Wien (OTS) – „Was sich die Regierung hier leistet, ist ein
justizpolitischer
Skandal erster Ordnung“, kritisierte FPÖ-Sprecher für Unvereinbarkeit
NAbg. Dr. Markus Tschank anlässlich eines aktuellen Gesetzesantrags
der Regierungsparteien zur rückwirkenden Legalisierung von
Parteizwecken dienender Social-Media-Arbeit in Ministerbüros.
„Social Media ist heute das zentrale Werkzeug politischer
Kommunikation. Millionen Österreicher informieren sich täglich über
diese Kanäle und die Parteien wissen um die politische Schlagkraft
dieser Plattformen“, so Tschank. „Dass Ministerien, also staatliche
Einrichtungen, dabei Parteikanäle mit Steuergeld betreuen lassen, ist
nicht nur politisch fragwürdig, sondern laut Rechnungshof und UPTS
schlicht illegal. Es handelt sich um unzulässige Parteispenden durch
die Republik Österreich.“
Mit dem nun vorgelegten Antrag wolle sich die Einheitspartei aus
ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS „den eigenen Kopf aus der Schlinge ziehen“,
so Tschank weiter. „Sie versuchen sich durch ein maßgeschneidertes
Gesetz rückwirkend von strafrechtlicher Verantwortung zu befreien –
ein klarer Fall von unlauterer Anlassgesetzgebung. Dieser Antrag
verletzt gleich mehrere Grundprinzipien der Verfassung: Das
Legalitätsprinzip wird mit Füßen getreten – der
Verfassungsgerichtshof hat mehrfach klargestellt, dass der
Gesetzgeber nicht rückwirkend in laufende Verfahren oder bestehende
Rechte eingreifen darf.“ Auch der Gleichheitsgrundsatz sei eklatant
verletzt: „Wenn sich Regierungsparteien durch Zugriff auf
Ministeriumsmitarbeiter einen Wahlkampfvorteil verschaffen, ist das
eine massive Wettbewerbsverzerrung zulasten der Opposition.“
„Was hier passiert, ist ein Angriff auf die demokratische
Fairness und auf die politische Chancengleichheit in Österreich. Die
Republik ist kein Selbstbedienungsladen für die Regierungsparteien“,
betonte Tschank, der die Abgeordneten der Regierungsfraktionen
aufforderte, die Verfassung zu studieren und diesen Antrag sofort
zurückzuziehen!“