Wien (OTS) – „Wir behandeln heute im Hohen Haus ein wichtiges und
praxisnahes
juristisches Thema: Den Missbrauch des Rechtsinstruments der
Besitzstörung im Kraftfahrbereich. Es handelt sich dabei um eine
Konsensmaterie, weshalb wir die Regierungsvorlage auch unterstützen“,
erklärte heute der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Markus
Tschank in seinem Debattenbeitrag, in dem er betonte, dass die
Freiheitlichen als Schutzmacht der Autofahrer auch hier einen klaren
Handlungsbedarf sehen.
„Viele Autofahrer kennen die folgende Situation: Man fährt mit
dem Auto, möchte kurz wenden, nutzt dafür die nächste Tankstelle oder
einen freien Parkplatz und während dieses völlig üblichen
Wendemanövers werden heimlich Fotos gemacht. Wenige Tage später folgt
eine Klagsdrohung oder gar eine Besitzstörungsklage, verbunden mit
der Aufforderung, mehrere hundert Euro zu zahlen. Viele Bürgerinnen
und Bürger lassen sich einschüchtern und bezahlen, um weitere
Probleme oder höhere Verfahrenskosten zu vermeiden“, sagte Tschank.
„Eine solche Vorgangsweise ist aber ein klarer Missbrauch.
Zahlreiche Privatpersonen und Anwaltskanzleien haben daraus ein
Geschäftsmodell entwickelt. Dem muss endlich Einhalt geboten werden.
Diese Form der Abzocke gehört gestoppt, weshalb es ein wirksames
Schikaneverbot in Gesetzesform braucht. Es geht um einen besseren
Rechtsschutz für Österreichs Autofahrer, um die Verhinderung von
Schikanen und um eine einheitliche Regelung im Interesse der
Betroffenen“, erklärte Tschank.
Die nun vorliegende Lösung ist ein Versuch, dieser Problematik
Herr zu werden. Ich hoffe, dass sie ausreichen wird. Ein
Allheilmittel ist sie zwar noch nicht, aber – Frau Ministerin Sporrer
– der Wille steht fürs Werk, und wir sehen darin zumindest einen
Schritt in die richtige Richtung“, betonte Tschank.
Die Novelle sieht zwei wesentliche Maßnahmen vor: Die
Herabsetzung der Tarifbemessung im Gerichtsgebührengesetz (GGG) und
im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), um Gerichtsgebühren und
Anwaltsentlohnung in unbestrittenen Besitzstörungsverfahren zu
senken. Dadurch sollen Anreize für eine schnelle Abzocke reduziert
werden. Auch soll es die Möglichkeit eines temporären
Revisionsrekurses an den Obersten Gerichtshof (OGH) geben, denn
derzeit sind in solchen Verfahren ausschließlich die Landesgerichte
letztinstanzlich zuständig. Unterschiedliche
Rechtsprechungsergebnisse in den neuen Bundesländern machen eine
Vereinheitlichung notwendig – nach aktuellem Informationsstand steht
der OGH diesem Schritt positiv gegenüber“, sagte Tschank.
„Nun wird sich zeigen, ob sich die Situation in den kommenden
Jahren tatsächlich verbessert. Wir werden jedenfalls wachsam bleiben
und alternative Lösungen einbringen, sollte sich die nun vorliegende
Regelung als unzureichend erweisen. Denkbar wäre etwa ein echtes
Schikaneverbot im §339 ABGB als klare gesetzliche Schranke oder auch
gesetzlich eine Schadenersatzpflicht für schikanöse Rechtsanwendung
in diesen Fällen vorzuschreiben“, so Tschank.