge Menschen würden sich noch entwickeln,
sie seien „nicht toxisch, sondern in diesen Fällen unreif – und das
macht einen erheblichen Unterschied.“

Die neue Regelung würde vor allem die Jugendgerichtsbarkeit
belasten und junge Menschen kriminalisieren: „Sie wollen eine
erzieherische Maßnahme für Jugendliche im Strafrecht verankern – dort
gehört sie allerdings nicht hin“, warnte Tschank und verwies darauf,
dass auch Jugendschutzorganisationen entsprechende Bedenken geäußert
hätten. „Der richtige Sanktionsmechanismus wäre das
Verwaltungsstrafrecht mit empfindlichen Geldstrafen, Schulungen,
Aufklärungs- und Wertekursen. Diese Regierungsvorlage ist nicht
treffsicher – und daher unserer Zustimmung nicht wert“, so Tschank
abschließend.